auf die grausamste Art verbrannte, indem man das Feuer von ihm entfernt legte, um ihn desto länger zu quälen. Als der Czar die Grausamkeit der Geistli-Der Kaiser züchtigt sie dafür. chen erfuhr, und vorher schon die Würde des Patriar- chen abgeschafft hatte, so nahm er ihnen nunmehr auch die Gewalt über Tod und Leben, und machte ein Ge- setz, daß die ganze Geistlichkeit studiren sollte, wozu er ihr vier Jahre einräumte. Hierauf sollten sie exa- miniret werden, und diejenigen, die bestehen würden, sollten befördert, die übrigen aber abgesetzt werden. Da auch drey Viertel vom Jahre Feyertage zum Andenken dieses oder jenen Heiligen waren, wobey das meiste Volk müßig gieng, so machte er ein Gesetz, daß weiter kein Tag außer den Tagen zum Andenken unsers Heilandes, der Jungfrau Maria, der zwölf Apostel, und des Heil. Andreas und Nicolaus, welches die Schutzheiligen von Rußland sind, ge- feyert werden sollte. Da es ferner viele tausend Klö- ster im Lande gab, die voll müßiger Mönche waren, die in Faulheit lebten, so schränkte er dieselben bis auf funfzig ein, in deren keinem mehr als funfzig Mönche seyn sollten, wovon jeder über 40 Jahr alt seyn müßte; die übrigen sollten zu Hospitälern für sol- che, die bey der Armee oder bey der Flotte zum Dien- ste untüchtig geworden, und für andere Personen, die sich zu erhalten nicht im Stande wären, gemacht, und ihre Einkünfte zum Unterhalte derselben angewen- det werden. Alle Mönche aber, die keine Profeßion gelernet, und zum Dienste tüchtig wären, sollten bey der Armee gebraucht werden.
Die Personen vom Stande leben jetzt in Mos-Art zu leben. kau, nachdem sie die alten Gebräuche und Sitten
ihrer
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auf die grauſamſte Art verbrannte, indem man das Feuer von ihm entfernt legte, um ihn deſto laͤnger zu quaͤlen. Als der Czar die Grauſamkeit der Geiſtli-Der Kaiſer zuͤchtigt ſie dafuͤr. chen erfuhr, und vorher ſchon die Wuͤrde des Patriar- chen abgeſchafft hatte, ſo nahm er ihnen nunmehr auch die Gewalt uͤber Tod und Leben, und machte ein Ge- ſetz, daß die ganze Geiſtlichkeit ſtudiren ſollte, wozu er ihr vier Jahre einraͤumte. Hierauf ſollten ſie exa- miniret werden, und diejenigen, die beſtehen wuͤrden, ſollten befoͤrdert, die uͤbrigen aber abgeſetzt werden. Da auch drey Viertel vom Jahre Feyertage zum Andenken dieſes oder jenen Heiligen waren, wobey das meiſte Volk muͤßig gieng, ſo machte er ein Geſetz, daß weiter kein Tag außer den Tagen zum Andenken unſers Heilandes, der Jungfrau Maria, der zwoͤlf Apoſtel, und des Heil. Andreas und Nicolaus, welches die Schutzheiligen von Rußland ſind, ge- feyert werden ſollte. Da es ferner viele tauſend Kloͤ- ſter im Lande gab, die voll muͤßiger Moͤnche waren, die in Faulheit lebten, ſo ſchraͤnkte er dieſelben bis auf funfzig ein, in deren keinem mehr als funfzig Moͤnche ſeyn ſollten, wovon jeder uͤber 40 Jahr alt ſeyn muͤßte; die uͤbrigen ſollten zu Hospitaͤlern fuͤr ſol- che, die bey der Armee oder bey der Flotte zum Dien- ſte untuͤchtig geworden, und fuͤr andere Perſonen, die ſich zu erhalten nicht im Stande waͤren, gemacht, und ihre Einkuͤnfte zum Unterhalte derſelben angewen- det werden. Alle Moͤnche aber, die keine Profeßion gelernet, und zum Dienſte tuͤchtig waͤren, ſollten bey der Armee gebraucht werden.
Die Perſonen vom Stande leben jetzt in Mos-Art zu leben. kau, nachdem ſie die alten Gebraͤuche und Sitten
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auf die grauſamſte Art verbrannte, indem man das
Feuer von ihm entfernt legte, um ihn deſto laͤnger zu
quaͤlen. Als der Czar die Grauſamkeit der Geiſtli-
chen erfuhr, und vorher ſchon die Wuͤrde des Patriar-
chen abgeſchafft hatte, ſo nahm er ihnen nunmehr auch
die Gewalt uͤber Tod und Leben, und machte ein Ge-
ſetz, daß die ganze Geiſtlichkeit ſtudiren ſollte, wozu
er ihr vier Jahre einraͤumte. Hierauf ſollten ſie exa-
miniret werden, und diejenigen, die beſtehen wuͤrden,
ſollten befoͤrdert, die uͤbrigen aber abgeſetzt werden.
Da auch drey Viertel vom Jahre Feyertage zum
Andenken dieſes oder jenen Heiligen waren, wobey
das meiſte Volk muͤßig gieng, ſo machte er ein Geſetz,
daß weiter kein Tag außer den Tagen zum Andenken
unſers Heilandes, der Jungfrau Maria, der zwoͤlf
Apoſtel, und des Heil. Andreas und Nicolaus,
welches die Schutzheiligen von Rußland ſind, ge-
feyert werden ſollte. Da es ferner viele tauſend Kloͤ-
ſter im Lande gab, die voll muͤßiger Moͤnche waren,
die in Faulheit lebten, ſo ſchraͤnkte er dieſelben bis
auf funfzig ein, in deren keinem mehr als funfzig
Moͤnche ſeyn ſollten, wovon jeder uͤber 40 Jahr alt
ſeyn muͤßte; die uͤbrigen ſollten zu Hospitaͤlern fuͤr ſol-
che, die bey der Armee oder bey der Flotte zum Dien-
ſte untuͤchtig geworden, und fuͤr andere Perſonen, die
ſich zu erhalten nicht im Stande waͤren, gemacht,
und ihre Einkuͤnfte zum Unterhalte derſelben angewen-
det werden. Alle Moͤnche aber, die keine Profeßion
gelernet, und zum Dienſte tuͤchtig waͤren, ſollten bey
der Armee gebraucht werden.
Der Kaiſer
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Die Perſonen vom Stande leben jetzt in Mos-
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Bruce, Peter Henry: Des Herrn Peter Heinrich Bruce [...] Nachrichten von seinen Reisen in Deutschland, Rußland, die Tartarey, Türkey, Westindien u. s. f. Leipzig, 1784, S. 97. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/bruce_reisen_1784/107>, abgerufen am 22.11.2024.
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