schwer zu errathen ist, geschnitten. Skylax darf daher nicht als Name eines Steinschneiders gelten, sondern vielmehr als der des Besitzers oder Schauspielers." Es fragt sich also zunächst, ob die Inschrift auf einem der anderen Steine mit demselben Namen für echt zu halten und zugleich auf einen Künstler zu beziehen ist.
Nicht zu urtheilen vermag ich über einen gelben Topas der Poniatowski'schen Sammlung. "Auf diesem bedeutend grössern Steine als der Granat (des Gaios) ist derselbe Sirius bis auf den halben Leib vorwärts und nur wenig nach der rechten Seite gewandt, und mit beiden Vordertatzen gleichsam in der Luft schwimmend und rudernd gebildet. Im Felde steht der Name [fremdsprachliches Material - fehlt]": Köhler S. 159. Da nach seiner Meinung die Alten nie in dieser Art von Topas geschnitten, und ausserdem Natter [Traite p. 27] eingestehe, jenen Sirius des Granats copirt zu haben, so glaubt Köhler ihm den Stein mit dem Namen des Skylax beilegen zu dürfen.
Ein Onyx mit der Darstellung eines flöteblasenden Satyrs und der Inschrift [fremdsprachliches Material - fehlt] im Felde bei Cades II, A, 157 ist eine ganz niedliche Arbeit, trägt aber das Gepräge des Alterthums nicht entschieden genug, um durch ihn die Exi- stenz eines Steinschneiders Skylax zu beglaubigen. An einem andern Satyr, in der Composition mit dem des Pergamos übereinstimmend, mit gleicher Inschrift, ebenfalls auf einem Onyx bei Cades II, A, 135, ist Arbeit wie Inschrift sehr pointirt und gesucht zierlich.
Ein Camee, früher dem Senator Tiepolo zu Venedig, jetzt dem Baron Roger zu Paris gehörig, zeigt uns Hercules als Knaben mit der Löwenhaut bekleidet und die Leier spie- lend; Köcher, Bogen und Keule sind hinter ihm an einen Felsen gelehnt aufgestellt. Die Inschrift [fremdsprachliches Material - fehlt] steht im untern Abschnitte in vertieften Buchstaben: Stosch t. 59; Bracci II, t. 102; Cades III, A, 274. Köhler erklärt S. 175 Arbeit sowohl als Inschrift für neu ohne Angabe der Gründe. Mir machte zunächst die Inschrift durch eine gewisse Un- sicherheit des Schnittes einen ungünstigen Eindruck. Da je- doch Köhler selbst bemerkte, dass ein alter Stich von Enea Vico [Ex gemm. et cam. ant. mon. ab Aen. Vico incisa t. 22]
schwer zu errathen ist, geschnitten. Skylax darf daher nicht als Name eines Steinschneiders gelten, sondern vielmehr als der des Besitzers oder Schauspielers.‟ Es fragt sich also zunächst, ob die Inschrift auf einem der anderen Steine mit demselben Namen für echt zu halten und zugleich auf einen Künstler zu beziehen ist.
Nicht zu urtheilen vermag ich über einen gelben Topas der Poniatowski’schen Sammlung. „Auf diesem bedeutend grössern Steine als der Granat (des Gaios) ist derselbe Sirius bis auf den halben Leib vorwärts und nur wenig nach der rechten Seite gewandt, und mit beiden Vordertatzen gleichsam in der Luft schwimmend und rudernd gebildet. Im Felde steht der Name [fremdsprachliches Material – fehlt]‟: Köhler S. 159. Da nach seiner Meinung die Alten nie in dieser Art von Topas geschnitten, und ausserdem Natter [Traité p. 27] eingestehe, jenen Sirius des Granats copirt zu haben, so glaubt Köhler ihm den Stein mit dem Namen des Skylax beilegen zu dürfen.
