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Breymann, Conrad Andreas: Die Vertreibung der Bitterkeit des Todes/ Welche bey dem Hochansehnlichen Leich-Begängniß/ So auf Hohe Verordnung Sr. Hoch-Fürstl. Durchl. ... Dem ... Herrn Eberhard Finen/ ... Als Derselbe Den 12ten Apr. des 1726ten Jahrs ... entschlafen/ ... vorgestellet ... Blanckenburg, 1727.

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Es führet uns aber dieses Licht und Recht (Urim & Thummim) auf den erleuchteten Verstand unsers Wohlseeligen Herrn Abts / da derselbe von Christo / dem wesentlichen und wahrhafftigen Lichte / vermittelst seines eiffrigen Gebeths und andächtigen Betrachtung des göttlichen Worts / eine solche Erkäntniß / Weißheit und Erfahrung in geistlichen und göttlichen Dingen erlanget / daß seine prudentia ecclesiastica & theologica recht sonderlich gewesen / daß Er in allen schweren Sachen und Fragen leicht Rath finden können. So offt Er ins Hoch-Fürstl. Consistorium kommen / da schwere und wichtige Fragen / die das Wohl und Beste der Kirchen betroffen / vorgebracht worden / so ist Ihm erst durch Licht und Recht geantwortet / und alsdann hat Er richtige Antwort geben können. Der Geist GOttes / welcher in seiner Seele gewohnet / hat Ihn in alle Wahrheit geleitet / daß Er die Sache recht und wohl eingesehen / und jederzeit heilsamen Rath zu geben gewust / wodurch der Kirchen Bestes kunte befordert werden. Wurden Ihm sonsten von frommen und beängsteten Seelen einige Gewissens-Scrupel vorgetragen / so wurde Ihm durch Licht und Recht geantwortet; wenn Er nemlich die Sache in der Furcht des HErrn überlegte / Sie nach GOttes Wort prüfete / so sahe er bald was zu thun recht

Es führet uns aber dieses Licht und Recht (Urim & Thummim) auf den erleuchteten Verstand unsers Wohlseeligen Herrn Abts / da derselbe von Christo / dem wesentlichen und wahrhafftigen Lichte / vermittelst seines eiffrigen Gebeths und andächtigen Betrachtung des göttlichen Worts / eine solche Erkäntniß / Weißheit und Erfahrung in geistlichen und göttlichen Dingen erlanget / daß seine prudentia ecclesiastica & theologica recht sonderlich gewesen / daß Er in allen schweren Sachen und Fragen leicht Rath finden können. So offt Er ins Hoch-Fürstl. Consistorium kommen / da schwere und wichtige Fragen / die das Wohl und Beste der Kirchen betroffen / vorgebracht worden / so ist Ihm erst durch Licht und Recht geantwortet / und alsdann hat Er richtige Antwort geben können. Der Geist GOttes / welcher in seiner Seele gewohnet / hat Ihn in alle Wahrheit geleitet / daß Er die Sache recht und wohl eingesehen / und jederzeit heilsamen Rath zu geben gewust / wodurch der Kirchen Bestes kunte befordert werden. Wurden Ihm sonsten von frommen und beängsteten Seelen einige Gewissens-Scrupel vorgetragen / so wurde Ihm durch Licht und Recht geantwortet; wenn Er nemlich die Sache in der Furcht des HErrn überlegte / Sie nach GOttes Wort prüfete / so sahe er bald was zu thun recht

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Es führet uns aber dieses Licht und                      Recht (Urim &amp; Thummim) auf den erleuchteten Verstand unsers Wohlseeligen                      Herrn Abts / da derselbe von Christo / dem wesentlichen und wahrhafftigen Lichte                      / vermittelst seines eiffrigen Gebeths und andächtigen Betrachtung des                      göttlichen Worts / eine solche Erkäntniß / Weißheit und Erfahrung in geistlichen                      und göttlichen Dingen erlanget / daß seine prudentia ecclesiastica &amp;                      theologica recht sonderlich gewesen / daß Er in allen schweren Sachen und Fragen                      leicht Rath finden können. So offt Er ins Hoch-Fürstl. Consistorium kommen / da                      schwere und wichtige Fragen / die das Wohl und Beste der Kirchen betroffen /                      vorgebracht worden / so ist Ihm erst durch Licht und Recht geantwortet / und                      alsdann hat Er richtige Antwort geben können. Der Geist GOttes / welcher in                      seiner Seele gewohnet / hat Ihn in alle Wahrheit geleitet / daß Er die Sache                      recht und wohl eingesehen / und jederzeit heilsamen Rath zu geben gewust /                      wodurch der Kirchen Bestes kunte befordert werden. Wurden Ihm sonsten von                      frommen und beängsteten Seelen einige Gewissens-Scrupel vorgetragen / so wurde                      Ihm durch Licht und Recht geantwortet; wenn Er nemlich die Sache in der Furcht                      des HErrn überlegte / Sie nach GOttes Wort prüfete / so sahe er bald was zu thun                      recht
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[14/0088] Es führet uns aber dieses Licht und Recht (Urim & Thummim) auf den erleuchteten Verstand unsers Wohlseeligen Herrn Abts / da derselbe von Christo / dem wesentlichen und wahrhafftigen Lichte / vermittelst seines eiffrigen Gebeths und andächtigen Betrachtung des göttlichen Worts / eine solche Erkäntniß / Weißheit und Erfahrung in geistlichen und göttlichen Dingen erlanget / daß seine prudentia ecclesiastica & theologica recht sonderlich gewesen / daß Er in allen schweren Sachen und Fragen leicht Rath finden können. So offt Er ins Hoch-Fürstl. Consistorium kommen / da schwere und wichtige Fragen / die das Wohl und Beste der Kirchen betroffen / vorgebracht worden / so ist Ihm erst durch Licht und Recht geantwortet / und alsdann hat Er richtige Antwort geben können. Der Geist GOttes / welcher in seiner Seele gewohnet / hat Ihn in alle Wahrheit geleitet / daß Er die Sache recht und wohl eingesehen / und jederzeit heilsamen Rath zu geben gewust / wodurch der Kirchen Bestes kunte befordert werden. Wurden Ihm sonsten von frommen und beängsteten Seelen einige Gewissens-Scrupel vorgetragen / so wurde Ihm durch Licht und Recht geantwortet; wenn Er nemlich die Sache in der Furcht des HErrn überlegte / Sie nach GOttes Wort prüfete / so sahe er bald was zu thun recht

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Zitationshilfe: Breymann, Conrad Andreas: Die Vertreibung der Bitterkeit des Todes/ Welche bey dem Hochansehnlichen Leich-Begängniß/ So auf Hohe Verordnung Sr. Hoch-Fürstl. Durchl. ... Dem ... Herrn Eberhard Finen/ ... Als Derselbe Den 12ten Apr. des 1726ten Jahrs ... entschlafen/ ... vorgestellet ... Blanckenburg, 1727, S. 14. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/breymann_vertreibung_1727/88>, abgerufen am 27.11.2024.