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Brunn, Heinrich von: Geschichte der griechischen Künstler. Bd. 2. Stuttgart, 1859.

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sondern an der Basis, und auch da nur in einer Weise,
welche sie der Dedicationsinschrift untergeordnet erscheinen
lässt. Später finden wir sie allerdings wohl an der Plinthe
der Statue, häufiger aber auf Nebenwerken, dem Sitze, der
Stütze oder auch an einer Falte des Gewandes angebracht.
Die Neuzeit folgt hierin, ohne dass sie darin die Nachahmerin
der Alten wäre, denselben Principien, offenbar geleitet von
dem richtigen Gefühle, dass der Künstler dem Beschauer
die Erinnerung an seine Person nicht aufdrängen soll. Erst
wenn durch das Werk selbst ein persönliches Interesse an
dem Urheber geweckt worden ist, soll demselben durch den
Namen des Künstlers gewissermassen auch eine äussere Be-
glaubigung verliehen werden.

Den Münzen am nächsten verwandt sind die geschnit-
tenen Steine. Bei ihnen aber lehrt die Erfahrung, dass die
Inschriften der Künstler fast nie in einer solchen Weise her-
vortreten, dass das Auge des Beschauers auf sie sogleich
beim ersten Anblicke hingezogen würde. Häufig sind sie
vielmehr von einer solchen Feinheit, dass das Auge, auch
wenn es sie entdeckt, doch nur mit Anstrengung oder mit
Hülfe des Vergrösserungsglases zur Lesung der einzelnen
Buchstaben gelangt. Namen mit stark hervortretender Schrift
werden immer ihre Beziehung nicht auf den Künstler, sondern
auf den Besitzer zu finden haben.

Die Münzen nun sind ihrer ursprünglichen Bestimmung
nach nicht Kunstwerke, sondern Werthzeichen. Ihre Gültig-
keit als solche wird durch bestimmte äussere Zeichen be-
glaubigt, und zwar sowohl durch die verschiedenen Arten
des Gepräges, als durch die Inschriften. Wir finden die
Namen der Städte, Staaten oder Könige, welche die Münzen
prägen liessen; wenig verschieden davon sind die Inschriften,
welche zur Erklärung der bildlichen Darstellung dienen:
denn auch die Namen von Göttern und Dämonen führen uns
als die Beschützer gewisser Orte und Personen wieder auf
diese zurück. Ist aber hierdurch nur erst die allgemeine
Beglaubigung gegeben, so sollen andere Inschriften dieselbe
mehr im Einzelnen gewähren. Dies geschieht dadurch, dass
die Magistratspersonen durch die Hinzufügung ihrer Namen,
sei es in voller Schrift, sei es in Monogrammen, gewisser-
massen die Bürgschaft für die Richtigkeit der Währung

Brunn, Geschichte der griech. Künstler. II. 27

sondern an der Basis, und auch da nur in einer Weise,
welche sie der Dedicationsinschrift untergeordnet erscheinen
lässt. Später finden wir sie allerdings wohl an der Plinthe
der Statue, häufiger aber auf Nebenwerken, dem Sitze, der
Stütze oder auch an einer Falte des Gewandes angebracht.
Die Neuzeit folgt hierin, ohne dass sie darin die Nachahmerin
der Alten wäre, denselben Principien, offenbar geleitet von
dem richtigen Gefühle, dass der Künstler dem Beschauer
die Erinnerung an seine Person nicht aufdrängen soll. Erst
wenn durch das Werk selbst ein persönliches Interesse an
dem Urheber geweckt worden ist, soll demselben durch den
Namen des Künstlers gewissermassen auch eine äussere Be-
glaubigung verliehen werden.

Den Münzen am nächsten verwandt sind die geschnit-
tenen Steine. Bei ihnen aber lehrt die Erfahrung, dass die
Inschriften der Künstler fast nie in einer solchen Weise her-
vortreten, dass das Auge des Beschauers auf sie sogleich
beim ersten Anblicke hingezogen würde. Häufig sind sie
vielmehr von einer solchen Feinheit, dass das Auge, auch
wenn es sie entdeckt, doch nur mit Anstrengung oder mit
Hülfe des Vergrösserungsglases zur Lesung der einzelnen
Buchstaben gelangt. Namen mit stark hervortretender Schrift
werden immer ihre Beziehung nicht auf den Künstler, sondern
auf den Besitzer zu finden haben.

