vollenden konnte, von zwei dazu vereinten Steinschneidern sollten gearbeitet worden sein." Auch an den vertieft ge- schnittenen Buchstaben würde ich nicht, wie Stephani, An- stoss nehmen. Dagegen ist die Bemerkung Stephani's, sofern sie mit unbefangenem Auge gemacht ist, von Wichtigkeit, dass sich zwischen dem Schnitte der Bilder und der Buch- staben eine wesentliche Verschiedenheit finde, und dass dem- nach die letzteren erst später, wenn auch natürlich noch im Alterthum von anderer Hand hinzugefügt scheinen. Dazu kommt aber als wichtigstes Moment die Fassung der Inschrift, indem, so weit unsere Kenntniss reicht, auf Kunstwerken die Namen von zwei gemeinsam arbeitenden Künstlern nie durch [fremdsprachliches Material - fehlt] oder cum verbunden erscheinen. Denn richtig weist Stephani darauf hin, wie die von R. Rochette (Lettre p. 114) angeführte Stelle bei Plinius (36, 38: Craterus cum Pytho- doro, Polydeuces cum Hermolao etc.) für den Styl der Mo- numentalinschriften nichts beweisen kann. "Hingegen ist es in römischer Zeit ganz gewöhnlich, dass griechische und la- teinische Weih-Inschriften nur die Hauptperson von den Weihenden im Nominativ nennen, die Namen der übrigen aber mit den Präpositionen [fremdsprachliches Material - fehlt] oder cum an diesen anknüpfen, z. B. C. I. 2925; Murat. p. 1977, 6; 1978, 8." So werden wir denn nach Köhler's Vorgange Alpheos und Arethon für diejenigen erklären müssen, welche die Gemme irgend einer Gottheit geweiht hatten, zumal da die Sitte der Weihung und Aufbewahrung von Gemmen in Tempelschätzen (wie im Mit- telalter in den christlichen Kirchen) durch Köhler hinlänglich nachgewiesen ist.
Durch diese Deutung werden alle weiteren Steine, in denen diese Namen vorkommen, von vorn herein verdächtig. Der erste darunter ist ein Camee mit dem Kopfe des Cali- gula, einst in Azincourt's Besitz: Caylus a. a. O.; Bracci I, 15; C. I. 7146. Hier würde, selbst die Echtheit angenommen, schon die Vertheilung der Inschrift auf beide Seiten des Bildes:
[fremdsprachliches Material - fehlt]
gegen die Annahme von Künstlernamen sprechen. Die Ar-
vollenden konnte, von zwei dazu vereinten Steinschneidern sollten gearbeitet worden sein.‟ Auch an den vertieft ge- schnittenen Buchstaben würde ich nicht, wie Stephani, An- stoss nehmen. Dagegen ist die Bemerkung Stephani’s, sofern sie mit unbefangenem Auge gemacht ist, von Wichtigkeit, dass sich zwischen dem Schnitte der Bilder und der Buch- staben eine wesentliche Verschiedenheit finde, und dass dem- nach die letzteren erst später, wenn auch natürlich noch im Alterthum von anderer Hand hinzugefügt scheinen. Dazu kommt aber als wichtigstes Moment die Fassung der Inschrift, indem, so weit unsere Kenntniss reicht, auf Kunstwerken die Namen von zwei gemeinsam arbeitenden Künstlern nie durch [fremdsprachliches Material – fehlt] oder cum verbunden erscheinen. Denn richtig weist Stephani darauf hin, wie die von R. Rochette (Lettre p. 114) angeführte Stelle bei Plinius (36, 38: Craterus cum Pytho- doro, Polydeuces cum Hermolao etc.) für den Styl der Mo- numentalinschriften nichts beweisen kann. „Hingegen ist es in römischer Zeit ganz gewöhnlich, dass griechische und la- teinische Weih-Inschriften nur die Hauptperson von den Weihenden im Nominativ nennen, die Namen der übrigen aber mit den Präpositionen [fremdsprachliches Material – fehlt] oder cum an diesen anknüpfen, z. B. C. I. 2925; Murat. p. 1977, 6; 1978, 8.‟ So werden wir denn nach Köhler’s Vorgange Alpheos und Arethon für diejenigen erklären müssen, welche die Gemme irgend einer Gottheit geweiht hatten, zumal da die Sitte der Weihung und Aufbewahrung von Gemmen in Tempelschätzen (wie im Mit- telalter in den christlichen Kirchen) durch Köhler hinlänglich nachgewiesen ist.
