Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Büsch, Johann Georg: Theoretisch-Praktische Darstellung der Handlung in deren mannigfaltigen Geschäften. Bd. 1. Hamburg, 1792.

Bild:
<< vorherige Seite
2. Buch. Von dem Waarenhandel.
§. 2.

Dieser natürliche Wehrt einer Waare, wenn sie
aus der Hand des ersten Hervorbringers oder Verfer-
tigers kömmt, muß diesem seine Kosten gut machen.
Aber, wenn selbige durch den ausländischen Handel
verführt wird, so kommen eine Menge teils noht-
wendiger, teils willkührlicher Kosten dazu, welche
den Wehrt derselben, den wir auch noch den natür-
lichen Wehrt
nennen müssen, sehr erhöhen. Die
nohtwendigen Kosten sind z. B. die Fracht zu
Wasser oder Lande, der Lohn aller Handreichung an
dem Ort der Versendung und der Ausladung, wie
auch der Dienste derer, die zum Kauf und Verkauf
helfen, des Commissionärs und des Maklers. Eben
darein muß man auch den etwa aus dem Wechsel-
Eurs entstehenden Verlust rechnen.

§. 3.

Willkührliche Kosten sind z. B. die Asse-
curanzen
. Doch muß auch der Kaufmann, der nicht
assecuriren läßt, so rechnen, daß der in einzelnen
Fällen ihm entstehende Verlust durch den Gewinn
mehrerer glüklichen Unternehmungen getragen werde.
Insonderheit aber gehören die mannigfaltigen Zölle
und Abgaben hieher, deren Kenntnis in manchen
Staaten äusserst weitläuftig ist. Sie läßt sich nicht
anders als durch einzelne Erkundigungen erlangen.

2. Buch. Von dem Waarenhandel.
§. 2.

Dieſer natuͤrliche Wehrt einer Waare, wenn ſie
aus der Hand des erſten Hervorbringers oder Verfer-
tigers koͤmmt, muß dieſem ſeine Koſten gut machen.
Aber, wenn ſelbige durch den auslaͤndiſchen Handel
verfuͤhrt wird, ſo kommen eine Menge teils noht-
wendiger, teils willkuͤhrlicher Koſten dazu, welche
den Wehrt derſelben, den wir auch noch den natuͤr-
lichen Wehrt
nennen muͤſſen, ſehr erhoͤhen. Die
nohtwendigen Koſten ſind z. B. die Fracht zu
Waſſer oder Lande, der Lohn aller Handreichung an
dem Ort der Verſendung und der Ausladung, wie
auch der Dienſte derer, die zum Kauf und Verkauf
helfen, des Commiſſionaͤrs und des Maklers. Eben
darein muß man auch den etwa aus dem Wechſel-
Eurs entſtehenden Verluſt rechnen.

§. 3.

Willkuͤhrliche Koſten ſind z. B. die Aſſe-
curanzen
. Doch muß auch der Kaufmann, der nicht
aſſecuriren laͤßt, ſo rechnen, daß der in einzelnen
Faͤllen ihm entſtehende Verluſt durch den Gewinn
mehrerer gluͤklichen Unternehmungen getragen werde.
Inſonderheit aber gehoͤren die mannigfaltigen Zoͤlle
und Abgaben hieher, deren Kenntnis in manchen
Staaten aͤuſſerſt weitlaͤuftig iſt. Sie laͤßt ſich nicht
anders als durch einzelne Erkundigungen erlangen.

