Dass die Medusa mit dem Namen des Solon publicirt ward, drei Jahre bevor Baudelot die Inschrift des Mäcenas auf einen Künstler bezog, war auch Köhler auffällig; aber: "die Regsamkeit der Italiener, verbunden mit Liebe zum Ge- winn, war also den Franzosen zuvorgekommen": S. 130; und S. 131: "Sabbatini (in dessen Händen sie sich zuerst befand), bekannt durch seinen Handel mit alten Denkmälern, glaubte, der Werth seiner Meduse werde erhöht durch Zu- satz des Namens des Künstlers. Seine List gelang ihm." Wenn es ferner heisst, die Schrift sei gänzlich entblösst von Allem, was sie als echt bezeichnen könnte, so dürfen wir nach so manchen Erfahrungen über Köhler's Urtheilsprüche wohl fragen, wodurch sie sich als unecht zu erkennen gebe. Wir erhalten darauf die Antwort: "weil kein alter Künstler in den groben Fehler je hätte fallen können, zu Anfange des Namens ein [fremdsprachliches Material - fehlt] und am Ende ein [fremdsprachliches Material - fehlt] zu setzen." Auch dieser Satz liesse sich zu der Behauptung umdrehen, dass vor einem solchen Fehler sich gerade ein moderner Fälscher besonders gehütet haben würde, während ähnliche Unregelmässigkeiten im Alterthum mindestens nicht unerhört sind, indem wir z. B. in der Inschrift des Eutyches Y und V finden. Dazu ist aber in dem letzten Buchstaben, obwohl er sich der Form des [fremdsprachliches Material - fehlt] sehr annähert, diese Form keineswegs entschieden ausgedrückt, sondern scheint mehr aus einer gewissen Flüch- tigkeit entstanden, wie denn überhaupt die ganze Inschrift nichts von jener Sorgfalt und Eleganz an sich hat, welche sonst von Köhler und Stephani als besondere Kennzeichen neuern Ursprungs angegeben werden.
Hinsichtlich des Diomedes wollen wir zunächst Köhler's Annahme einmal einfach gelten lassen, dass ein Zeitgenosse von Stosch und Sirleti denselben Gegenstand wiederholt habe, und dass die Abdrücke bei Lippert u. A. von dieser Wieder- holung genommen sein können (S. 137). Was ist jedoch dadurch bewiesen? Die weit ältere Erwähnung der Namens- inschrift bei Chaduc bleibt dadurch völlig unberührt und ihre Auctorität zu beseitigen, hat Köhler auch nicht den Schein eines Arguments beigebracht. Eben so wenig durch einen Beweis unterstützt ist die Behauptung Stephani's (Angebl. Steinsch. S. 199), dass man schon am Anfange des siebzehn- ten Jahrhunderts die Inschrift eingeschnitten habe: es sei
Dass die Medusa mit dem Namen des Solon publicirt ward, drei Jahre bevor Baudelot die Inschrift des Mäcenas auf einen Künstler bezog, war auch Köhler auffällig; aber: „die Regsamkeit der Italiener, verbunden mit Liebe zum Ge- winn, war also den Franzosen zuvorgekommen‟: S. 130; und S. 131: „Sabbatini (in dessen Händen sie sich zuerst befand), bekannt durch seinen Handel mit alten Denkmälern, glaubte, der Werth seiner Meduse werde erhöht durch Zu- satz des Namens des Künstlers. Seine List gelang ihm.‟ Wenn es ferner heisst, die Schrift sei gänzlich entblösst von Allem, was sie als echt bezeichnen könnte, so dürfen wir nach so manchen Erfahrungen über Köhler’s Urtheilsprüche wohl fragen, wodurch sie sich als unecht zu erkennen gebe. Wir erhalten darauf die Antwort: „weil kein alter Künstler in den groben Fehler je hätte fallen können, zu Anfange des Namens ein [fremdsprachliches Material – fehlt] und am Ende ein [fremdsprachliches Material – fehlt] zu setzen.‟ Auch dieser Satz liesse sich zu der Behauptung umdrehen, dass vor einem solchen Fehler sich gerade ein moderner Fälscher besonders gehütet haben würde, während ähnliche Unregelmässigkeiten im Alterthum mindestens nicht unerhört sind, indem wir z. B. in der Inschrift des Eutyches Y und V finden. Dazu ist aber in dem letzten Buchstaben, obwohl er sich der Form des [fremdsprachliches Material – fehlt] sehr annähert, diese Form keineswegs entschieden ausgedrückt, sondern scheint mehr aus einer gewissen Flüch- tigkeit entstanden, wie denn überhaupt die ganze Inschrift nichts von jener Sorgfalt und Eleganz an sich hat, welche sonst von Köhler und Stephani als besondere Kennzeichen neuern Ursprungs angegeben werden.
