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Brunn, Heinrich von: Geschichte der griechischen Künstler. Bd. 2. Stuttgart, 1859.

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wage ich nicht ein bestimmtes Urtheil auszusprechen. Im
Styl jedoch vermag ich nicht einmal "eine allgemeine Aehn-
lichkeit mit dem der Sphinx" anzuerkennen. Das Bild zeigt
allerdings "eine freie gewandte Formenauffassung", aber eine
sehr skizzirte Behandlung. Ebenso ist die Inschrift von der-
jenigen der Sphinx wesentlich verschieden, sowohl in den
ganz abweichenden Formen der drei ersten Buchstaben als
im Charakter des Schnittes, indem hier die Buchstaben an
den Enden mit Punkten versehen sind. Nehmen wir dazu,
dass durch die Inschrift der Sphinx schwerlich ein Künstler
bezeichnet ist, so werden wir nicht anstehen, in der Inschrift
des Kindes eine moderne Fälschung anzuerkennen.

Ein dritter Stein, ein behelmter Krieger neben einem Pferde,
mit der Inschrift [fremdsprachliches Material - fehlt] im Abschnitt, in der Sammlung
des Prinzen von Isenburg (Cades IV, A, 50) wird von Dubois bei
Clarac (p. 215) eine moderne Arbeit genannt, und ebenso ur-
theilte Köhler, der Rega für den Verfertiger hielt: Köhler ges.
Schriften IV, S. 75 nach einem Referat Heyne's in den Gött.
Gel. Anz. 1800, St. 48; Stephani Angebl. Steinschn. S. 221.

III. Namen, welche nur durch falsche Inschriften überliefert
oder nicht auf einen Steinschneider zu beziehen sind
.

Aepolianus.

Bärtiger Kopf, ohne hinlänglichen Grund für Marc Aurel ge-
halten, darunter AEPOLIANI, auf einer Paste nach einem
Steine im Besitze des Herzogs von Devonshire: Stosch t. 2;
Bracci I, t. 3; Winck. Descr. IV, 267; Cades V, 509. Köh-
ler will S. 184 die Echtheit des Steines sowohl als nament-
lich der Inschrift bezweifeln, worin ihm von Stephani S. 346
widersprochen wird. Denn hätte man einen Künstlernamen
fälschen wollen, so würde man schwerlich lateinische Buch-
staben und einen gänzlich unbekannten Namen gewählt ha-
ben. Eben deshalb aber werden wir die Inschrift mit Ste-
phani auf den Besitzer oder auf die dargestellte Person zu be-
ziehen haben. Dagegen muss ich dem Verdammungsurtheil
Köhler's über einen zweiten Stein dieses angeblichen Künst-
lers aus der Sammlung de la Turbie vollkommen beistimmen:
Millin Pierr. gr. ined. pl. 32. Denn die Bewegung des in leb-

wage ich nicht ein bestimmtes Urtheil auszusprechen. Im
Styl jedoch vermag ich nicht einmal „eine allgemeine Aehn-
lichkeit mit dem der Sphinx‟ anzuerkennen. Das Bild zeigt
allerdings „eine freie gewandte Formenauffassung‟, aber eine
sehr skizzirte Behandlung. Ebenso ist die Inschrift von der-
jenigen der Sphinx wesentlich verschieden, sowohl in den
ganz abweichenden Formen der drei ersten Buchstaben als
im Charakter des Schnittes, indem hier die Buchstaben an
den Enden mit Punkten versehen sind. Nehmen wir dazu,
dass durch die Inschrift der Sphinx schwerlich ein Künstler
bezeichnet ist, so werden wir nicht anstehen, in der Inschrift
des Kindes eine moderne Fälschung anzuerkennen.

Ein dritter Stein, ein behelmter Krieger neben einem Pferde,
mit der Inschrift [fremdsprachliches Material – fehlt] im Abschnitt, in der Sammlung
des Prinzen von Isenburg (Cades IV, A, 50) wird von Dubois bei
Clarac (p. 215) eine moderne Arbeit genannt, und ebenso ur-
theilte Köhler, der Rega für den Verfertiger hielt: Köhler ges.
Schriften IV, S. 75 nach einem Referat Heyne’s in den Gött.
Gel. Anz. 1800, St. 48; Stephani Angebl. Steinschn. S. 221.