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <div n="2">
          <div n="3">
            <div n="4">
              <pb facs="#f0202" n="180"/>
              <fw place="top" type="header">2. Buch. Von dem Waarenhandel.</fw><lb/>
              <div n="5">
                <head>§. 2.</head><lb/>
                <p>Die&#x017F;er natu&#x0364;rliche Wehrt einer Waare, wenn &#x017F;ie<lb/>
aus der Hand des er&#x017F;ten Hervorbringers oder Verfer-<lb/>
tigers ko&#x0364;mmt, <choice><sic>mnß</sic><corr>muß</corr></choice> die&#x017F;em &#x017F;eine Ko&#x017F;ten gut machen.<lb/>
Aber, wenn &#x017F;elbige durch den ausla&#x0364;ndi&#x017F;chen Handel<lb/>
verfu&#x0364;hrt wird, &#x017F;o kommen eine Menge teils noht-<lb/>
wendiger, teils willku&#x0364;hrlicher Ko&#x017F;ten dazu, welche<lb/>
den Wehrt der&#x017F;elben, den wir auch noch den <hi rendition="#g">natu&#x0364;r-<lb/>
lichen Wehrt</hi> nennen mu&#x0364;&#x017F;&#x017F;en, &#x017F;ehr erho&#x0364;hen. Die<lb/><hi rendition="#g">nohtwendigen Ko&#x017F;ten</hi> &#x017F;ind z. B. die Fracht zu<lb/>
Wa&#x017F;&#x017F;er oder Lande, der Lohn aller Handreichung an<lb/>
dem Ort der Ver&#x017F;endung und der Ausladung, wie<lb/>
auch der Dien&#x017F;te derer, die zum Kauf und Verkauf<lb/>
helfen, des Commi&#x017F;&#x017F;iona&#x0364;rs und des Maklers. Eben<lb/>
darein muß man auch den etwa aus dem Wech&#x017F;el-<lb/>
Eurs ent&#x017F;tehenden Verlu&#x017F;t rechnen.</p>
              </div><lb/>
              <div n="5">
                <head>§. 3.</head><lb/>
                <p><hi rendition="#g">Willku&#x0364;hrliche Ko&#x017F;ten</hi> &#x017F;ind z. B. die <hi rendition="#g">A&#x017F;&#x017F;e-<lb/>
curanzen</hi>. Doch muß auch der Kaufmann, der nicht<lb/>
a&#x017F;&#x017F;ecuriren la&#x0364;ßt, &#x017F;o rechnen, daß der in einzelnen<lb/>
Fa&#x0364;llen ihm ent&#x017F;tehende Verlu&#x017F;t durch den Gewinn<lb/>
mehrerer glu&#x0364;klichen Unternehmungen getragen werde.<lb/>
In&#x017F;onderheit aber geho&#x0364;ren die mannigfaltigen <hi rendition="#g">Zo&#x0364;lle</hi><lb/>
und <hi rendition="#g">Abgaben</hi> hieher, deren Kenntnis in manchen<lb/>
Staaten a&#x0364;u&#x017F;&#x017F;er&#x017F;t weitla&#x0364;uftig i&#x017F;t. Sie la&#x0364;ßt &#x017F;ich nicht<lb/>
anders als durch einzelne Erkundigungen erlangen.</p>
              </div><lb/>
            </div>
          </div>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[180/0202] 2. Buch. Von dem Waarenhandel. §. 2. Dieſer natuͤrliche Wehrt einer Waare, wenn ſie aus der Hand des erſten Hervorbringers oder Verfer- tigers koͤmmt, muß dieſem ſeine Koſten gut machen. Aber, wenn ſelbige durch den auslaͤndiſchen Handel verfuͤhrt wird, ſo kommen eine Menge teils noht- wendiger, teils willkuͤhrlicher Koſten dazu, welche den Wehrt derſelben, den wir auch noch den natuͤr- lichen Wehrt nennen muͤſſen, ſehr erhoͤhen. Die nohtwendigen Koſten ſind z. B. die Fracht zu Waſſer oder Lande, der Lohn aller Handreichung an dem Ort der Verſendung und der Ausladung, wie auch der Dienſte derer, die zum Kauf und Verkauf helfen, des Commiſſionaͤrs und des Maklers. Eben darein muß man auch den etwa aus dem Wechſel- Eurs entſtehenden Verluſt rechnen. §. 3. Willkuͤhrliche Koſten ſind z. B. die Aſſe- curanzen. Doch muß auch der Kaufmann, der nicht aſſecuriren laͤßt, ſo rechnen, daß der in einzelnen Faͤllen ihm entſtehende Verluſt durch den Gewinn mehrerer gluͤklichen Unternehmungen getragen werde. Inſonderheit aber gehoͤren die mannigfaltigen Zoͤlle und Abgaben hieher, deren Kenntnis in manchen Staaten aͤuſſerſt weitlaͤuftig iſt. Sie laͤßt ſich nicht anders als durch einzelne Erkundigungen erlangen.

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/buesch_handlung01_1792
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/buesch_handlung01_1792/202
Zitationshilfe: Büsch, Johann Georg: Theoretisch-Praktische Darstellung der Handlung in deren mannigfaltigen Geschäften. Bd. 1. Hamburg, 1792, S. 180. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/buesch_handlung01_1792/202>, abgerufen am 22.12.2024.