längliche Anzahl Advocaten und Anwälde gesetzt wer- den, und jeder einen hinlänglichen jährlichen Gehalt haben sollte, wofür sie allen seinen Unterthanen in je- der Sache umsonst dienen sollten. Damit auch nicht eine Person der andern vorgezogen würde, mußten sie jeden Proceß, wie er ihnen vorgetragen worden, in ihre Tagebücher eintragen, und in demselben nach den Tagen des Eintragens, ohne Rücksicht auf die Per- sonen, arbeiten. Wer befunden werden würde, daß er Bestechungen oder Belohnung annähme, oder ei- nen Proceß zu verzögern suchte, sollte die Knute bekom- men und auf Zeitlebens nach Siberien geschickt wer- den, wie es denn auch jedem Unterthan, wenn er sich durch den Ausspruch des Richters für beleidiget hielt, an den Kaiser in Person zu appelliren, freystehen soll- te. Diese neue Einrichtung war allen seinen Unter- thanen, besonders aber den niedrigsten, höchst ange- nehm. Da sie bisher auch kein geschriebenes Gesetz gehabt hatten, so ließ der Kaiser eine Sammlung von bürgerlichen Gesetzen, so deutlich, kurz und leicht als möglich war, nach der Methode verfertigen, die der Marschall Weyde vor diesem bey Zusammentra- gung der Kriegsgesetze erwählet hatte, die in einem kleinen Taschenbuche enthalten, und Russisch und Deutsch gedruckt waren, und davon jeder Officier ei- nes zu seinem Unterrichte erhalten hatte.
Jch erhielt um diese Zeit Nachricht aus Schott-Der Verfas- ser sucht sei- nen Abschied vergebens. land, daß mir daselbst ein kleines Gut durch den Tod eines Bruders meines Großvaters zugefallen sey. Jch bat hierauf den Grafen Bruce, mir von dem Kaiser die Erlaubniß zu verschaffen, nach Schottland
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laͤngliche Anzahl Advocaten und Anwaͤlde geſetzt wer- den, und jeder einen hinlaͤnglichen jaͤhrlichen Gehalt haben ſollte, wofuͤr ſie allen ſeinen Unterthanen in je- der Sache umſonſt dienen ſollten. Damit auch nicht eine Perſon der andern vorgezogen wuͤrde, mußten ſie jeden Proceß, wie er ihnen vorgetragen worden, in ihre Tagebuͤcher eintragen, und in demſelben nach den Tagen des Eintragens, ohne Ruͤckſicht auf die Per- ſonen, arbeiten. Wer befunden werden wuͤrde, daß er Beſtechungen oder Belohnung annaͤhme, oder ei- nen Proceß zu verzoͤgern ſuchte, ſollte die Knute bekom- men und auf Zeitlebens nach Siberien geſchickt wer- den, wie es denn auch jedem Unterthan, wenn er ſich durch den Ausſpruch des Richters fuͤr beleidiget hielt, an den Kaiſer in Perſon zu appelliren, freyſtehen ſoll- te. Dieſe neue Einrichtung war allen ſeinen Unter- thanen, beſonders aber den niedrigſten, hoͤchſt ange- nehm. Da ſie bisher auch kein geſchriebenes Geſetz gehabt hatten, ſo ließ der Kaiſer eine Sammlung von buͤrgerlichen Geſetzen, ſo deutlich, kurz und leicht als moͤglich war, nach der Methode verfertigen, die der Marſchall Weyde vor dieſem bey Zuſammentra- gung der Kriegsgeſetze erwaͤhlet hatte, die in einem kleinen Taſchenbuche enthalten, und Ruſſiſch und Deutſch gedruckt waren, und davon jeder Officier ei- nes zu ſeinem Unterrichte erhalten hatte.
Jch erhielt um dieſe Zeit Nachricht aus Schott-Der Verfaſ- ſer ſucht ſei- nen Abſchied vergebens. land, daß mir daſelbſt ein kleines Gut durch den Tod eines Bruders meines Großvaters zugefallen ſey. Jch bat hierauf den Grafen Bruce, mir von dem Kaiſer die Erlaubniß zu verſchaffen, nach Schottland
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laͤngliche Anzahl Advocaten und Anwaͤlde geſetzt wer-
den, und jeder einen hinlaͤnglichen jaͤhrlichen Gehalt
haben ſollte, wofuͤr ſie allen ſeinen Unterthanen in je-
der Sache umſonſt dienen ſollten. Damit auch nicht
eine Perſon der andern vorgezogen wuͤrde, mußten ſie
jeden Proceß, wie er ihnen vorgetragen worden, in
ihre Tagebuͤcher eintragen, und in demſelben nach den
Tagen des Eintragens, ohne Ruͤckſicht auf die Per-
ſonen, arbeiten. Wer befunden werden wuͤrde, daß
er Beſtechungen oder Belohnung annaͤhme, oder ei-
nen Proceß zu verzoͤgern ſuchte, ſollte die Knute bekom-
men und auf Zeitlebens nach Siberien geſchickt wer-
den, wie es denn auch jedem Unterthan, wenn er ſich
durch den Ausſpruch des Richters fuͤr beleidiget hielt,
an den Kaiſer in Perſon zu appelliren, freyſtehen ſoll-
te. Dieſe neue Einrichtung war allen ſeinen Unter-
thanen, beſonders aber den niedrigſten, hoͤchſt ange-
nehm. Da ſie bisher auch kein geſchriebenes Geſetz
gehabt hatten, ſo ließ der Kaiſer eine Sammlung
von buͤrgerlichen Geſetzen, ſo deutlich, kurz und leicht
als moͤglich war, nach der Methode verfertigen, die
der Marſchall Weyde vor dieſem bey Zuſammentra-
gung der Kriegsgeſetze erwaͤhlet hatte, die in einem
kleinen Taſchenbuche enthalten, und Ruſſiſch und
Deutſch gedruckt waren, und davon jeder Officier ei-
nes zu ſeinem Unterrichte erhalten hatte.
Jch erhielt um dieſe Zeit Nachricht aus Schott-
land, daß mir daſelbſt ein kleines Gut durch den Tod
eines Bruders meines Großvaters zugefallen ſey.
Jch bat hierauf den Grafen Bruce, mir von dem
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Bruce, Peter Henry: Des Herrn Peter Heinrich Bruce [...] Nachrichten von seinen Reisen in Deutschland, Rußland, die Tartarey, Türkey, Westindien u. s. f. Leipzig, 1784, S. 261. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/bruce_reisen_1784/271>, abgerufen am 22.11.2024.
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