Der Architekt ist als Künstler keineswegs geringer zu ach- ten als der Bildhauer oder Maler. Seinem Werke gegen- über nimmt er jedoch in vielen Beziehungen eine wesentlich verschiedene Stellung ein. Auch der vollendetste Bau ver- folgt nicht die künstlerische Schönheit als einzigen Zweck: vielmehr muss die Erfüllung eines bestimmten praktischen Bedürfnisses vorgesehen sein, noch ehe die Forderungen der Kunst sich geltend machen dürfen. So weit aber der Archi- tekt nur diesem ersten Zwecke genügt, ist er nur Handwer- ker oder nach unserem Sprachgebrauche Techniker, und er darf dies zu sein auch dann nie aufhören, wenn er wirklich Künstler wird. Trotz dieses engen Verhältnisses zum Hand- werk ist er aber weit weniger praktisch ausführender, als blos entwerfender Künstler: der Bau ist weit weniger das Werk seiner Hand, als die Statue und das Gemälde, und das persönliche Verhältniss des Urhebers ist daher bei jenem in gewisser Beziehung ein entfernteres, als bei diesem. Hierzu gesellt sich nun aber ferner die wesentlichste Verschieden- heit der Formen, in welchen allein die Architektur ihre Ideen zur Darstellung zu bringen vermag. Denn während der Bild- hauer und Maler die belebte Welt in ihrer unendlichen Viel- gestaltigkeit sich zum Vorwurf nimmt, hat der Architekt nicht die Geschöpfe der Wirklichkeit nachzubilden, sondern auf die durch statische und mechanische Gesetze bedingten Glieder des Baues eine deren Wesenheit entsprechende ana- loge Form der organischen Aussenwelt zu übertragen. In dem Verhältnisse aber, als diese Formen nicht etwas Zufäl- liges und Willkürliches, sondern Nothwendiges sind, wird
Einleitung.
Der Architekt ist als Künstler keineswegs geringer zu ach- ten als der Bildhauer oder Maler. Seinem Werke gegen- über nimmt er jedoch in vielen Beziehungen eine wesentlich verschiedene Stellung ein. Auch der vollendetste Bau ver- folgt nicht die künstlerische Schönheit als einzigen Zweck: vielmehr muss die Erfüllung eines bestimmten praktischen Bedürfnisses vorgesehen sein, noch ehe die Forderungen der Kunst sich geltend machen dürfen. So weit aber der Archi- tekt nur diesem ersten Zwecke genügt, ist er nur Handwer- ker oder nach unserem Sprachgebrauche Techniker, und er darf dies zu sein auch dann nie aufhören, wenn er wirklich Künstler wird. Trotz dieses engen Verhältnisses zum Hand- werk ist er aber weit weniger praktisch ausführender, als blos entwerfender Künstler: der Bau ist weit weniger das Werk seiner Hand, als die Statue und das Gemälde, und das persönliche Verhältniss des Urhebers ist daher bei jenem in gewisser Beziehung ein entfernteres, als bei diesem. Hierzu gesellt sich nun aber ferner die wesentlichste Verschieden- heit der Formen, in welchen allein die Architektur ihre Ideen zur Darstellung zu bringen vermag. Denn während der Bild- hauer und Maler die belebte Welt in ihrer unendlichen Viel- gestaltigkeit sich zum Vorwurf nimmt, hat der Architekt nicht die Geschöpfe der Wirklichkeit nachzubilden, sondern auf die durch statische und mechanische Gesetze bedingten Glieder des Baues eine deren Wesenheit entsprechende ana- loge Form der organischen Aussenwelt zu übertragen. In dem Verhältnisse aber, als diese Formen nicht etwas Zufäl- liges und Willkürliches, sondern Nothwendiges sind, wird
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Einleitung.
Der Architekt ist als Künstler keineswegs geringer zu ach-
ten als der Bildhauer oder Maler. Seinem Werke gegen-
über nimmt er jedoch in vielen Beziehungen eine wesentlich
verschiedene Stellung ein. Auch der vollendetste Bau ver-
folgt nicht die künstlerische Schönheit als einzigen Zweck:
vielmehr muss die Erfüllung eines bestimmten praktischen
Bedürfnisses vorgesehen sein, noch ehe die Forderungen der
Kunst sich geltend machen dürfen. So weit aber der Archi-
tekt nur diesem ersten Zwecke genügt, ist er nur Handwer-
ker oder nach unserem Sprachgebrauche Techniker, und er
darf dies zu sein auch dann nie aufhören, wenn er wirklich
Künstler wird. Trotz dieses engen Verhältnisses zum Hand-
werk ist er aber weit weniger praktisch ausführender, als
blos entwerfender Künstler: der Bau ist weit weniger das
Werk seiner Hand, als die Statue und das Gemälde, und das
persönliche Verhältniss des Urhebers ist daher bei jenem in
gewisser Beziehung ein entfernteres, als bei diesem. Hierzu
gesellt sich nun aber ferner die wesentlichste Verschieden-
heit der Formen, in welchen allein die Architektur ihre Ideen
zur Darstellung zu bringen vermag. Denn während der Bild-
hauer und Maler die belebte Welt in ihrer unendlichen Viel-
gestaltigkeit sich zum Vorwurf nimmt, hat der Architekt
nicht die Geschöpfe der Wirklichkeit nachzubilden, sondern
auf die durch statische und mechanische Gesetze bedingten
Glieder des Baues eine deren Wesenheit entsprechende ana-
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Kommentar zur DTA-Ausgabe
Der zweite Band der "Geschichte der griechischen … [mehr]
Der zweite Band der "Geschichte der griechischen Künstler" von Heinrich von Brunn enthält ebenfalls den "Zweiten Teil der ersten Abteilung", die im Deutschen Textarchiv als eigenständiges Werk verzeichnet ist.
Brunn, Heinrich von: Geschichte der griechischen Künstler. Bd. 2. Stuttgart, 1859, S. [319]. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/brunn_griechen02_1859/336>, abgerufen am 24.11.2024.
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