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Büchner, Georg: Sämmtliche Werke und handschriftlicher Nachlaß. Frankfurt (Main), 1879.

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Schrift nur mehr und ausschließlich nur historischen Werth.
Aber dieser ist wie ich mich in der Einleitung nachzuweisen gemüht,
so beträchtlich, daß er die vollinhaltliche Mittheilung an dieser Stelle
zu einer Pflicht gemacht.

Dieser vierte Abdruck gibt wortwörtlich den ersten wieder
Nur die Druckfehler sind beseitigt, und die etwas sonderbare Ortho-
graphie ist der im ganzen Werke festgehaltenen anbequemt worden. Die
lapsus calami hingegen, so auffällig sie auch sein mögen, habe ich
mich zu corrigiren nicht für berechtigt gehalten. So wird zum
Beispiel (S. 266) der Betrag der jährlichen Steuergelder im Groß-
herzogthum Hessen mit 6,363,364 Gulden, auf derselben Seite mit
6,363363 Gulden angegeben, während die Summirung der einzelnen
Posten einen dritten verschiedenen Betrag (6,363,436 Gulden) er-
geben würde. Und ähnlicher, nicht blos numerischer Irrthümer gibt
es da noch einige. Sie sind charakteristisch für die Hast und Un-
ruhe, in der die Schrift entstand.

Der "Landbote" ist die einzige Schrift Büchner's, welche nicht
ausschließlich aus seiner Feder stammt. Man weiß, daß Weidig
den "Vorbericht" so wie die biblischen Stellen, endlich den Schluß
beigefügt, hingegen Vieles, was ihm zu radikal geschienen, gestrichen
hatte. Insbesondere hat er überall da, wo Büchner von den "Reichen"
gesprochen "die Vornehmen" eingeschoben und Alles weggelassen,
was gegen die "sogenannte liberale Partei" gesagt war. "Das ur-
sprüngliche Manuscript", meinte Becker, "hätte man als eine Predigt
gegen den Mammon betrachten können, nicht so das letzte." Da
dies ursprüngliche Manuscript natürlich nicht mehr aufzufinden ge-
wesen, so ist mir nichts übrig geblieben, als den ersten Abdruck zu
wiederholen, der übrigens, nach Becker's Ansicht, "noch gehässiger"
ist, als Büchner's Arbeit. Hingegen lasse ich hier ein Verzeichniß
jener Stellen folgen, welche gewiß oder höchst wahrscheinlich nicht
von Büchner herrühren.

Es sind also von Weidig beigefügt:

S. 265. Z. 1 der Titel: "der Hessische Landbote". Büchner's
Manuscript war titellos. Ferner der Nebentitel und das Datum.
S. 265. Z. 4 der "Vorbericht" "dieses Blatt soll" -- bis: --
"natürlich ohne Schuld".

Schrift nur mehr und ausſchließlich nur hiſtoriſchen Werth.
Aber dieſer iſt wie ich mich in der Einleitung nachzuweiſen gemüht,
ſo beträchtlich, daß er die vollinhaltliche Mittheilung an dieſer Stelle
zu einer Pflicht gemacht.

Dieſer vierte Abdruck gibt wortwörtlich den erſten wieder
Nur die Druckfehler ſind beſeitigt, und die etwas ſonderbare Ortho-
graphie iſt der im ganzen Werke feſtgehaltenen anbequemt worden. Die
lapsus calami hingegen, ſo auffällig ſie auch ſein mögen, habe ich
mich zu corrigiren nicht für berechtigt gehalten. So wird zum
Beiſpiel (S. 266) der Betrag der jährlichen Steuergelder im Groß-
herzogthum Heſſen mit 6,363,364 Gulden, auf derſelben Seite mit
6,363363 Gulden angegeben, während die Summirung der einzelnen
Poſten einen dritten verſchiedenen Betrag (6,363,436 Gulden) er-
geben würde. Und ähnlicher, nicht blos numeriſcher Irrthümer gibt
es da noch einige. Sie ſind charakteriſtiſch für die Haſt und Un-
ruhe, in der die Schrift entſtand.

