Brenz, Johannes: Kirchenordnung. Wie es mit der Lehre und Ceremonien im Fürstenthumb Würtemberg angericht und gehalten werden sol. Frankfurt (Main), 1565.vrstend der Todten / von ewiger seligkeit / vnd kürtzlich / von allen nützen vnnd nothwendigen stücken vnserer einigen rechten / warhafftigen / Christlichen Religion / entlich gericht vnd geleytet werden. Nün ist die bemelte Lehr / vnd was derselbigen anhengig / in der heiligen Göttlichen schrifft / nemlich in der Schrifft der heiligen Propheten vnnd Aposteln / so genannt wirdt die Biblia / Alts vnd Newes Testaments / dermassen so gnügsam verfast / begriffen / außgefürt / erklert / vnd mit Göttlichen Himmelischen Wunderzeichen versichert vnnd bestetigt / das auch ein Engel Gala. 1.von Himmel / so er anderst dann die jetztbemelte schrifft außweiset / prediget / verflüchtsein solt. Hierauff sollen die Pfarrherr / Prediger vnd ander 2. Tim. 3.Kirchendiener / so das Lehrampt füren / allen jren müglichen fleiß / so tags so nachts / mit ernstlicher anrüffung Gottes / dahin richten vnd wenden / das sie die Schrifft der heiligen Propheten vnd Aposteln / emmsigklich lesen / recht verstehen / vnd alle jre Predig in Lehr / ermanen vnd straffen / dar auff vnd darauß gründen vnd bestetigen. Vnd dieweil nach der Apostel zeit etlich heilig Vätter / in sachen vnser Christlich Religion belangend / auch geschrieben haben / wiewol sie mit jhren Schrifften der Kirchen jres fleiß zü dienen Christlich gesinnet / auch allerley jrrthumb / so sich wider die rechte Prophetisch vnd Apostolisch lehr einreissen wolt / jres vermögens / durch Gottes gnad begegnet vnd gewehret / vnd der rechten warhafftigen Lehr güte kundtschafft geben haben / derohalben jre Schrifften ehrlich gehalten / vnd zür gelegenheit fleissig gelesen werden sollen / Jedoch sollen dieselbigen Schrifft der Vätter der heiligen Propheti- vrstend der Todten / von ewiger seligkeit / vnd kürtzlich / von allen nützen vnnd nothwendigen stücken vnserer einigen rechten / warhafftigen / Christlichen Religion / entlich gericht vnd geleytet werden. Nün ist die bemelte Lehr / vñ was derselbigen anhengig / in der heiligẽ Göttlichen schrifft / nemlich in der Schrifft der heiligen Propheten vnnd Aposteln / so genannt wirdt die Biblia / Alts vnd Newes Testaments / dermassen so gnügsam verfast / begriffen / außgefürt / erklert / vnd mit Göttlichen Himmelischen Wunderzeichen versichert vnnd bestetigt / das auch ein Engel Gala. 1.von Himmel / so er anderst dann die jetztbemelte schrifft außweiset / prediget / verflüchtsein solt. Hierauff sollen die Pfarrherr / Prediger vnd ander 2. Tim. 3.Kirchendiener / so das Lehrampt füren / allen jren müglichen fleiß / so tags so nachts / mit ernstlicher anrüffung Gottes / dahin richten vnd wenden / das sie die Schrifft der heiligen Propheten vnd Aposteln / em̃sigklich lesen / recht verstehen / vnd alle jre Predig in Lehr / ermanen vñ straffen / dar auff vnd darauß gründen vnd bestetigen. Vnd dieweil nach der Apostel zeit etlich heilig Vätter / in sachẽ vnser Christlich Religion belangend / auch geschrieben haben / wiewol sie mit jhren Schrifften der Kirchen jres fleiß zü dienen Christlich gesiñet / auch allerley jrrthumb / so sich wider die rechte Prophetisch vnd Apostolisch lehr einreissen wolt / jres vermögens / durch Gottes gnad begegnet vnd gewehret / vnd der rechten warhafftigen Lehr güte kundtschafft geben haben / derohalben jre Schrifften ehrlich gehalten / vnd zür gelegenheit fleissig gelesen werden sollen / Jedoch sollen dieselbigen Schrifft der Vätter der heiligen Propheti- <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0008"/> vrstend der Todten / von ewiger seligkeit / vnd kürtzlich / von allen nützen vnnd nothwendigen stücken vnserer einigen rechten / warhafftigen / Christlichen Religion / entlich gericht vnd geleytet werden.</p> <p>Nün ist die bemelte Lehr / vñ was derselbigen anhengig / in der heiligẽ Göttlichen schrifft / nemlich in der Schrifft der heiligen Propheten vnnd Aposteln / so genannt wirdt die Biblia / Alts vnd Newes Testaments / dermassen so gnügsam verfast / begriffen / außgefürt / erklert / vnd mit Göttlichen Himmelischen Wunderzeichen versichert vnnd bestetigt / das auch ein Engel <note place="left">Gala. 1.</note>von Himmel / so er anderst dann die jetztbemelte schrifft außweiset / prediget / verflüchtsein solt.</p> <p>Hierauff sollen die Pfarrherr / Prediger vnd ander <note place="left">2. 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vrstend der Todten / von ewiger seligkeit / vnd kürtzlich / von allen nützen vnnd nothwendigen stücken vnserer einigen rechten / warhafftigen / Christlichen Religion / entlich gericht vnd geleytet werden.
Nün ist die bemelte Lehr / vñ was derselbigen anhengig / in der heiligẽ Göttlichen schrifft / nemlich in der Schrifft der heiligen Propheten vnnd Aposteln / so genannt wirdt die Biblia / Alts vnd Newes Testaments / dermassen so gnügsam verfast / begriffen / außgefürt / erklert / vnd mit Göttlichen Himmelischen Wunderzeichen versichert vnnd bestetigt / das auch ein Engel von Himmel / so er anderst dann die jetztbemelte schrifft außweiset / prediget / verflüchtsein solt.
Gala. 1. Hierauff sollen die Pfarrherr / Prediger vnd ander Kirchendiener / so das Lehrampt füren / allen jren müglichen fleiß / so tags so nachts / mit ernstlicher anrüffung Gottes / dahin richten vnd wenden / das sie die Schrifft der heiligen Propheten vnd Aposteln / em̃sigklich lesen / recht verstehen / vnd alle jre Predig in Lehr / ermanen vñ straffen / dar auff vnd darauß gründen vnd bestetigen.
2. Tim. 3. Vnd dieweil nach der Apostel zeit etlich heilig Vätter / in sachẽ vnser Christlich Religion belangend / auch geschrieben haben / wiewol sie mit jhren Schrifften der Kirchen jres fleiß zü dienen Christlich gesiñet / auch allerley jrrthumb / so sich wider die rechte Prophetisch vnd Apostolisch lehr einreissen wolt / jres vermögens / durch Gottes gnad begegnet vnd gewehret / vnd der rechten warhafftigen Lehr güte kundtschafft geben haben / derohalben jre Schrifften ehrlich gehalten / vnd zür gelegenheit fleissig gelesen werden sollen / Jedoch sollen dieselbigen Schrifft der Vätter der heiligen Propheti-
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Zitationshilfe: | Brenz, Johannes: Kirchenordnung. Wie es mit der Lehre und Ceremonien im Fürstenthumb Würtemberg angericht und gehalten werden sol. Frankfurt (Main), 1565, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/brenz_kirchenordnung_1565/8>, abgerufen am 16.02.2025. |