letzte chronologische Bestimmung vereinigen lässt. Die Ritter des Aristophanes wurden Ol. 88, 4 aufgeführt; damals aber war der Sohn des Hippodamos, Archeptolemos (v. 327 u. 794), bereits eine politisch bedeutende Person, also wohl kaum weniger als dreissig Jahre alt, so dass er schon vor Ol. 82 geboren sein musste. Wollten wir nun für den Vater zur Zeit der Geburt des Sohnes ebenfalls ein Alter von dreissig Jahren annehmen, so wäre er allerdings bei der Gründung von Rhodos ein Greis von 76 Jahren gewesen. Doch hindert uns nichts, davon einige, etwa sechs Jahre in Abzug zu bringen. Dass aber die Rhodier einem siebzig- jährigen, in seinem Fache bewährten Manne die Leitung der Stadtanlage übertrugen, kann bei den zahlreichen Bei- spielen eines geisteskräftigen Greisenalters unter den Grie- chen keineswegs als etwas Unerhörtes erscheinen; wenigstens müssen uns diese abhalten, die Annahme derer zu theilen, welche im Widerspruch mit den Nachrichten der Alten, die nur einen Hippodamos kennen, zwei Männer dieses Namens unterscheiden wollen. Wir begnügen uns, auf die Haupt- punkte der Hermann'schen Erörterungen über die Zeit des Hippodamos hingewiesen zu haben, um jetzt, ebenfalls nach Hermann, noch Einiges über die geistige Eigenthümlichkeit des Mannes hinzuzufügen. Diese beruht ihrer Grundlage nach darauf, dass er durchaus der Klasse der Sophisten an- gehörte, was er sogar äusserlich durch eine gewisse Eitel- keit in seinem Auftreten bekundete (Arist. 1. 1.). Auch die Bezeichnung als meteorologos, die von einer Nebenbeziehung auf ein gewisses phantastisches Treiben nicht frei ist, deutet darauf hin. Das Streben der Sophisten ging aber haupt- sächlich darauf hinaus, überall im Leben, wo bisher Sitte, Gewohnheit und praktisches Verständniss maassgebend ge- wesen war, ein bestimmtes theoretisches, nach bewussten Principien gegliedertes Wissen zur Geltung zu bringen. So war nach Aristoteles Angabe Hippodamos der erste, welcher, ohne selbst an den Staatsgeschäften praktischen Antheil zu nehmen, über politische Gliederungen und die beste Verfas- sung des Staates schrieb. Was Aristoteles darüber berichtet, zeigt, dass er dabei von einem durchaus abstracten Schema- tismus ausging, und, anstatt den Staat sich aus gegebenen Verhältnissen entwickeln zu lassen, diese Verhältnisse unter
letzte chronologische Bestimmung vereinigen lässt. Die Ritter des Aristophanes wurden Ol. 88, 4 aufgeführt; damals aber war der Sohn des Hippodamos, Archeptolemos (v. 327 u. 794), bereits eine politisch bedeutende Person, also wohl kaum weniger als dreissig Jahre alt, so dass er schon vor Ol. 82 geboren sein musste. Wollten wir nun für den Vater zur Zeit der Geburt des Sohnes ebenfalls ein Alter von dreissig Jahren annehmen, so wäre er allerdings bei der Gründung von Rhodos ein Greis von 76 Jahren gewesen. Doch hindert uns nichts, davon einige, etwa sechs Jahre in Abzug zu bringen. Dass aber die Rhodier einem siebzig- jährigen, in seinem Fache bewährten Manne die Leitung der Stadtanlage übertrugen, kann bei den zahlreichen Bei- spielen eines geisteskräftigen Greisenalters unter den Grie- chen keineswegs als etwas Unerhörtes erscheinen; wenigstens müssen uns diese abhalten, die Annahme derer zu theilen, welche im Widerspruch mit den Nachrichten der Alten, die nur einen Hippodamos kennen, zwei Männer dieses Namens unterscheiden wollen. Wir begnügen uns, auf die Haupt- punkte der Hermann’schen Erörterungen über die Zeit des Hippodamos hingewiesen zu haben, um jetzt, ebenfalls nach Hermann, noch Einiges über die geistige Eigenthümlichkeit des Mannes hinzuzufügen. Diese beruht ihrer Grundlage nach darauf, dass er durchaus der Klasse der Sophisten an- gehörte, was er sogar äusserlich durch eine gewisse Eitel- keit in seinem Auftreten bekundete (Arist. 