müssen in der Gattung, im Gespinste und in den Maassen ganz verschieden sein. Leinen, die in Ca- dix willkommen sind, sind es nicht in Bilbao, diese wieder nicht in Mallaga oder in Barcelona. Denn selbst in den Provinzen ist es anders und anders.
Bei manchen Waaren muß die Aussicht darauf genommen werden, daß man ihnen die Form und das äusserliche Ansehen, wiewohl ohne eigentlichen Betrug, geben könne, in welcher sie verkäuflich wer- den, wenn etwan eine Commission auf Waaren einer gewissen Art einläuft, und diese nicht vor- rähtig ist.
Mir ist ein noch nicht entschiedener Rechtshan- del bekannt, welcher blos die Unwissenheit eines Kaufmanns von dem Maasse einer gewissen Ellen- waare zum Grunde hatte, die ihm in Verkaufs- Commission zugesandt war. Er nahm 60 Cllen in jedem Stük an, und verkaufte unter dieser Vorausse- zung die ganze Partei. Der Käufer fand aber eine viel geringere Ellenzahl. Von absichtlichem Betruge war nicht die Rede, und es verstand sich, daß er so viel weniger zu bezahlen hätte. Aber nun erhob die- ser eine Schadensklage unter dem Vorwande, daß er eine größere Partei der Waare behandelt habe, und
2. Buch. Von dem Waarenhandel.
muͤſſen in der Gattung, im Geſpinſte und in den Maaſſen ganz verſchieden ſein. Leinen, die in Ca- dix willkommen ſind, ſind es nicht in Bilbao, dieſe wieder nicht in Mallaga oder in Barcelona. Denn ſelbſt in den Provinzen iſt es anders und anders.
Bei manchen Waaren muß die Ausſicht darauf genommen werden, daß man ihnen die Form und das aͤuſſerliche Anſehen, wiewohl ohne eigentlichen Betrug, geben koͤnne, in welcher ſie verkaͤuflich wer- den, wenn etwan eine Commiſſion auf Waaren einer gewiſſen Art einlaͤuft, und dieſe nicht vor- raͤhtig iſt.
Mir iſt ein noch nicht entſchiedener Rechtshan- del bekannt, welcher blos die Unwiſſenheit eines Kaufmanns von dem Maaſſe einer gewiſſen Ellen- waare zum Grunde hatte, die ihm in Verkaufs- Commiſſion zugeſandt war. Er nahm 60 Cllen in jedem Stuͤk an, und verkaufte unter dieſer Vorausſe- zung die ganze Partei. Der Kaͤufer fand aber eine viel geringere Ellenzahl. Von abſichtlichem Betruge war nicht die Rede, und es verſtand ſich, daß er ſo viel weniger zu bezahlen haͤtte. Aber nun erhob die- ſer eine Schadensklage unter dem Vorwande, daß er eine groͤßere Partei der Waare behandelt habe, und
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><divn="3"><divn="4"><divn="5"><p><pbfacs="#f0166"n="144"/><fwplace="top"type="header">2. Buch. Von dem Waarenhandel.</fw><lb/>
muͤſſen in der Gattung, im Geſpinſte und in den<lb/>
Maaſſen ganz verſchieden ſein. Leinen, die in Ca-<lb/>
dix willkommen ſind, ſind es nicht in Bilbao, dieſe<lb/>
wieder nicht in Mallaga oder in Barcelona. Denn<lb/>ſelbſt in den Provinzen iſt es anders und anders.</p><lb/><p>Bei manchen Waaren muß die Ausſicht darauf<lb/>
genommen werden, daß man ihnen die Form und<lb/>
das aͤuſſerliche Anſehen, wiewohl ohne eigentlichen<lb/>
Betrug, geben koͤnne, in welcher ſie verkaͤuflich wer-<lb/>
den, wenn etwan eine Commiſſion auf Waaren<lb/>
einer gewiſſen Art einlaͤuft, und dieſe nicht vor-<lb/>
raͤhtig iſt.</p><lb/><p>Mir iſt ein noch nicht entſchiedener Rechtshan-<lb/>
del bekannt, welcher blos die Unwiſſenheit eines<lb/>
Kaufmanns von dem Maaſſe einer gewiſſen Ellen-<lb/>
waare zum Grunde hatte, die ihm in Verkaufs-<lb/>
Commiſſion zugeſandt war. Er nahm 60 Cllen in<lb/>
jedem Stuͤk an, und verkaufte unter dieſer Vorausſe-<lb/>
zung die ganze Partei. Der Kaͤufer fand aber eine viel<lb/>
geringere Ellenzahl. Von abſichtlichem Betruge<lb/>
war nicht die Rede, und es verſtand ſich, daß er ſo<lb/>
viel weniger zu bezahlen haͤtte. Aber nun erhob die-<lb/>ſer eine Schadensklage unter dem Vorwande, daß er<lb/>
eine groͤßere Partei der Waare behandelt habe, und<lb/></p></div></div></div></div></div></body></text></TEI>
[144/0166]
2. Buch. Von dem Waarenhandel.
muͤſſen in der Gattung, im Geſpinſte und in den
Maaſſen ganz verſchieden ſein. Leinen, die in Ca-
dix willkommen ſind, ſind es nicht in Bilbao, dieſe
wieder nicht in Mallaga oder in Barcelona. Denn
ſelbſt in den Provinzen iſt es anders und anders.
Bei manchen Waaren muß die Ausſicht darauf
genommen werden, daß man ihnen die Form und
das aͤuſſerliche Anſehen, wiewohl ohne eigentlichen
Betrug, geben koͤnne, in welcher ſie verkaͤuflich wer-
den, wenn etwan eine Commiſſion auf Waaren
einer gewiſſen Art einlaͤuft, und dieſe nicht vor-
raͤhtig iſt.
Mir iſt ein noch nicht entſchiedener Rechtshan-
del bekannt, welcher blos die Unwiſſenheit eines
Kaufmanns von dem Maaſſe einer gewiſſen Ellen-
waare zum Grunde hatte, die ihm in Verkaufs-
Commiſſion zugeſandt war. Er nahm 60 Cllen in
jedem Stuͤk an, und verkaufte unter dieſer Vorausſe-
zung die ganze Partei. Der Kaͤufer fand aber eine viel
geringere Ellenzahl. Von abſichtlichem Betruge
war nicht die Rede, und es verſtand ſich, daß er ſo
viel weniger zu bezahlen haͤtte. Aber nun erhob die-
ſer eine Schadensklage unter dem Vorwande, daß er
eine groͤßere Partei der Waare behandelt habe, und
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Büsch, Johann Georg: Theoretisch-Praktische Darstellung der Handlung in deren mannigfaltigen Geschäften. Bd. 1. Hamburg, 1792, S. 144. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/buesch_handlung01_1792/166>, abgerufen am 16.02.2025.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2025 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften
(Kontakt).
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2025. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.