Der "Landbote" iſt die einzige Schrift Büchner's, welche nicht
ausſchließlich aus ſeiner Feder ſtammt. Man weiß, daß Weidig
den "Vorbericht" ſo wie die bibliſchen Stellen, endlich den Schluß
beigefügt, hingegen Vieles, was ihm zu radikal geſchienen, geſtrichen
hatte. Insbeſondere hat er überall da, wo Büchner von den "Reichen"
geſprochen "die Vornehmen" eingeſchoben und Alles weggelaſſen,
was gegen die "ſogenannte liberale Partei" geſagt war. "Das ur-
ſprüngliche Manuſcript", meinte Becker, "hätte man als eine Predigt
gegen den Mammon betrachten können, nicht ſo das letzte." Da
dies urſprüngliche Manuſcript natürlich nicht mehr aufzufinden ge-
weſen, ſo iſt mir nichts übrig geblieben, als den erſten Abdruck zu
wiederholen, der übrigens, nach Becker's Anſicht, "noch gehäſſiger"
iſt, als Büchner's Arbeit. Hingegen laſſe ich hier ein Verzeichniß
jener Stellen folgen, welche gewiß oder höchſt wahrſcheinlich nicht
von Büchner herrühren.

Es ſind alſo von Weidig beigefügt:

S. 265. Z. 1 der Titel: "der Heſſiſche Landbote". Büchner's
Manuſcript war titellos. Ferner der Nebentitel und das Datum.
S. 265. Z. 4 der "Vorbericht" "dieſes Blatt ſoll" — bis: —
"natürlich ohne Schuld".

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[285/0481] Schrift nur mehr und ausſchließlich nur hiſtoriſchen Werth. Aber dieſer iſt wie ich mich in der Einleitung nachzuweiſen gemüht, ſo beträchtlich, daß er die vollinhaltliche Mittheilung an dieſer Stelle zu einer Pflicht gemacht. Dieſer vierte Abdruck gibt wortwörtlich den erſten wieder Nur die Druckfehler ſind beſeitigt, und die etwas ſonderbare Ortho- graphie iſt der im ganzen Werke feſtgehaltenen anbequemt worden. Die lapsus calami hingegen, ſo auffällig ſie auch ſein mögen, habe ich mich zu corrigiren nicht für berechtigt gehalten. So wird zum Beiſpiel (S. 266) der Betrag der jährlichen Steuergelder im Groß- herzogthum Heſſen mit 6,363,364 Gulden, auf derſelben Seite mit 6,363363 Gulden angegeben, während die Summirung der einzelnen Poſten einen dritten verſchiedenen Betrag (6,363,436 Gulden) er- geben würde. Und ähnlicher, nicht blos numeriſcher Irrthümer gibt es da noch einige. Sie ſind charakteriſtiſch für die Haſt und Un- ruhe, in der die Schrift entſtand. Der "Landbote" iſt die einzige Schrift Büchner's, welche nicht ausſchließlich aus ſeiner Feder ſtammt. Man weiß, daß Weidig den "Vorbericht" ſo wie die bibliſchen Stellen, endlich den Schluß beigefügt, hingegen Vieles, was ihm zu radikal geſchienen, geſtrichen hatte. Insbeſondere hat er überall da, wo Büchner von den "Reichen" geſprochen "die Vornehmen" eingeſchoben und Alles weggelaſſen, was gegen die "ſogenannte liberale Partei" geſagt war. "Das ur- ſprüngliche Manuſcript", meinte Becker, "hätte man als eine Predigt gegen den Mammon betrachten können, nicht ſo das letzte." Da dies urſprüngliche Manuſcript natürlich nicht mehr aufzufinden ge- weſen, ſo iſt mir nichts übrig geblieben, als den erſten Abdruck zu wiederholen, der übrigens, nach Becker's Anſicht, "noch gehäſſiger" iſt, als Büchner's Arbeit. Hingegen laſſe ich hier ein Verzeichniß jener Stellen folgen, welche gewiß oder höchſt wahrſcheinlich nicht von Büchner herrühren. Es ſind alſo von Weidig beigefügt: S. 265. Z. 1 der Titel: "der Heſſiſche Landbote". Büchner's Manuſcript war titellos. Ferner der Nebentitel und das Datum. S. 265. Z. 4 der "Vorbericht" "dieſes Blatt ſoll" — bis: — "natürlich ohne Schuld".

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Zitationshilfe: Büchner, Georg: Sämmtliche Werke und handschriftlicher Nachlaß. Frankfurt (Main), 1879, S. 285. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/buechner_werke_1879/481>, abgerufen am 29.11.2024.