Ein Onyx mit der Darstellung eines flöteblasenden Satyrs und der Inschrift [fremdsprachliches Material – fehlt] im Felde bei Cades II, A, 157 ist eine ganz niedliche Arbeit, trägt aber das Gepräge des Alterthums nicht entschieden genug, um durch ihn die Exi- stenz eines Steinschneiders Skylax zu beglaubigen. An einem andern Satyr, in der Composition mit dem des Pergamos übereinstimmend, mit gleicher Inschrift, ebenfalls auf einem Onyx bei Cades II, A, 135, ist Arbeit wie Inschrift sehr pointirt und gesucht zierlich.
Ein Camee, früher dem Senator Tiepolo zu Venedig, jetzt dem Baron Roger zu Paris gehörig, zeigt uns Hercules als Knaben mit der Löwenhaut bekleidet und die Leier spie- lend; Köcher, Bogen und Keule sind hinter ihm an einen Felsen gelehnt aufgestellt. Die Inschrift [fremdsprachliches Material – fehlt] steht im untern Abschnitte in vertieften Buchstaben: Stosch t. 59; Bracci II, t. 102; Cades III, A, 274. Köhler erklärt S. 175 Arbeit sowohl als Inschrift für neu ohne Angabe der Gründe. Mir machte zunächst die Inschrift durch eine gewisse Un- sicherheit des Schnittes einen ungünstigen Eindruck. Da je- doch Köhler selbst bemerkte, dass ein alter Stich von Enea Vico [Ex gemm. et cam. ant. mon. ab Aen. Vico incisa t. 22]
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><divn="3"><divn="4"><p><pbfacs="#f0598"n="581"/>
schwer zu errathen ist, geschnitten. Skylax darf daher nicht<lb/>
als Name eines Steinschneiders gelten, sondern vielmehr als<lb/>
der des Besitzers oder Schauspielers.‟ Es fragt sich also<lb/>
zunächst, ob die Inschrift auf einem der anderen Steine mit<lb/>
demselben Namen für echt zu halten und zugleich auf einen<lb/>
Künstler zu beziehen ist.</p><lb/><p>Nicht zu urtheilen vermag ich über einen gelben Topas<lb/>
der Poniatowski’schen Sammlung. „Auf diesem bedeutend<lb/>
grössern Steine als der Granat (des Gaios) ist derselbe<lb/>
Sirius bis auf den halben Leib vorwärts und nur wenig nach<lb/>
der rechten Seite gewandt, und mit beiden Vordertatzen<lb/>
gleichsam in der Luft schwimmend und rudernd gebildet.<lb/>
Im Felde steht der Name <foreignxml:lang="gre"><gapreason="fm"unit="words"/></foreign>‟: Köhler S. 159. Da<lb/>
nach seiner Meinung die Alten nie in dieser Art von Topas<lb/>
geschnitten, und ausserdem Natter [Traité p. 27] eingestehe,<lb/>
jenen Sirius des Granats copirt zu haben, so glaubt Köhler<lb/>
ihm den Stein mit dem Namen des Skylax beilegen zu<lb/>
dürfen.</p><lb/><p>Ein Onyx mit der Darstellung eines flöteblasenden Satyrs<lb/>
und der Inschrift <foreignxml:lang="gre"><gapreason="fm"unit="words"/></foreign> im Felde bei Cades II, A, 157<lb/>
ist eine ganz niedliche Arbeit, trägt aber das Gepräge des<lb/>
Alterthums nicht entschieden genug, um durch ihn die Exi-<lb/>
stenz eines Steinschneiders Skylax zu beglaubigen. An einem<lb/>
andern Satyr, in der Composition mit dem des Pergamos<lb/>
übereinstimmend, mit gleicher Inschrift, ebenfalls auf einem<lb/>
Onyx bei Cades II, A, 135, ist Arbeit wie Inschrift sehr<lb/>
pointirt und gesucht zierlich.</p><lb/><p>Ein Camee, früher dem Senator Tiepolo zu Venedig,<lb/>
jetzt dem Baron Roger zu Paris gehörig, zeigt uns Hercules<lb/>
als Knaben mit der Löwenhaut bekleidet und die Leier spie-<lb/>
lend; Köcher, Bogen und Keule sind hinter ihm an einen<lb/>
Felsen gelehnt aufgestellt. Die Inschrift <foreignxml:lang="gre"><gapreason="fm"unit="words"/></foreign> steht<lb/>
im untern Abschnitte in vertieften Buchstaben: Stosch t. 59;<lb/>
Bracci II, t. 102; Cades III, A, 274. Köhler erklärt S. 175<lb/>
Arbeit sowohl als Inschrift für neu ohne Angabe der Gründe.<lb/>
Mir machte zunächst die Inschrift durch eine gewisse Un-<lb/>
sicherheit des Schnittes einen ungünstigen Eindruck. Da je-<lb/>
doch Köhler selbst bemerkte, dass ein alter Stich von Enea<lb/>
Vico [Ex gemm. et cam. ant. mon. ab Aen. Vico incisa t. 22]<lb/></p></div></div></div></div></body></text></TEI>
[581/0598]
schwer zu errathen ist, geschnitten. Skylax darf daher nicht
als Name eines Steinschneiders gelten, sondern vielmehr als
der des Besitzers oder Schauspielers.‟ Es fragt sich also
zunächst, ob die Inschrift auf einem der anderen Steine mit
demselben Namen für echt zu halten und zugleich auf einen
Künstler zu beziehen ist.
