In der Hamburgischen Waarenhandlung hat es sich auch eingeführt, daß der Kaufmann dem Krä- mer manche Waaren in Curantgelde zu einem festen Agio von 120 oder 116 p. C. verkauft. Die wahr- scheinliche Ursache davon ist, um es dem Krämer leicht zu machen, dem das Steigen und Fallen des Curant-Geldes gegen Banoo seine Rechnung zu sehr verrükken würde. Der Kaufmann aber muß dennoch seine Rechnung so zu machen wissen, daß er seinen be- rechneten Preis in Banco bekomme, und er schenkt dem Krämer nichts, wenn er gleich zum Schein sein Cu- rantgeld einige p. C. höher annimmt, als dasselbe gegen Banco steht.
§. 12.
Der Handel mit Ellen-Waaren ist von allen die- sen Weitläuftigkeiten frei. Bei ihm weiß man nichts von Thara, Gutgewigt oder Rabatt. Alles wird hier gemessen, und die genaue Kenntnis und Vergleichung von den Längenmaassen verschiedener Länder ist die Hauptkenntnis desjenigen, der sich mit diesem Waarenhandel beschäftigt.
§. 13.
Es würde eine grosse Erleichterung für die Hand- lung seyn, wenn alle handelnde Staaten, wenig-
M
Cap. 3. Von Maaſſen und Gewigten ꝛc.
§. 11.
In der Hamburgiſchen Waarenhandlung hat es ſich auch eingefuͤhrt, daß der Kaufmann dem Kraͤ- mer manche Waaren in Curantgelde zu einem feſten Agio von 120 oder 116 p. C. verkauft. Die wahr- ſcheinliche Urſache davon iſt, um es dem Kraͤmer leicht zu machen, dem das Steigen und Fallen des Curant-Geldes gegen Banoo ſeine Rechnung zu ſehr verruͤkken wuͤrde. Der Kaufmann aber muß dennoch ſeine Rechnung ſo zu machen wiſſen, daß er ſeinen be- rechneten Preis in Banco bekomme, und er ſchenkt dem Kraͤmer nichts, wenn er gleich zum Schein ſein Cu- rantgeld einige p. C. hoͤher annimmt, als daſſelbe gegen Banco ſteht.
§. 12.
Der Handel mit Ellen-Waaren iſt von allen die- ſen Weitlaͤuftigkeiten frei. Bei ihm weiß man nichts von Thara, Gutgewigt oder Rabatt. Alles wird hier gemeſſen, und die genaue Kenntnis und Vergleichung von den Laͤngenmaaſſen verſchiedener Laͤnder iſt die Hauptkenntnis desjenigen, der ſich mit dieſem Waarenhandel beſchaͤftigt.
§. 13.
Es wuͤrde eine groſſe Erleichterung fuͤr die Hand- lung ſeyn, wenn alle handelnde Staaten, wenig-
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Cap. 3. Von Maaſſen und Gewigten ꝛc.
§. 11.
In der Hamburgiſchen Waarenhandlung hat es
ſich auch eingefuͤhrt, daß der Kaufmann dem Kraͤ-
mer manche Waaren in Curantgelde zu einem feſten
Agio von 120 oder 116 p. C. verkauft. Die wahr-
ſcheinliche Urſache davon iſt, um es dem Kraͤmer
leicht zu machen, dem das Steigen und Fallen des
Curant-Geldes gegen Banoo ſeine Rechnung zu ſehr
verruͤkken wuͤrde. Der Kaufmann aber muß dennoch
ſeine Rechnung ſo zu machen wiſſen, daß er ſeinen be-
rechneten Preis in Banco bekomme, und er ſchenkt dem
Kraͤmer nichts, wenn er gleich zum Schein ſein Cu-
rantgeld einige p. C. hoͤher annimmt, als daſſelbe
gegen Banco ſteht.
§. 12.
Der Handel mit Ellen-Waaren iſt von allen die-
ſen Weitlaͤuftigkeiten frei. Bei ihm weiß man
nichts von Thara, Gutgewigt oder Rabatt. Alles
wird hier gemeſſen, und die genaue Kenntnis und
Vergleichung von den Laͤngenmaaſſen verſchiedener
Laͤnder iſt die Hauptkenntnis desjenigen, der ſich mit
dieſem Waarenhandel beſchaͤftigt.
§. 13.
Es wuͤrde eine groſſe Erleichterung fuͤr die Hand-
lung ſeyn, wenn alle handelnde Staaten, wenig-
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Büsch, Johann Georg: Theoretisch-Praktische Darstellung der Handlung in deren mannigfaltigen Geschäften. Bd. 1. Hamburg, 1792, S. 177. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/buesch_handlung01_1792/199>, abgerufen am 23.02.2025.
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