1. 1.). Auch die Bezeichnung als μετεωϱολόγος, die von einer Nebenbeziehung auf ein gewisses phantastisches Treiben nicht frei ist, deutet darauf hin. Das Streben der Sophisten ging aber haupt- sächlich darauf hinaus, überall im Leben, wo bisher Sitte, Gewohnheit und praktisches Verständniss maassgebend ge- wesen war, ein bestimmtes theoretisches, nach bewussten Principien gegliedertes Wissen zur Geltung zu bringen. So war nach Aristoteles Angabe Hippodamos der erste, welcher, ohne selbst an den Staatsgeschäften praktischen Antheil zu nehmen, über politische Gliederungen und die beste Verfas- sung des Staates schrieb. Was Aristoteles darüber berichtet, zeigt, dass er dabei von einem durchaus abstracten Schema- tismus ausging, und, anstatt den Staat sich aus gegebenen Verhältnissen entwickeln zu lassen, diese Verhältnisse unter
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><p><pbfacs="#f0371"n="363"/>
letzte chronologische Bestimmung vereinigen lässt. Die<lb/>
Ritter des Aristophanes wurden Ol. 88, 4 aufgeführt; damals<lb/>
aber war der Sohn des Hippodamos, Archeptolemos (v. 327<lb/>
u. 794), bereits eine politisch bedeutende Person, also wohl<lb/>
kaum weniger als dreissig Jahre alt, so dass er schon vor<lb/>
Ol. 82 geboren sein musste. Wollten wir nun für den Vater<lb/>
zur Zeit der Geburt des Sohnes ebenfalls ein Alter von<lb/>
dreissig Jahren annehmen, so wäre er allerdings bei der<lb/>
Gründung von Rhodos ein Greis von 76 Jahren gewesen.<lb/>
Doch hindert uns nichts, davon einige, etwa sechs Jahre<lb/>
in Abzug zu bringen. Dass aber die Rhodier einem siebzig-<lb/>
jährigen, in seinem Fache bewährten Manne die Leitung<lb/>
der Stadtanlage übertrugen, kann bei den zahlreichen Bei-<lb/>
spielen eines geisteskräftigen Greisenalters unter den Grie-<lb/>
chen keineswegs als etwas Unerhörtes erscheinen; wenigstens<lb/>
müssen uns diese abhalten, die Annahme derer zu theilen,<lb/>
welche im Widerspruch mit den Nachrichten der Alten, die<lb/>
nur <hirendition="#g">einen</hi> Hippodamos kennen, zwei Männer dieses Namens<lb/>
unterscheiden wollen. Wir begnügen uns, auf die Haupt-<lb/>
punkte der Hermann’schen Erörterungen über die Zeit des<lb/>
Hippodamos hingewiesen zu haben, um jetzt, ebenfalls nach<lb/>
Hermann, noch Einiges über die geistige Eigenthümlichkeit<lb/>
des Mannes hinzuzufügen. Diese beruht ihrer Grundlage<lb/>
nach darauf, dass er durchaus der Klasse der Sophisten an-<lb/>
gehörte, was er sogar äusserlich durch eine gewisse Eitel-<lb/>
keit in seinem Auftreten bekundete (Arist. 1. 1.). Auch die<lb/>
Bezeichnung als μετεωϱολόγος, die von einer Nebenbeziehung<lb/>
auf ein gewisses phantastisches Treiben nicht frei ist, deutet<lb/>
darauf hin. Das Streben der Sophisten ging aber haupt-<lb/>
sächlich darauf hinaus, überall im Leben, wo bisher Sitte,<lb/>
