Waitz, VG II 1, S. 182. II 2, S. 246 ff. IV 3 ff. v. Sybel, Entstehung des deutschen Königtums S. 409 ff. v. Daniels, Handbuch I 526 ff. Sohm, Reichs- und Gerichtsverfassung S. 27 ff. L. v. Maurer, Geschichte der Frohnhöfe I (1862) 121 ff. 212 f. 229 ff. v. Inama Sternegg, Deutsche Wirtschaftsgeschichte I 321 ff. Heusler, Institutionen I 308 ff. R. Schröder, RG S. 181. Viollet, Histoire des institutions politiques I 318 ff. Fustel de Coulanges, Monarchie franque, ch. 11. Pückert, Die sogen. Notitia (Constitutio Hludovici Pii) de servitio monasteriorum, Berichte der königl. sächs. Gesellsch. der Wiss. vom 19. Juli 1890.
Macht und Ansehen des germanischen Volkskönigs beruhten einst vornehmlich auf dem persönlichen Einflusse, den er auf seine Umgebung und auf sein Volk auszuüben verstand. Dieser Einfluss hing aber zum guten Teile von dem Reichtum ab, über den der König verfügte. Der Königshort 1 ist darum von dem Begriff des germanischen Königtums geradezu untrennbar. Geschichte und Sage legen auf ihn das grösste Gewicht. Er liefert die Mittel, ein stattliches und ansehn- liches Gefolge zu unterhalten; er birgt nicht bloss gemünztes Gold, sondern auch die Ringe und Spangen, die Ehrenwaffen und Kleider, mit welchen der König treue Dienste und wackere Thaten belohnt. Auch in merowingischer Zeit üben die schimmernden Schätze des königlichen Hortes noch ihre zauberhafte Macht. 'Fast nicht weniger als das Reich gilt der Schatz' 2. Hort und Reich gewinnen heisst die Herrschaft ergreifen. Bei den Reichsteilungen wird wie das Reich auch der Hort geteilt. In kritischen Momenten werden die Schätze des königlichen Hortes geflüchtet oder verteilt, um in der Not des Augenblicks festen Anhang zu gewinnen. Als Lothar 842 vor seinen Brüdern von Aachen fliehen musste, raffte er die Kostbarkeiten des Hortes zusammen; einen kunstvoll gearbeiteten silbernen Tisch aus dem Erbe Karls des Grossen liess er in Stücke zerschlagen und ver- teilen, um die schwankend gewordene Treue seiner Anhänger zu be- festigen 3.
Mit Tresekammer (Schatzkammer) übersetzen alte Glossen das Wort fiscus 4. Zum Fiskus gehörte aber nicht bloss der eigentliche Hort, sondern das ganze Vermögen, insbesondere auch der Grund-
1 Got. huzd, alts. und ags. hord. Schatz bedeutete ein einzelnes Geldstück. Aus dem lateinischen thesaurus bildete die altdeutsche Sprache treso, triso, tre- sur, trisur. Vgl. das französische tresor.
2Waitz, VG II 1, S. 182.
3Dümmler, Geschichte des ostfränk. Reiches I2 175.
4Diefenbach, Glossarium latino-germ. S. 236.
5*
§ 68. Königshort und Königsgut.
§ 68. Königshort und Königsgut.
Waitz, VG II 1, S. 182. II 2, S. 246 ff. IV 3 ff. v. Sybel, Entstehung des deutschen Königtums S. 409 ff. v. Daniels, Handbuch I 526 ff. Sohm, Reichs- und Gerichtsverfassung S. 27 ff. L. v. Maurer, Geschichte der Frohnhöfe I (1862) 121 ff. 212 f. 229 ff. v. Inama Sternegg, Deutsche Wirtschaftsgeschichte I 321 ff. Heusler, Institutionen I 308 ff. R. Schröder, RG S. 181. Viollet, Histoire des institutions politiques I 318 ff. Fustel de Coulanges, Monarchie franque, ch. 11. Pückert, Die sogen. Notitia (Constitutio Hludovici Pii) de servitio monasteriorum, Berichte der königl. sächs. Gesellsch. der Wiss. vom 19. Juli 1890.
Macht und Ansehen des germanischen Volkskönigs beruhten einst vornehmlich auf dem persönlichen Einflusse, den er auf seine Umgebung und auf sein Volk auszuüben verstand. Dieser Einfluſs hing aber zum guten Teile von dem Reichtum ab, über den der König verfügte. Der Königshort 1 ist darum von dem Begriff des germanischen Königtums geradezu untrennbar. Geschichte und Sage legen auf ihn das gröſste Gewicht. Er liefert die Mittel, ein stattliches und ansehn- liches Gefolge zu unterhalten; er birgt nicht bloſs gemünztes Gold, sondern auch die Ringe und Spangen, die Ehrenwaffen und Kleider, mit welchen der König treue Dienste und wackere Thaten belohnt. Auch in merowingischer Zeit üben die schimmernden Schätze des königlichen Hortes noch ihre zauberhafte Macht. ‘Fast nicht weniger als das Reich gilt der Schatz’ 2. Hort und Reich gewinnen heiſst die Herrschaft ergreifen. Bei den Reichsteilungen wird wie das Reich auch der Hort geteilt. In kritischen Momenten werden die Schätze des königlichen Hortes geflüchtet oder verteilt, um in der Not des Augenblicks festen Anhang zu gewinnen. Als Lothar 842 vor seinen Brüdern von Aachen fliehen muſste, raffte er die Kostbarkeiten des Hortes zusammen; einen kunstvoll gearbeiteten silbernen Tisch aus dem Erbe Karls des Groſsen lieſs er in Stücke zerschlagen und ver- teilen, um die schwankend gewordene Treue seiner Anhänger zu be- festigen 3.
