waren, so wurde ihnen zu verstehen gegeben, daß der, welcher 100 Thaler bezahlen könnte, seinen Ab- schied haben solle; worauf sich denselben verschiedene kauften.
D. Jrwing fieng nunmehr an, sich ein schönes Haus zu bauen, und weil er glaubte, daß alles, was er that, recht sey, so gieng er in die Festung, und be- fahl verschiedenen von den Arbeitern, in sein Haus zu gehen und einen Keller zu graben. Der Aufseher wollte keinem von den Leuten erlauben, ohne des Jn- genieurs Befehl aus der Arbeit zu gehen. Jrwing nahm den Leuten die Werkzeuge aus den Händen, und befahl, sie in sein Haus zu tragen. Als der Aufseher dieses verhindern wollte, wurde er heftig ge- schlagen, und bekam verschiedene Wunden am Kopfe. Er kam darauf über und über blutig zu mir, und be- klagte sich über die harte Behandlung, mit der man ihm begegnet sey. Jch schickte ihn, wie er war, zum Richter Rowland, sich darüber zu beschweren; er war aber kaum vor dem Richter, als Jrwing folgte, und den Aufseher vor des Richters Augen von neuem schlug. Sobald ich hörte, wie der arme Mann an einem Orte, wo er Schutz und Hülfe finden sollen, war be- handelt worden, gieng ich sogleich zu dem Gouver- neur, Beystand zu suchen, erhielt aber seine gewöhn- liche Antwort, daß er sich in keine Privatzänkereyen mengen wolle. Er ließ aber doch Jrwingen holen, der, so bald er kam, jedem den Tod drohete, der sich unterstehen würde, Klage wider ihn anzustellen, wel- ches aber den Gouverneur so aufbrachte, daß er ihn in die Festung in Arrest bringen ließ, ihm aber zu- gleich sagte, daß es nicht wegen der wider ihn ange-
brach-
H h
waren, ſo wurde ihnen zu verſtehen gegeben, daß der, welcher 100 Thaler bezahlen koͤnnte, ſeinen Ab- ſchied haben ſolle; worauf ſich denſelben verſchiedene kauften.
D. Jrwing fieng nunmehr an, ſich ein ſchoͤnes Haus zu bauen, und weil er glaubte, daß alles, was er that, recht ſey, ſo gieng er in die Feſtung, und be- fahl verſchiedenen von den Arbeitern, in ſein Haus zu gehen und einen Keller zu graben. Der Aufſeher wollte keinem von den Leuten erlauben, ohne des Jn- genieurs Befehl aus der Arbeit zu gehen. Jrwing nahm den Leuten die Werkzeuge aus den Haͤnden, und befahl, ſie in ſein Haus zu tragen. Als der Aufſeher dieſes verhindern wollte, wurde er heftig ge- ſchlagen, und bekam verſchiedene Wunden am Kopfe. Er kam darauf uͤber und uͤber blutig zu mir, und be- klagte ſich uͤber die harte Behandlung, mit der man ihm begegnet ſey. Jch ſchickte ihn, wie er war, zum Richter Rowland, ſich daruͤber zu beſchweren; er war aber kaum vor dem Richter, als Jrwing folgte, und den Aufſeher vor des Richters Augen von neuem ſchlug. Sobald ich hoͤrte, wie der arme Mann an einem Orte, wo er Schutz und Huͤlfe finden ſollen, war be- handelt worden, gieng ich ſogleich zu dem Gouver- neur, Beyſtand zu ſuchen, erhielt aber ſeine gewoͤhn- liche Antwort, daß er ſich in keine Privatzaͤnkereyen mengen wolle. Er ließ aber doch Jrwingen holen, der, ſo bald er kam, jedem den Tod drohete, der ſich unterſtehen wuͤrde, Klage wider ihn anzuſtellen, wel- ches aber den Gouverneur ſo aufbrachte, daß er ihn in die Feſtung in Arreſt bringen ließ, ihm aber zu- gleich ſagte, daß es nicht wegen der wider ihn ange-
brach-
H h
<TEI><text><body><divn="1"><p><pbfacs="#f0491"n="481"/>
waren, ſo wurde ihnen zu verſtehen gegeben, daß<lb/>
der, welcher 100 Thaler bezahlen koͤnnte, ſeinen Ab-<lb/>ſchied haben ſolle; worauf ſich denſelben verſchiedene<lb/>
kauften.</p><lb/><p>D. Jrwing fieng nunmehr an, ſich ein ſchoͤnes<lb/>
Haus zu bauen, und weil er glaubte, daß alles, was<lb/>