Gewohnheit und praktisches Verständniss maassgebend ge-<lb/>
wesen war, ein bestimmtes theoretisches, nach bewussten<lb/>
Principien gegliedertes Wissen zur Geltung zu bringen. So<lb/>
war nach Aristoteles Angabe Hippodamos der erste, welcher,<lb/>
ohne selbst an den Staatsgeschäften praktischen Antheil zu<lb/>
nehmen, über politische Gliederungen und die beste Verfas-<lb/>
sung des Staates schrieb. Was Aristoteles darüber berichtet,<lb/>
zeigt, dass er dabei von einem durchaus abstracten Schema-<lb/>
tismus ausging, und, anstatt den Staat sich aus gegebenen<lb/>
Verhältnissen entwickeln zu lassen, diese Verhältnisse unter<lb/></p></div></div></body></text></TEI>
[363/0371]
letzte chronologische Bestimmung vereinigen lässt. Die
Ritter des Aristophanes wurden Ol. 88, 4 aufgeführt; damals
aber war der Sohn des Hippodamos, Archeptolemos (v. 327
u. 794), bereits eine politisch bedeutende Person, also wohl
kaum weniger als dreissig Jahre alt, so dass er schon vor
Ol. 82 geboren sein musste. Wollten wir nun für den Vater
zur Zeit der Geburt des Sohnes ebenfalls ein Alter von
dreissig Jahren annehmen, so wäre er allerdings bei der
Gründung von Rhodos ein Greis von 76 Jahren gewesen.
Doch hindert uns nichts, davon einige, etwa sechs Jahre
in Abzug zu bringen. Dass aber die Rhodier einem siebzig-
jährigen, in seinem Fache bewährten Manne die Leitung
der Stadtanlage übertrugen, kann bei den zahlreichen Bei-
spielen eines geisteskräftigen Greisenalters unter den Grie-
chen keineswegs als etwas Unerhörtes erscheinen; wenigstens
müssen uns diese abhalten, die Annahme derer zu theilen,
welche im Widerspruch mit den Nachrichten der Alten, die
nur einen Hippodamos kennen, zwei Männer dieses Namens
unterscheiden wollen. Wir begnügen uns, auf die Haupt-
punkte der Hermann’schen Erörterungen über die Zeit des
Hippodamos hingewiesen zu haben, um jetzt, ebenfalls nach
Hermann, noch Einiges über die geistige Eigenthümlichkeit
des Mannes hinzuzufügen. Diese beruht ihrer Grundlage
nach darauf, dass er durchaus der Klasse der Sophisten an-
gehörte, was er sogar äusserlich durch eine gewisse Eitel-
keit in seinem Auftreten bekundete (Arist. 1. 1.). Auch die
Bezeichnung als μετεωϱολόγος, die von einer Nebenbeziehung
auf ein gewisses phantastisches Treiben nicht frei ist, deutet
darauf hin. Das Streben der Sophisten ging aber haupt-
sächlich darauf hinaus, überall im Leben, wo bisher Sitte,
Gewohnheit und praktisches Verständniss maassgebend ge-
wesen war, ein bestimmtes theoretisches, nach bewussten
Principien gegliedertes Wissen zur Geltung zu bringen. So
war nach Aristoteles Angabe Hippodamos der erste, welcher,
ohne selbst an den Staatsgeschäften praktischen Antheil zu
nehmen, über politische Gliederungen und die beste Verfas-
sung des Staates schrieb. Was Aristoteles darüber berichtet,
zeigt, dass er dabei von einem durchaus abstracten Schema-
tismus ausging, und, anstatt den Staat sich aus gegebenen
Verhältnissen entwickeln zu lassen, diese Verhältnisse unter
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Brunn, Heinrich: Geschichte der griechischen Künstler. T. 2, Abt. 1. Braunschweig, 1856, S. 363. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/brunn_griechen0201_1856/371>, abgerufen am 22.12.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.