Nicht zu urtheilen vermag ich über einen gelben Topas
der Poniatowski’schen Sammlung. „Auf diesem bedeutend
grössern Steine als der Granat (des Gaios) ist derselbe
Sirius bis auf den halben Leib vorwärts und nur wenig nach
der rechten Seite gewandt, und mit beiden Vordertatzen
gleichsam in der Luft schwimmend und rudernd gebildet.
Im Felde steht der Name _ ‟: Köhler S. 159. Da
nach seiner Meinung die Alten nie in dieser Art von Topas
geschnitten, und ausserdem Natter [Traité p. 27] eingestehe,
jenen Sirius des Granats copirt zu haben, so glaubt Köhler
ihm den Stein mit dem Namen des Skylax beilegen zu
dürfen.
Ein Onyx mit der Darstellung eines flöteblasenden Satyrs
und der Inschrift _ im Felde bei Cades II, A, 157
ist eine ganz niedliche Arbeit, trägt aber das Gepräge des
Alterthums nicht entschieden genug, um durch ihn die Exi-
stenz eines Steinschneiders Skylax zu beglaubigen. An einem
andern Satyr, in der Composition mit dem des Pergamos
übereinstimmend, mit gleicher Inschrift, ebenfalls auf einem
Onyx bei Cades II, A, 135, ist Arbeit wie Inschrift sehr
pointirt und gesucht zierlich.
Ein Camee, früher dem Senator Tiepolo zu Venedig,
jetzt dem Baron Roger zu Paris gehörig, zeigt uns Hercules
als Knaben mit der Löwenhaut bekleidet und die Leier spie-
lend; Köcher, Bogen und Keule sind hinter ihm an einen
Felsen gelehnt aufgestellt. Die Inschrift _ steht
im untern Abschnitte in vertieften Buchstaben: Stosch t. 59;
Bracci II, t. 102; Cades III, A, 274. Köhler erklärt S. 175
Arbeit sowohl als Inschrift für neu ohne Angabe der Gründe.
Mir machte zunächst die Inschrift durch eine gewisse Un-
sicherheit des Schnittes einen ungünstigen Eindruck. Da je-
doch Köhler selbst bemerkte, dass ein alter Stich von Enea
Vico [Ex gemm. et cam. ant. mon. ab Aen. Vico incisa t. 22]
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Sie haben einen Fehler gefunden?
Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform
DTAQ melden.
Kommentar zur DTA-Ausgabe
Der zweite Band der "Geschichte der griechischen … [mehr]
Der zweite Band der "Geschichte der griechischen Künstler" von Heinrich von Brunn enthält ebenfalls den "Zweiten Teil der ersten Abteilung", die im Deutschen Textarchiv als eigenständiges Werk verzeichnet ist.
Brunn, Heinrich von: Geschichte der griechischen Künstler. Bd. 2. Stuttgart, 1859, S. 581. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/brunn_griechen02_1859/598>, abgerufen am 24.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.