Mit Tresekammer (Schatzkammer) übersetzen alte Glossen das Wort fiscus 4. Zum Fiskus gehörte aber nicht bloſs der eigentliche Hort, sondern das ganze Vermögen, insbesondere auch der Grund-
1 Got. huzd, alts. und ags. hord. Schatz bedeutete ein einzelnes Geldstück. Aus dem lateinischen thesaurus bildete die altdeutsche Sprache trëso, triso, trë- sur, trisur. Vgl. das französische trésor.
2Waitz, VG II 1, S. 182.
3Dümmler, Geschichte des ostfränk. Reiches I2 175.
4Diefenbach, Glossarium latino-germ. S. 236.
5*
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[67/0085]
§ 68. Königshort und Königsgut.
§ 68. Königshort und Königsgut.
Waitz, VG II 1, S. 182. II 2, S. 246 ff. IV 3 ff. v. Sybel, Entstehung des
deutschen Königtums S. 409 ff. v. Daniels, Handbuch I 526 ff. Sohm, Reichs-
und Gerichtsverfassung S. 27 ff. L. v. Maurer, Geschichte der Frohnhöfe
I (1862) 121 ff. 212 f. 229 ff. v. Inama Sternegg, Deutsche Wirtschaftsgeschichte
I 321 ff. Heusler, Institutionen I 308 ff. R. Schröder, RG S. 181. Viollet,
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franque, ch. 11. Pückert, Die sogen. Notitia (Constitutio Hludovici Pii) de servitio
monasteriorum, Berichte der königl. sächs. Gesellsch. der Wiss. vom 19. Juli 1890.
Macht und Ansehen des germanischen Volkskönigs beruhten
einst vornehmlich auf dem persönlichen Einflusse, den er auf seine
Umgebung und auf sein Volk auszuüben verstand. Dieser Einfluſs
hing aber zum guten Teile von dem Reichtum ab, über den der König
verfügte. Der Königshort 1 ist darum von dem Begriff des germanischen
Königtums geradezu untrennbar. Geschichte und Sage legen auf ihn
das gröſste Gewicht. Er liefert die Mittel, ein stattliches und ansehn-
liches Gefolge zu unterhalten; er birgt nicht bloſs gemünztes Gold,
sondern auch die Ringe und Spangen, die Ehrenwaffen und Kleider,
mit welchen der König treue Dienste und wackere Thaten belohnt.
Auch in merowingischer Zeit üben die schimmernden Schätze des
königlichen Hortes noch ihre zauberhafte Macht. ‘Fast nicht weniger
als das Reich gilt der Schatz’ 2. Hort und Reich gewinnen heiſst die
Herrschaft ergreifen. Bei den Reichsteilungen wird wie das Reich
auch der Hort geteilt. In kritischen Momenten werden die Schätze
des königlichen Hortes geflüchtet oder verteilt, um in der Not des
Augenblicks festen Anhang zu gewinnen. Als Lothar 842 vor seinen
Brüdern von Aachen fliehen muſste, raffte er die Kostbarkeiten des
Hortes zusammen; einen kunstvoll gearbeiteten silbernen Tisch aus
dem Erbe Karls des Groſsen lieſs er in Stücke zerschlagen und ver-
teilen, um die schwankend gewordene Treue seiner Anhänger zu be-
festigen 3.
Mit Tresekammer (Schatzkammer) übersetzen alte Glossen das
Wort fiscus 4. Zum Fiskus gehörte aber nicht bloſs der eigentliche
Hort, sondern das ganze Vermögen, insbesondere auch der Grund-
1 Got. huzd, alts. und ags. hord. Schatz bedeutete ein einzelnes Geldstück.
Aus dem lateinischen thesaurus bildete die altdeutsche Sprache trëso, triso, trë-
sur, trisur. Vgl. das französische trésor.
2 Waitz, VG II 1, S. 182.
3 Dümmler, Geschichte des ostfränk. Reiches I2 175.
4 Diefenbach, Glossarium latino-germ. S. 236.
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Brunner, Heinrich: Deutsche Rechtsgeschichte. Bd. 2. Leipzig, 1892, S. 67. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/brunner_rechtsgeschichte02_1892/85>, abgerufen am 24.11.2024.
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