Hinsichtlich des Diomedes wollen wir zunächst Köhler’s Annahme einmal einfach gelten lassen, dass ein Zeitgenosse von Stosch und Sirleti denselben Gegenstand wiederholt habe, und dass die Abdrücke bei Lippert u. A. von dieser Wieder- holung genommen sein können (S. 137). Was ist jedoch dadurch bewiesen? Die weit ältere Erwähnung der Namens- inschrift bei Chaduc bleibt dadurch völlig unberührt und ihre Auctorität zu beseitigen, hat Köhler auch nicht den Schein eines Arguments beigebracht. Eben so wenig durch einen Beweis unterstützt ist die Behauptung Stephani’s (Angebl. Steinsch. S. 199), dass man schon am Anfange des siebzehn- ten Jahrhunderts die Inschrift eingeschnitten habe: es sei
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Dass die Medusa mit dem Namen des Solon publicirt
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„die Regsamkeit der Italiener, verbunden mit Liebe zum Ge-
winn, war also den Franzosen zuvorgekommen‟: S. 130;
und S. 131: „Sabbatini (in dessen Händen sie sich zuerst
befand), bekannt durch seinen Handel mit alten Denkmälern,
glaubte, der Werth seiner Meduse werde erhöht durch Zu-
satz des Namens des Künstlers. Seine List gelang ihm.‟
Wenn es ferner heisst, die Schrift sei gänzlich entblösst von
Allem, was sie als echt bezeichnen könnte, so dürfen wir
nach so manchen Erfahrungen über Köhler’s Urtheilsprüche
wohl fragen, wodurch sie sich als unecht zu erkennen gebe.
Wir erhalten darauf die Antwort: „weil kein alter Künstler
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Namens ein _ und am Ende ein _ zu setzen.‟ Auch dieser
Satz liesse sich zu der Behauptung umdrehen, dass vor einem
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gehütet haben würde, während ähnliche Unregelmässigkeiten
im Alterthum mindestens nicht unerhört sind, indem wir
z. B. in der Inschrift des Eutyches Y und V finden. Dazu
ist aber in dem letzten Buchstaben, obwohl er sich der Form
des _ sehr annähert, diese Form keineswegs entschieden
ausgedrückt, sondern scheint mehr aus einer gewissen Flüch-
tigkeit entstanden, wie denn überhaupt die ganze Inschrift
nichts von jener Sorgfalt und Eleganz an sich hat, welche
sonst von Köhler und Stephani als besondere Kennzeichen
neuern Ursprungs angegeben werden.
Hinsichtlich des Diomedes wollen wir zunächst Köhler’s
Annahme einmal einfach gelten lassen, dass ein Zeitgenosse
von Stosch und Sirleti denselben Gegenstand wiederholt habe,
und dass die Abdrücke bei Lippert u. A. von dieser Wieder-
holung genommen sein können (S. 137). Was ist jedoch
dadurch bewiesen? Die weit ältere Erwähnung der Namens-
inschrift bei Chaduc bleibt dadurch völlig unberührt und ihre
Auctorität zu beseitigen, hat Köhler auch nicht den Schein
eines Arguments beigebracht. Eben so wenig durch einen
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Steinsch. S. 199), dass man schon am Anfange des siebzehn-
ten Jahrhunderts die Inschrift eingeschnitten habe: es sei
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Kommentar zur DTA-Ausgabe
Der zweite Band der "Geschichte der griechischen … [mehr]
Der zweite Band der "Geschichte der griechischen Künstler" von Heinrich von Brunn enthält ebenfalls den "Zweiten Teil der ersten Abteilung", die im Deutschen Textarchiv als eigenständiges Werk verzeichnet ist.
Brunn, Heinrich von: Geschichte der griechischen Künstler. Bd. 2. Stuttgart, 1859, S. 525. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/brunn_griechen02_1859/542>, abgerufen am 24.11.2024.
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