Die Unkosten seines Plazes wird er diesem beizu- fügen wissen. Dergleichen Conti Finti werden auch schon einem Kaufmann nötig, wenn er eine etwas lange unterlassene Handlung auf einen Plaz wieder versuchen will. Denn die Umstände einer jeden Handlung und die Auflagen ändern sich so oft, daß man durch deren Unwissenheit bisweilen grossen Schaden leiden kann.
§. 5.
Vor nicht langen Jahren waren derer Kaufleute nur wenige, welche den natürlichen Wehrt der von ihnen verschriebenen Waaren scharf zu berechnen wußten, und die dies wußten, bewahrten ihre Waaren-Calculationen zum Teil als einen heimlichen Schaz, mit welchem sie selbst ihre Handlungs-Be- diente nicht bekannt werden liessen. Damals war es eine Aushülfe für manchen minder fähigen oder nicht genug unterrichteten Kaufmann, daß er lauschte, wenn sein klügerer Mitbürger Waaren verschrieb, wenn sie angelangt waren, sich erkundigte, zu welchen Preisen dieser verkaufte, und dann gleichen Preis foderte. Jezt aber ist auch dieses Geheimnisses we- niger in der Handlung geworden.
Seit einiger Zeit sind im Deutschen verschiedene Sammlungen von Waaren-Calculation von Engel-
Cap. 4. Vom Waaren-Preiſe ꝛc.
Die Unkoſten ſeines Plazes wird er dieſem beizu- fuͤgen wiſſen. Dergleichen Conti Finti werden auch ſchon einem Kaufmann noͤtig, wenn er eine etwas lange unterlaſſene Handlung auf einen Plaz wieder verſuchen will. Denn die Umſtaͤnde einer jeden Handlung und die Auflagen aͤndern ſich ſo oft, daß man durch deren Unwiſſenheit bisweilen groſſen Schaden leiden kann.
§. 5.
Vor nicht langen Jahren waren derer Kaufleute nur wenige, welche den natuͤrlichen Wehrt der von ihnen verſchriebenen Waaren ſcharf zu berechnen wußten, und die dies wußten, bewahrten ihre Waaren-Calculationen zum Teil als einen heimlichen Schaz, mit welchem ſie ſelbſt ihre Handlungs-Be- diente nicht bekannt werden lieſſen. Damals war es eine Aushuͤlfe fuͤr manchen minder faͤhigen oder nicht genug unterrichteten Kaufmann, daß er lauſchte, wenn ſein kluͤgerer Mitbuͤrger Waaren verſchrieb, wenn ſie angelangt waren, ſich erkundigte, zu welchen Preiſen dieſer verkaufte, und dann gleichen Preis foderte. Jezt aber iſt auch dieſes Geheimniſſes we- niger in der Handlung geworden.
Seit einiger Zeit ſind im Deutſchen verſchiedene Sammlungen von Waaren-Calculation von Engel-
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><divn="3"><divn="4"><divn="5"><p><pbfacs="#f0205"n="183"/><fwplace="top"type="header">Cap. 4. Vom Waaren-Preiſe ꝛc.</fw><lb/>
Die Unkoſten ſeines Plazes wird er dieſem beizu-<lb/>
fuͤgen wiſſen. Dergleichen <hirendition="#aq">Conti Finti</hi> werden<lb/>
auch ſchon einem Kaufmann noͤtig, wenn er eine<lb/>
etwas lange unterlaſſene Handlung auf einen Plaz<lb/>
wieder verſuchen will. Denn die Umſtaͤnde einer<lb/>
jeden Handlung und die Auflagen aͤndern ſich ſo oft,<lb/>
daß man durch deren Unwiſſenheit bisweilen groſſen<lb/>
Schaden leiden kann.</p></div><lb/><divn="5"><head>§. 5.</head><lb/><p>Vor nicht langen Jahren waren derer Kaufleute<lb/>
nur wenige, welche den natuͤrlichen Wehrt der von<lb/>
ihnen verſchriebenen Waaren ſcharf zu berechnen<lb/>
wußten, und die dies wußten, bewahrten ihre<lb/>
Waaren-Calculationen zum Teil als einen heimlichen<lb/>
Schaz, mit welchem ſie ſelbſt ihre Handlungs-Be-<lb/>
diente nicht bekannt werden lieſſen. Damals war es<lb/>
eine Aushuͤlfe fuͤr manchen minder faͤhigen oder nicht<lb/>
genug unterrichteten Kaufmann, daß er lauſchte,<lb/>
wenn ſein kluͤgerer Mitbuͤrger Waaren verſchrieb,<lb/>
wenn ſie angelangt waren, ſich erkundigte, zu welchen<lb/>
Preiſen dieſer verkaufte, und dann gleichen Preis<lb/>
foderte. Jezt aber iſt auch dieſes Geheimniſſes we-<lb/>
niger in der Handlung geworden.</p><lb/><p>Seit einiger Zeit ſind im Deutſchen verſchiedene<lb/>
Sammlungen von Waaren-Calculation von <hirendition="#g">Engel-</hi><lb/></p></div></div></div></div></div></body></text></TEI>
[183/0205]
Cap. 4. Vom Waaren-Preiſe ꝛc.
Die Unkoſten ſeines Plazes wird er dieſem beizu-
fuͤgen wiſſen. Dergleichen Conti Finti werden
auch ſchon einem Kaufmann noͤtig, wenn er eine
etwas lange unterlaſſene Handlung auf einen Plaz
wieder verſuchen will. Denn die Umſtaͤnde einer
jeden Handlung und die Auflagen aͤndern ſich ſo oft,
daß man durch deren Unwiſſenheit bisweilen groſſen
Schaden leiden kann.
§. 5.
Vor nicht langen Jahren waren derer Kaufleute
nur wenige, welche den natuͤrlichen Wehrt der von
ihnen verſchriebenen Waaren ſcharf zu berechnen
wußten, und die dies wußten, bewahrten ihre
Waaren-Calculationen zum Teil als einen heimlichen
Schaz, mit welchem ſie ſelbſt ihre Handlungs-Be-
diente nicht bekannt werden lieſſen. Damals war es
eine Aushuͤlfe fuͤr manchen minder faͤhigen oder nicht
genug unterrichteten Kaufmann, daß er lauſchte,
wenn ſein kluͤgerer Mitbuͤrger Waaren verſchrieb,
wenn ſie angelangt waren, ſich erkundigte, zu welchen
Preiſen dieſer verkaufte, und dann gleichen Preis
foderte. Jezt aber iſt auch dieſes Geheimniſſes we-
niger in der Handlung geworden.
Seit einiger Zeit ſind im Deutſchen verſchiedene
Sammlungen von Waaren-Calculation von Engel-
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Büsch, Johann Georg: Theoretisch-Praktische Darstellung der Handlung in deren mannigfaltigen Geschäften. Bd. 1. Hamburg, 1792, S. 183. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/buesch_handlung01_1792/205>, abgerufen am 23.02.2025.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2025 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften
(Kontakt).
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2025. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.