strömte, wo Tugenden und Lastern hohe Preise ausge- setzt sind."
Ganz anders die städtische Zuwanderung des Mittel- alters. Sie ist, im Ganzen genommen, vielleicht nicht weniger massenhaft als diejenige der römischen Kaiserzeit; aber ihr Ergebnis waren nicht wenige Zentralpunkte der Konsumtion, sondern eine große Zahl ziemlich gleichmäßig über das Land verteilter fester Orte, welche alle nicht an den Boden gebundene Berufsthätigkeit hinter ihren Mauern vereinigten. Die mittelalterlichen Städte sind ursprünglich nichts weiter als Burgen, d. h. Zufluchtsorte für die umwohnende Landbevölkerung; ihre ständigen Insassen sind die Bürger oder Burgleute. In diesem Punkte liegt das, was sie anfangs allein von den übrigen Wohnplätzen der Menschen unterschied und sie zugleich mit denselben zu größeren Verbänden vereinigte. Die Dörfer der Umgebung waren verpflichtet, die Befestigungswerke der Stadt im Stand halten zu helfen, und dieser Pflicht entsprach das Recht, in Kriegszeiten mit Hab und Gut hinter den Mauern sich zu bergen. Alles andere: der Markt, der Gewerbe- betrieb, der Geldverkehr, die persönliche Freiheit der Stadt- bewohner, ihr ausgesonderter Gerichtsstand sind erst die späteren Folgen jener vorörtlich-militärischen Stellung der Städte. Aus dem ursprünglichen landschaftlichen Schutz- verband wurde im Laufe der Zeit ein territorial begrenzter Wirtschaftsverband, für welchen die Stadt das Verkehrs-
Bücher, Die Entstehung der Volkswirtschaft. 19
ſtrömte, wo Tugenden und Laſtern hohe Preiſe ausge- ſetzt ſind.“
Ganz anders die ſtädtiſche Zuwanderung des Mittel- alters. Sie iſt, im Ganzen genommen, vielleicht nicht weniger maſſenhaft als diejenige der römiſchen Kaiſerzeit; aber ihr Ergebnis waren nicht wenige Zentralpunkte der Konſumtion, ſondern eine große Zahl ziemlich gleichmäßig über das Land verteilter feſter Orte, welche alle nicht an den Boden gebundene Berufsthätigkeit hinter ihren Mauern vereinigten. Die mittelalterlichen Städte ſind urſprünglich nichts weiter als Burgen, d. h. Zufluchtsorte für die umwohnende Landbevölkerung; ihre ſtändigen Inſaſſen ſind die Bürger oder Burgleute. In dieſem Punkte liegt das, was ſie anfangs allein von den übrigen Wohnplätzen der Menſchen unterſchied und ſie zugleich mit denſelben zu größeren Verbänden vereinigte. Die Dörfer der Umgebung waren verpflichtet, die Befeſtigungswerke der Stadt im Stand halten zu helfen, und dieſer Pflicht entſprach das Recht, in Kriegszeiten mit Hab und Gut hinter den Mauern ſich zu bergen. Alles andere: der Markt, der Gewerbe- betrieb, der Geldverkehr, die perſönliche Freiheit der Stadt- bewohner, ihr ausgeſonderter Gerichtsſtand ſind erſt die ſpäteren Folgen jener vorörtlich-militäriſchen Stellung der Städte. Aus dem urſprünglichen landſchaftlichen Schutz- verband wurde im Laufe der Zeit ein territorial begrenzter Wirtſchaftsverband, für welchen die Stadt das Verkehrs-
Bücher, Die Entſtehung der Volkswirtſchaft. 19
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ſtrömte, wo Tugenden und Laſtern hohe Preiſe ausge-
ſetzt ſind.“
Ganz anders die ſtädtiſche Zuwanderung des Mittel-
alters. Sie iſt, im Ganzen genommen, vielleicht nicht
weniger maſſenhaft als diejenige der römiſchen Kaiſerzeit;
aber ihr Ergebnis waren nicht wenige Zentralpunkte der
Konſumtion, ſondern eine große Zahl ziemlich gleichmäßig
über das Land verteilter feſter Orte, welche alle nicht an
den Boden gebundene Berufsthätigkeit hinter ihren Mauern
vereinigten. Die mittelalterlichen Städte ſind urſprünglich
nichts weiter als Burgen, d. h. Zufluchtsorte für die
umwohnende Landbevölkerung; ihre ſtändigen Inſaſſen ſind
die Bürger oder Burgleute. In dieſem Punkte liegt
das, was ſie anfangs allein von den übrigen Wohnplätzen
der Menſchen unterſchied und ſie zugleich mit denſelben zu
größeren Verbänden vereinigte. Die Dörfer der Umgebung
waren verpflichtet, die Befeſtigungswerke der Stadt im
Stand halten zu helfen, und dieſer Pflicht entſprach das
Recht, in Kriegszeiten mit Hab und Gut hinter den Mauern
ſich zu bergen. Alles andere: der Markt, der Gewerbe-
betrieb, der Geldverkehr, die perſönliche Freiheit der Stadt-
bewohner, ihr ausgeſonderter Gerichtsſtand ſind erſt die
ſpäteren Folgen jener vorörtlich-militäriſchen Stellung der
Städte. Aus dem urſprünglichen landſchaftlichen Schutz-
verband wurde im Laufe der Zeit ein territorial begrenzter
Wirtſchaftsverband, für welchen die Stadt das Verkehrs-
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Bücher, Karl: Die Entstehung der Volkswirtschaft. Sechs Vorträge. Tübingen, 1893, S. 289. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/buecher_volkswirtschaft_1893/311>, abgerufen am 24.11.2024.
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