Durch diese Deutung werden alle weiteren Steine, in denen diese Namen vorkommen, von vorn herein verdächtig. Der erste darunter ist ein Camee mit dem Kopfe des Cali- gula, einst in Azincourt’s Besitz: Caylus a. a. O.; Bracci I, 15; C. I. 7146. Hier würde, selbst die Echtheit angenommen, schon die Vertheilung der Inschrift auf beide Seiten des Bildes:
[fremdsprachliches Material – fehlt]
gegen die Annahme von Künstlernamen sprechen. Die Ar-
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vollenden konnte, von zwei dazu vereinten Steinschneidern
sollten gearbeitet worden sein.‟ Auch an den vertieft ge-
schnittenen Buchstaben würde ich nicht, wie Stephani, An-
stoss nehmen. Dagegen ist die Bemerkung Stephani’s, sofern
sie mit unbefangenem Auge gemacht ist, von Wichtigkeit,
dass sich zwischen dem Schnitte der Bilder und der Buch-
staben eine wesentliche Verschiedenheit finde, und dass dem-
nach die letzteren erst später, wenn auch natürlich noch im
Alterthum von anderer Hand hinzugefügt scheinen. Dazu
kommt aber als wichtigstes Moment die Fassung der Inschrift,
indem, so weit unsere Kenntniss reicht, auf Kunstwerken die
Namen von zwei gemeinsam arbeitenden Künstlern nie durch
_ oder cum verbunden erscheinen. Denn richtig weist
Stephani darauf hin, wie die von R. Rochette (Lettre p. 114)
angeführte Stelle bei Plinius (36, 38: Craterus cum Pytho-
doro, Polydeuces cum Hermolao etc.) für den Styl der Mo-
numentalinschriften nichts beweisen kann. „Hingegen ist es
in römischer Zeit ganz gewöhnlich, dass griechische und la-
teinische Weih-Inschriften nur die Hauptperson von den
Weihenden im Nominativ nennen, die Namen der übrigen aber
mit den Präpositionen _ oder cum an diesen anknüpfen,
z. B. C. I. 2925; Murat. p. 1977, 6; 1978, 8.‟ So werden
wir denn nach Köhler’s Vorgange Alpheos und Arethon für
diejenigen erklären müssen, welche die Gemme irgend einer
Gottheit geweiht hatten, zumal da die Sitte der Weihung und
Aufbewahrung von Gemmen in Tempelschätzen (wie im Mit-
telalter in den christlichen Kirchen) durch Köhler hinlänglich
nachgewiesen ist.
Durch diese Deutung werden alle weiteren Steine, in
denen diese Namen vorkommen, von vorn herein verdächtig.
Der erste darunter ist ein Camee mit dem Kopfe des Cali-
gula, einst in Azincourt’s Besitz: Caylus a. a. O.; Bracci I,
15; C. I. 7146. Hier würde, selbst die Echtheit angenommen,
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Kommentar zur DTA-Ausgabe
Der zweite Band der "Geschichte der griechischen … [mehr]
Der zweite Band der "Geschichte der griechischen Künstler" von Heinrich von Brunn enthält ebenfalls den "Zweiten Teil der ersten Abteilung", die im Deutschen Textarchiv als eigenständiges Werk verzeichnet ist.
Brunn, Heinrich von: Geschichte der griechischen Künstler. Bd. 2. Stuttgart, 1859, S. 598. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/brunn_griechen02_1859/615>, abgerufen am 24.11.2024.
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