Büsch, Johann Georg: Theoretisch-Praktische Darstellung der Handlung in deren mannigfaltigen Geschäften. Bd. 1. Hamburg, 1792.Cap. 3. Von Maassen und Gewigten etc. es gewis nicht. Vor wenig Jahren war man inHamburg nahe daran, sich davon los zu machen, und einem jeden Käufer in Einer Zahl ohne Um- schweife zu sagen, für welchen Preis man ihm zu verkaufen gemeint sei. Aber es ist vorerst noch beim Alten geblieben. §. 10. Nachdem dieser Rabatt seine Wirklichkeit verloh- Ein Aufschub der Zahlung von einem Monat Cap. 3. Von Maaſſen und Gewigten ꝛc. es gewis nicht. Vor wenig Jahren war man inHamburg nahe daran, ſich davon los zu machen, und einem jeden Kaͤufer in Einer Zahl ohne Um- ſchweife zu ſagen, fuͤr welchen Preis man ihm zu verkaufen gemeint ſei. Aber es iſt vorerſt noch beim Alten geblieben. §. 10. Nachdem dieſer Rabatt ſeine Wirklichkeit verloh- Ein Aufſchub der Zahlung von einem Monat <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <div n="4"> <div n="5"> <p><pb facs="#f0197" n="175"/><fw place="top" type="header">Cap. 3. Von Maaſſen und Gewigten ꝛc.</fw><lb/> es gewis nicht. Vor wenig Jahren war man in<lb/> Hamburg nahe daran, ſich davon los zu machen,<lb/> und einem jeden Kaͤufer in Einer Zahl ohne Um-<lb/> ſchweife zu ſagen, fuͤr welchen Preis man ihm zu<lb/> verkaufen gemeint ſei. Aber es iſt vorerſt noch beim<lb/> Alten geblieben.</p> </div><lb/> <div n="5"> <head>§. 10.</head><lb/> <p>Nachdem dieſer Rabatt ſeine Wirklichkeit verloh-<lb/> ren hat, ſo daß kein Menſch mehr mit Berechnung<lb/> deſſelben auf 13, 7 oder 4 Monate kaufen darf, hat<lb/> ſich natuͤrlich bei jedem Waaren-Handel ein Credit<lb/> wieder eingefunden, der aber ohne feſte Regel jedes-<lb/> mal beredet wird. Kraͤmer und Manufacturiſten<lb/> brauchen denſelben jezt eben ſo gut als damals, als<lb/> der Rabatt eingefuͤhrt ward. Der Kaufmann rechnet<lb/> alſo in ſeinem Preiſe immer die Zinſen fuͤr die Zeit,<lb/> in welcher er ſeiner Bezahlung entgegen ſieht, zu<lb/> ½ p. C. auf den Monat, hinein, rechnet ſie aber gerne<lb/> demjenigen zuruͤk, der ihm baare Bezahlung anbietet.</p><lb/> <p>Ein Aufſchub der Zahlung von einem Monat<lb/> wird bei jedem Handel einverſtanden, und die Rech-<lb/> nung dem Kaͤufer nicht vor deſſen Ablauf eingeſandt.<lb/> Eben deswegen aber iſt es gebraͤuchlich, daß, wenn<lb/> dieſer nach geſchloſſenem Kaufe ſich erklaͤrt gleich zu<lb/> bezahlen, er ½ p. C. von dem behandelten Preiſe ſo-<lb/></p> </div> </div> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [175/0197]
Cap. 3. Von Maaſſen und Gewigten ꝛc.
es gewis nicht. Vor wenig Jahren war man in
Hamburg nahe daran, ſich davon los zu machen,
und einem jeden Kaͤufer in Einer Zahl ohne Um-
ſchweife zu ſagen, fuͤr welchen Preis man ihm zu
verkaufen gemeint ſei. Aber es iſt vorerſt noch beim
Alten geblieben.
§. 10.
Nachdem dieſer Rabatt ſeine Wirklichkeit verloh-
ren hat, ſo daß kein Menſch mehr mit Berechnung
deſſelben auf 13, 7 oder 4 Monate kaufen darf, hat
ſich natuͤrlich bei jedem Waaren-Handel ein Credit
wieder eingefunden, der aber ohne feſte Regel jedes-
mal beredet wird. Kraͤmer und Manufacturiſten
brauchen denſelben jezt eben ſo gut als damals, als
der Rabatt eingefuͤhrt ward. Der Kaufmann rechnet
alſo in ſeinem Preiſe immer die Zinſen fuͤr die Zeit,
in welcher er ſeiner Bezahlung entgegen ſieht, zu
½ p. C. auf den Monat, hinein, rechnet ſie aber gerne
demjenigen zuruͤk, der ihm baare Bezahlung anbietet.
Ein Aufſchub der Zahlung von einem Monat
wird bei jedem Handel einverſtanden, und die Rech-
nung dem Kaͤufer nicht vor deſſen Ablauf eingeſandt.
Eben deswegen aber iſt es gebraͤuchlich, daß, wenn
dieſer nach geſchloſſenem Kaufe ſich erklaͤrt gleich zu
bezahlen, er ½ p. C. von dem behandelten Preiſe ſo-
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