III. Namen, welche nur durch falsche Inschriften überliefert
oder nicht auf einen Steinschneider zu beziehen sind
.

Aepolianus.

Bärtiger Kopf, ohne hinlänglichen Grund für Marc Aurel ge-
halten, darunter AEPOLIANI, auf einer Paste nach einem
Steine im Besitze des Herzogs von Devonshire: Stosch t. 2;
Bracci I, t. 3; Winck. Descr. IV, 267; Cades V, 509. Köh-
ler will S. 184 die Echtheit des Steines sowohl als nament-
lich der Inschrift bezweifeln, worin ihm von Stephani S. 346
widersprochen wird. Denn hätte man einen Künstlernamen
fälschen wollen, so würde man schwerlich lateinische Buch-
staben und einen gänzlich unbekannten Namen gewählt ha-
ben. Eben deshalb aber werden wir die Inschrift mit Ste-
phani auf den Besitzer oder auf die dargestellte Person zu be-
ziehen haben. Dagegen muss ich dem Verdammungsurtheil
Köhler’s über einen zweiten Stein dieses angeblichen Künst-
lers aus der Sammlung de la Turbie vollkommen beistimmen:
Millin Pierr. gr. inéd. pl. 32. Denn die Bewegung des in leb-

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[591/0608] wage ich nicht ein bestimmtes Urtheil auszusprechen. Im Styl jedoch vermag ich nicht einmal „eine allgemeine Aehn- lichkeit mit dem der Sphinx‟ anzuerkennen. Das Bild zeigt allerdings „eine freie gewandte Formenauffassung‟, aber eine sehr skizzirte Behandlung. Ebenso ist die Inschrift von der- jenigen der Sphinx wesentlich verschieden, sowohl in den ganz abweichenden Formen der drei ersten Buchstaben als im Charakter des Schnittes, indem hier die Buchstaben an den Enden mit Punkten versehen sind. Nehmen wir dazu, dass durch die Inschrift der Sphinx schwerlich ein Künstler bezeichnet ist, so werden wir nicht anstehen, in der Inschrift des Kindes eine moderne Fälschung anzuerkennen. Ein dritter Stein, ein behelmter Krieger neben einem Pferde, mit der Inschrift _ im Abschnitt, in der Sammlung des Prinzen von Isenburg (Cades IV, A, 50) wird von Dubois bei Clarac (p. 215) eine moderne Arbeit genannt, und ebenso ur- theilte Köhler, der Rega für den Verfertiger hielt: Köhler ges. Schriften IV, S. 75 nach einem Referat Heyne’s in den Gött. Gel. Anz. 1800, St. 48; Stephani Angebl. Steinschn. S. 221. III. Namen, welche nur durch falsche Inschriften überliefert oder nicht auf einen Steinschneider zu beziehen sind. Aepolianus. Bärtiger Kopf, ohne hinlänglichen Grund für Marc Aurel ge- halten, darunter AEPOLIANI, auf einer Paste nach einem Steine im Besitze des Herzogs von Devonshire: Stosch t. 2; Bracci I, t. 3; Winck. Descr. IV, 267; Cades V, 509. Köh- ler will S. 184 die Echtheit des Steines sowohl als nament- lich der Inschrift bezweifeln, worin ihm von Stephani S. 346 widersprochen wird. Denn hätte man einen Künstlernamen fälschen wollen, so würde man schwerlich lateinische Buch- staben und einen gänzlich unbekannten Namen gewählt ha- ben. Eben deshalb aber werden wir die Inschrift mit Ste- phani auf den Besitzer oder auf die dargestellte Person zu be- ziehen haben. Dagegen muss ich dem Verdammungsurtheil Köhler’s über einen zweiten Stein dieses angeblichen Künst- lers aus der Sammlung de la Turbie vollkommen beistimmen: Millin Pierr. gr. inéd. pl. 32. Denn die Bewegung des in leb-

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Zitationshilfe: Brunn, Heinrich von: Geschichte der griechischen Künstler. Bd. 2. Stuttgart, 1859, S. 591. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/brunn_griechen02_1859/608>, abgerufen am 22.07.2024.