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Brunner, Heinrich: Deutsche Rechtsgeschichte. Bd. 1. Leipzig, 1887.

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§ 6. Das deutsche Volk.

Mascou, Gesch. der Teutschen bis zum Abgang der merowingischen Könige, 2 Bde
2. Aufl. 1750. Waitz, Deutsche VG I 3, 1880. J. Grimm, Gesch. der deutschen
Sprache, 4. Aufl. 1880. Müllenhoff, Deutsche Alterthumskunde I. V, 1870. 1883.
Arnold, Deutsche Urzeit, 1879, als Deutsche Geschichte I in 3. Aufl. 1881.
G. Kaufmann, Deutsche Gesch. bis auf Karl d. Gr., 2 Bde 1880. 1881. Nitzsch,
Gesch. des deutschen Volkes I (bis zum Ausgang der Ottonen), 1883. F. Dahn,
Deutsche Geschichte I 1 (bis 476), 1883. Munch (Claussen), Die nordisch-german.
Völker, 1853. Mommsen, Römische Geschichte V, 1885.

Die Germanen gehören zum europäischen Zweige der grossen
arischen Völkerfamilie, deren Ursitze in Asien zu suchen sind. Zu
einem eigenartigen Volkstum erwuchsen sie nach einer kürzlich von
berufenster Seite ausgesprochenen Ansicht in den Gebieten der Oder
und Elbe unterhalb des Gebirges, in welche ihre Vorfahren nicht
später eingerückt seien als die verwandten Stämme der Italiker und
Griechen in Italien und Griechenland 1. In der Zeit Alexanders des
Grossen fand der griechische Reisende Pytheas von Massilia den
Stamm der Teutonen an der norddeutschen Küste. Etwa zwei Jahr-
hunderte später treten die Germanen gegen Gallier und Römer vor-
dringend in den Gesichtskreis der antiken Historiographie und damit
in die Weltgeschichte ein. Von dieser Zeit bis zur endlichen Über-
flutung des römischen Reiches befinden sich die germanischen Völker-
schaften in einer ununterbrochenen Bewegung, deren innere Vorgänge
in tiefes Dunkel gehüllt bleiben. Wahrnehmbar wird uns gewisser-
massen nur die Brandung, in welcher von Zeit zu Zeit eine weit
vordringende Völkerwelle an dem festgefügten Bau des römischen
Reiches zerschellt.

In halb nomadischen Zuständen lebend waren die einzelnen
Stämme nicht fest mit ihren Wohnsitzen verwachsen. Wenn die

1 So Karl Müllenhoff, Deutsche Alterthumskunde V 1.
§ 6. Das deutsche Volk.

Mascou, Gesch. der Teutschen bis zum Abgang der merowingischen Könige, 2 Bde
2. Aufl. 1750. Waitz, Deutsche VG I 3, 1880. J. Grimm, Gesch. der deutschen
Sprache, 4. Aufl. 1880. Müllenhoff, Deutsche Alterthumskunde I. V, 1870. 1883.
Arnold, Deutsche Urzeit, 1879, als Deutsche Geschichte I in 3. Aufl. 1881.
G. Kaufmann, Deutsche Gesch. bis auf Karl d. Gr., 2 Bde 1880. 1881. Nitzsch,
Gesch. des deutschen Volkes I (bis zum Ausgang der Ottonen), 1883. F. Dahn,
Deutsche Geschichte I 1 (bis 476), 1883. Munch (Clauſsen), Die nordisch-german.
Völker, 1853. Mommsen, Römische Geschichte V, 1885.

