sein. Meist aber pflegte das der Rat im Großen direkt von den Produktionsstätten zu beziehen, es in eigenen Salz- häusern niederzulegen und mit einem Monopolaufschlag den Hocken oder Salzstößern gegen Verschleißgebühr in Vertrieb zu geben. Die Großhändler durften gewöhnlich ihre Waren nur in ganzen Gebinden oder nicht unter einer bestimmten Gewichtsmenge (bei Spezereien z. B. nicht unter 121/2 Pfd.) verkaufen. Den Verschleiß besorgten dann die ansässigen Krämer und Hocken. Das Gleiche gilt auch von manchen großen Produzenten, wie z. B. den Hammerschmieden, die das Eisen, das sie nicht an Schmiede und Private hatten absetzen können, an die Eisenmenger verkaufen durften.
Läßt sich auch das Zufuhr- und Absatzgebiet des Marktes einer mittelalterlichen Stadt nicht topographisch genau ab- grenzen, da es für verschiedene Marktgüter naturgemäß ver- schiedene Ausdehnung hatte, so war dasselbe nichts desto weniger im wirtschaftlichen Sinne ein geschlossenes Gebiet. Jede Stadt bildete mit ihrer "Landschaft" eine autonome Wirtschaftseinheit, innerhalb deren sich der ganze Kreislauf des ökonomischen Lebens nach eigener Norm selbständig vollzog. Diese Norm ist gegeben durch eigne Münze, eignes Maß und Gewicht für jedes städtische Wirtschaftsgebiet. Das Verhältnis zwischen Stadt und Land ist thatsächlich ein Zwangsverhältnis wie zwischen Haupt und Gliedern und offenbart starke Neigungen sich auch zu einem rechtlichen Zwangsverhältnis zu gestalten. Die Bannmeile, die bereits vorkommenden Aus- und Einfuhrverbote, die Differential-
ſein. Meiſt aber pflegte das der Rat im Großen direkt von den Produktionsſtätten zu beziehen, es in eigenen Salz- häuſern niederzulegen und mit einem Monopolaufſchlag den Hocken oder Salzſtößern gegen Verſchleißgebühr in Vertrieb zu geben. Die Großhändler durften gewöhnlich ihre Waren nur in ganzen Gebinden oder nicht unter einer beſtimmten Gewichtsmenge (bei Spezereien z. B. nicht unter 12½ Pfd.) verkaufen. Den Verſchleiß beſorgten dann die anſäſſigen Krämer und Hocken. Das Gleiche gilt auch von manchen großen Produzenten, wie z. B. den Hammerſchmieden, die das Eiſen, das ſie nicht an Schmiede und Private hatten abſetzen können, an die Eiſenmenger verkaufen durften.
Läßt ſich auch das Zufuhr- und Abſatzgebiet des Marktes einer mittelalterlichen Stadt nicht topographiſch genau ab- grenzen, da es für verſchiedene Marktgüter naturgemäß ver- ſchiedene Ausdehnung hatte, ſo war dasſelbe nichts deſto weniger im wirtſchaftlichen Sinne ein geſchloſſenes Gebiet. Jede Stadt bildete mit ihrer „Landſchaft“ eine autonome Wirtſchaftseinheit, innerhalb deren ſich der ganze Kreislauf des ökonomiſchen Lebens nach eigener Norm ſelbſtändig vollzog. Dieſe Norm iſt gegeben durch eigne Münze, eignes Maß und Gewicht für jedes ſtädtiſche Wirtſchaftsgebiet. Das Verhältnis zwiſchen Stadt und Land iſt thatſächlich ein Zwangsverhältnis wie zwiſchen Haupt und Gliedern und offenbart ſtarke Neigungen ſich auch zu einem rechtlichen Zwangsverhältnis zu geſtalten. Die Bannmeile, die bereits vorkommenden Aus- und Einfuhrverbote, die Differential-
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ſein. Meiſt aber pflegte das der Rat im Großen direkt
von den Produktionsſtätten zu beziehen, es in eigenen Salz-
häuſern niederzulegen und mit einem Monopolaufſchlag den
Hocken oder Salzſtößern gegen Verſchleißgebühr in Vertrieb
zu geben. Die Großhändler durften gewöhnlich ihre Waren
nur in ganzen Gebinden oder nicht unter einer beſtimmten
Gewichtsmenge (bei Spezereien z. B. nicht unter 12½ Pfd.)
verkaufen. Den Verſchleiß beſorgten dann die anſäſſigen
Krämer und Hocken. Das Gleiche gilt auch von manchen
großen Produzenten, wie z. B. den Hammerſchmieden, die
das Eiſen, das ſie nicht an Schmiede und Private hatten
abſetzen können, an die Eiſenmenger verkaufen durften.
Läßt ſich auch das Zufuhr- und Abſatzgebiet des Marktes
einer mittelalterlichen Stadt nicht topographiſch genau ab-
grenzen, da es für verſchiedene Marktgüter naturgemäß ver-
ſchiedene Ausdehnung hatte, ſo war dasſelbe nichts deſto
weniger im wirtſchaftlichen Sinne ein geſchloſſenes Gebiet.
Jede Stadt bildete mit ihrer „Landſchaft“ eine autonome
Wirtſchaftseinheit, innerhalb deren ſich der ganze Kreislauf
des ökonomiſchen Lebens nach eigener Norm ſelbſtändig
vollzog. Dieſe Norm iſt gegeben durch eigne Münze, eignes
Maß und Gewicht für jedes ſtädtiſche Wirtſchaftsgebiet.
Das Verhältnis zwiſchen Stadt und Land iſt thatſächlich
ein Zwangsverhältnis wie zwiſchen Haupt und Gliedern und
offenbart ſtarke Neigungen ſich auch zu einem rechtlichen
Zwangsverhältnis zu geſtalten. Die Bannmeile, die bereits
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Bücher, Karl: Die Entstehung der Volkswirtschaft. Sechs Vorträge. Tübingen, 1893, S. 57. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/buecher_volkswirtschaft_1893/71>, abgerufen am 24.11.2024.
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