er that, recht ſey, ſo gieng er in die Feſtung, und be-<lb/>
fahl verſchiedenen von den Arbeitern, in ſein Haus zu<lb/>
gehen und einen Keller zu graben. Der Aufſeher<lb/>
wollte keinem von den Leuten erlauben, ohne des Jn-<lb/>
genieurs Befehl aus der Arbeit zu gehen. Jrwing<lb/>
nahm den Leuten die Werkzeuge aus den Haͤnden,<lb/>
und befahl, ſie in ſein Haus zu tragen. Als der<lb/>
Aufſeher dieſes verhindern wollte, wurde er heftig ge-<lb/>ſchlagen, und bekam verſchiedene Wunden am Kopfe.<lb/>
Er kam darauf uͤber und uͤber blutig zu mir, und be-<lb/>
klagte ſich uͤber die harte Behandlung, mit der man<lb/>
ihm begegnet ſey. Jch ſchickte ihn, wie er war, zum<lb/>
Richter Rowland, ſich daruͤber zu beſchweren; er war<lb/>
aber kaum vor dem Richter, als Jrwing folgte, und<lb/>
den Aufſeher vor des Richters Augen von neuem ſchlug.<lb/>
Sobald ich hoͤrte, wie der arme Mann an einem<lb/>
Orte, wo er Schutz und Huͤlfe finden ſollen, war be-<lb/>
handelt worden, gieng ich ſogleich zu dem Gouver-<lb/>
neur, Beyſtand zu ſuchen, erhielt aber ſeine gewoͤhn-<lb/>
liche Antwort, daß er ſich in keine Privatzaͤnkereyen<lb/>
mengen wolle. Er ließ aber doch Jrwingen holen,<lb/>
der, ſo bald er kam, jedem den Tod drohete, der ſich<lb/>
unterſtehen wuͤrde, Klage wider ihn anzuſtellen, wel-<lb/>
ches aber den Gouverneur ſo aufbrachte, daß er ihn<lb/>
in die Feſtung in Arreſt bringen ließ, ihm aber zu-<lb/>
gleich ſagte, daß es nicht wegen der wider ihn ange-<lb/><fwplace="bottom"type="sig">H h</fw><fwplace="bottom"type="catch">brach-</fw><lb/></p></div></body></text></TEI>
[481/0491]
waren, ſo wurde ihnen zu verſtehen gegeben, daß
der, welcher 100 Thaler bezahlen koͤnnte, ſeinen Ab-
ſchied haben ſolle; worauf ſich denſelben verſchiedene
kauften.
D. Jrwing fieng nunmehr an, ſich ein ſchoͤnes
Haus zu bauen, und weil er glaubte, daß alles, was
er that, recht ſey, ſo gieng er in die Feſtung, und be-
fahl verſchiedenen von den Arbeitern, in ſein Haus zu
gehen und einen Keller zu graben. Der Aufſeher
wollte keinem von den Leuten erlauben, ohne des Jn-
genieurs Befehl aus der Arbeit zu gehen. Jrwing
nahm den Leuten die Werkzeuge aus den Haͤnden,
und befahl, ſie in ſein Haus zu tragen. Als der
Aufſeher dieſes verhindern wollte, wurde er heftig ge-
ſchlagen, und bekam verſchiedene Wunden am Kopfe.
Er kam darauf uͤber und uͤber blutig zu mir, und be-
klagte ſich uͤber die harte Behandlung, mit der man
ihm begegnet ſey. Jch ſchickte ihn, wie er war, zum
Richter Rowland, ſich daruͤber zu beſchweren; er war
aber kaum vor dem Richter, als Jrwing folgte, und
den Aufſeher vor des Richters Augen von neuem ſchlug.
Sobald ich hoͤrte, wie der arme Mann an einem
Orte, wo er Schutz und Huͤlfe finden ſollen, war be-
handelt worden, gieng ich ſogleich zu dem Gouver-
neur, Beyſtand zu ſuchen, erhielt aber ſeine gewoͤhn-
liche Antwort, daß er ſich in keine Privatzaͤnkereyen
mengen wolle. Er ließ aber doch Jrwingen holen,
der, ſo bald er kam, jedem den Tod drohete, der ſich
unterſtehen wuͤrde, Klage wider ihn anzuſtellen, wel-
ches aber den Gouverneur ſo aufbrachte, daß er ihn
in die Feſtung in Arreſt bringen ließ, ihm aber zu-
gleich ſagte, daß es nicht wegen der wider ihn ange-
brach-
H h
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Bruce, Peter Henry: Des Herrn Peter Heinrich Bruce [...] Nachrichten von seinen Reisen in Deutschland, Rußland, die Tartarey, Türkey, Westindien u. s. f. Leipzig, 1784, S. 481. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/bruce_reisen_1784/491>, abgerufen am 22.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.