Die Münzen nun sind ihrer ursprünglichen Bestimmung
nach nicht Kunstwerke, sondern Werthzeichen. Ihre Gültig-
keit als solche wird durch bestimmte äussere Zeichen be-
glaubigt, und zwar sowohl durch die verschiedenen Arten
des Gepräges, als durch die Inschriften. Wir finden die
Namen der Städte, Staaten oder Könige, welche die Münzen
prägen liessen; wenig verschieden davon sind die Inschriften,
welche zur Erklärung der bildlichen Darstellung dienen:
denn auch die Namen von Göttern und Dämonen führen uns
als die Beschützer gewisser Orte und Personen wieder auf
diese zurück. Ist aber hierdurch nur erst die allgemeine
Beglaubigung gegeben, so sollen andere Inschriften dieselbe
mehr im Einzelnen gewähren. Dies geschieht dadurch, dass
die Magistratspersonen durch die Hinzufügung ihrer Namen,
sei es in voller Schrift, sei es in Monogrammen, gewisser-
massen die Bürgschaft für die Richtigkeit der Währung

Brunn, Geschichte der griech. Künstler. II. 27
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[417/0434] sondern an der Basis, und auch da nur in einer Weise, welche sie der Dedicationsinschrift untergeordnet erscheinen lässt. Später finden wir sie allerdings wohl an der Plinthe der Statue, häufiger aber auf Nebenwerken, dem Sitze, der Stütze oder auch an einer Falte des Gewandes angebracht. Die Neuzeit folgt hierin, ohne dass sie darin die Nachahmerin der Alten wäre, denselben Principien, offenbar geleitet von dem richtigen Gefühle, dass der Künstler dem Beschauer die Erinnerung an seine Person nicht aufdrängen soll. Erst wenn durch das Werk selbst ein persönliches Interesse an dem Urheber geweckt worden ist, soll demselben durch den Namen des Künstlers gewissermassen auch eine äussere Be- glaubigung verliehen werden. Den Münzen am nächsten verwandt sind die geschnit- tenen Steine. Bei ihnen aber lehrt die Erfahrung, dass die Inschriften der Künstler fast nie in einer solchen Weise her- vortreten, dass das Auge des Beschauers auf sie sogleich beim ersten Anblicke hingezogen würde. Häufig sind sie vielmehr von einer solchen Feinheit, dass das Auge, auch wenn es sie entdeckt, doch nur mit Anstrengung oder mit Hülfe des Vergrösserungsglases zur Lesung der einzelnen Buchstaben gelangt. Namen mit stark hervortretender Schrift werden immer ihre Beziehung nicht auf den Künstler, sondern auf den Besitzer zu finden haben. Die Münzen nun sind ihrer ursprünglichen Bestimmung nach nicht Kunstwerke, sondern Werthzeichen. Ihre Gültig- keit als solche wird durch bestimmte äussere Zeichen be- glaubigt, und zwar sowohl durch die verschiedenen Arten des Gepräges, als durch die Inschriften. Wir finden die Namen der Städte, Staaten oder Könige, welche die Münzen prägen liessen; wenig verschieden davon sind die Inschriften, welche zur Erklärung der bildlichen Darstellung dienen: denn auch die Namen von Göttern und Dämonen führen uns als die Beschützer gewisser Orte und Personen wieder auf diese zurück. Ist aber hierdurch nur erst die allgemeine Beglaubigung gegeben, so sollen andere Inschriften dieselbe mehr im Einzelnen gewähren. Dies geschieht dadurch, dass die Magistratspersonen durch die Hinzufügung ihrer Namen, sei es in voller Schrift, sei es in Monogrammen, gewisser- massen die Bürgschaft für die Richtigkeit der Währung Brunn, Geschichte der griech. Künstler. II. 27

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Zitationshilfe: Brunn, Heinrich von: Geschichte der griechischen Künstler. Bd. 2. Stuttgart, 1859, S. 417. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/brunn_griechen02_1859/434>, abgerufen am 24.11.2024.