Die Germanen gehören zum europäischen Zweige der groſsen
arischen Völkerfamilie, deren Ursitze in Asien zu suchen sind. Zu
einem eigenartigen Volkstum erwuchsen sie nach einer kürzlich von
berufenster Seite ausgesprochenen Ansicht in den Gebieten der Oder
und Elbe unterhalb des Gebirges, in welche ihre Vorfahren nicht
später eingerückt seien als die verwandten Stämme der Italiker und
Griechen in Italien und Griechenland 1. In der Zeit Alexanders des
Groſsen fand der griechische Reisende Pytheas von Massilia den
Stamm der Teutonen an der norddeutschen Küste. Etwa zwei Jahr-
hunderte später treten die Germanen gegen Gallier und Römer vor-
dringend in den Gesichtskreis der antiken Historiographie und damit
in die Weltgeschichte ein. Von dieser Zeit bis zur endlichen Über-
flutung des römischen Reiches befinden sich die germanischen Völker-
schaften in einer ununterbrochenen Bewegung, deren innere Vorgänge
in tiefes Dunkel gehüllt bleiben. Wahrnehmbar wird uns gewisser-
maſsen nur die Brandung, in welcher von Zeit zu Zeit eine weit
vordringende Völkerwelle an dem festgefügten Bau des römischen
Reiches zerschellt.

In halb nomadischen Zuständen lebend waren die einzelnen
Stämme nicht fest mit ihren Wohnsitzen verwachsen. Wenn die

1 So Karl Müllenhoff, Deutsche Alterthumskunde V 1.
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[[27]/0045] § 6. Das deutsche Volk. Mascou, Gesch. der Teutschen bis zum Abgang der merowingischen Könige, 2 Bde 2. Aufl. 1750. Waitz, Deutsche VG I 3, 1880. J. Grimm, Gesch. der deutschen Sprache, 4. Aufl. 1880. Müllenhoff, Deutsche Alterthumskunde I. V, 1870. 1883. Arnold, Deutsche Urzeit, 1879, als Deutsche Geschichte I in 3. Aufl. 1881. G. Kaufmann, Deutsche Gesch. bis auf Karl d. Gr., 2 Bde 1880. 1881. Nitzsch, Gesch. des deutschen Volkes I (bis zum Ausgang der Ottonen), 1883. F. Dahn, Deutsche Geschichte I 1 (bis 476), 1883. Munch (Clauſsen), Die nordisch-german. Völker, 1853. Mommsen, Römische Geschichte V, 1885. Die Germanen gehören zum europäischen Zweige der groſsen arischen Völkerfamilie, deren Ursitze in Asien zu suchen sind. Zu einem eigenartigen Volkstum erwuchsen sie nach einer kürzlich von berufenster Seite ausgesprochenen Ansicht in den Gebieten der Oder und Elbe unterhalb des Gebirges, in welche ihre Vorfahren nicht später eingerückt seien als die verwandten Stämme der Italiker und Griechen in Italien und Griechenland 1. In der Zeit Alexanders des Groſsen fand der griechische Reisende Pytheas von Massilia den Stamm der Teutonen an der norddeutschen Küste. Etwa zwei Jahr- hunderte später treten die Germanen gegen Gallier und Römer vor- dringend in den Gesichtskreis der antiken Historiographie und damit in die Weltgeschichte ein. Von dieser Zeit bis zur endlichen Über- flutung des römischen Reiches befinden sich die germanischen Völker- schaften in einer ununterbrochenen Bewegung, deren innere Vorgänge in tiefes Dunkel gehüllt bleiben. Wahrnehmbar wird uns gewisser- maſsen nur die Brandung, in welcher von Zeit zu Zeit eine weit vordringende Völkerwelle an dem festgefügten Bau des römischen Reiches zerschellt. In halb nomadischen Zuständen lebend waren die einzelnen Stämme nicht fest mit ihren Wohnsitzen verwachsen. Wenn die 1 So Karl Müllenhoff, Deutsche Alterthumskunde V 1.

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Zitationshilfe: Brunner, Heinrich: Deutsche Rechtsgeschichte. Bd. 1. Leipzig, 1887, S. [27]. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/brunner_rechtsgeschichte01_1887/45>, abgerufen am 22.12.2024.