Brenz, Johannes: Kirchenordnung. Wie es mit der Lehre und Ceremonien im Fürstenthumb Würtemberg angericht und gehalten werden sol. Frankfurt (Main), 1565.vnd abwendung der straff / auff das demütigest zübitten / nach außweisung der Letaney oder gemeynen Gebets / so jhnen jetzt gleich fürgehalten werd / darauff sie auch mit allem fleiß mercken sollen. Oder so ein gemeyne Thewrung / Pestilentz / Krieg oder ander vnglück vorhanden / soll der Kirchendiener dasselb vermelden / vnd das volck ermanen / das sie solches vnglück für Gottes straff halten / vnd dardurch jre Sünde vnnd Laster erkennen lernen / auch daruon abstehn / etc. wie vorhin vermeldet / Darauff singe man als baldt die obgeschriebne Letaney / nach jrer gebürenden weiß / oder wo nicht Schüler seind / so lese sie der Kirchendiener. Vnd so dasselb verrichtet / sol er das volgende Gebet sprechen. Formule des Gebets auff die Letaney / etc. Last vns betten. ALlmechtiger ewiger Gott vnnd Vatter / wir bekennen vnnd verjehen / das wir leyder in Sünden empfangen vnnd geboren seind / vnnd daher voll Vnwissens vnnd Vnglaubens deines Göttlichen wortes / vnnd jmmer geneygt zü allem argen / vnnd träg zü allem güten / vbertretten deine heilige Gebott ohn vnterlaß / dardurch wir in ewigen Todt fallen / vnnd vns selber jmmer mehr vnnd mehr verderben / das ist vns aber leydt / vnd begeren deiner gnaden vnnd hülffe / Erbarme dich vber vnns aller gütigster / Barm- vnd abwendung der straff / auff das demütigest zübitten / nach außweisung der Letaney oder gemeynen Gebets / so jhnen jetzt gleich fürgehalten werd / darauff sie auch mit allem fleiß mercken sollen. Oder so ein gemeyne Thewrung / Pestilentz / Krieg oder ander vnglück vorhanden / soll der Kirchendiener dasselb vermelden / vnd das volck ermanen / das sie solches vnglück für Gottes straff halten / vnd dardurch jre Sünde vnnd Laster erkennen lernen / auch daruon abstehn / etc. wie vorhin vermeldet / Darauff singe man als baldt die obgeschriebne Letaney / nach jrer gebürenden weiß / oder wo nicht Schüler seind / so lese sie der Kirchendiener. Vnd so dasselb verrichtet / sol er das volgende Gebet sprechen. Formule des Gebets auff die Letaney / etc. Last vns betten. ALlmechtiger ewiger Gott vnnd Vatter / wir bekennen vnnd verjehen / das wir leyder in Sünden empfangen vnnd geboren seind / vnnd daher voll Vnwissens vnnd Vnglaubens deines Göttlichen wortes / vnnd jmmer geneygt zü allem argen / vnnd träg zü allem güten / vbertretten deine heilige Gebott ohn vnterlaß / dardurch wir in ewigen Todt fallen / vnnd vns selber jmmer mehr vnnd mehr verderben / das ist vns aber leydt / vnd begeren deiner gnaden vnnd hülffe / Erbarme dich vber vnns aller gütigster / Barm- <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0079" n="38"/> vnd abwendung der straff / auff das demütigest zübitten / nach außweisung der Letaney oder gemeynen Gebets / so jhnen jetzt gleich fürgehalten werd / darauff sie auch mit allem fleiß mercken sollen.</p> <p>Oder so ein gemeyne Thewrung / Pestilentz / Krieg oder ander vnglück vorhanden / soll der Kirchendiener dasselb vermelden / vnd das volck ermanen / das sie solches vnglück für Gottes straff halten / vnd dardurch jre Sünde vnnd Laster erkennen lernen / auch daruon abstehn / etc. wie vorhin vermeldet / Darauff singe man als baldt die obgeschriebne Letaney / nach jrer gebürenden weiß / oder wo nicht Schüler seind / so lese sie der Kirchendiener.</p> <p>Vnd so dasselb verrichtet / sol er das volgende Gebet sprechen.</p> </div> <div> <head>Formule des Gebets auff die Letaney / etc.<lb/></head> </div> <div> <head>Last vns betten.<lb/></head> <p>ALlmechtiger ewiger Gott vnnd Vatter / wir bekennen vnnd verjehen / das wir leyder in Sünden empfangen vnnd geboren seind / vnnd daher voll Vnwissens vnnd Vnglaubens deines Göttlichen wortes / vnnd jmmer geneygt zü allem argen / vnnd träg zü allem güten / vbertretten deine heilige Gebott ohn vnterlaß / dardurch wir in ewigen Todt fallen / vnnd vns selber jmmer mehr vnnd mehr verderben / das ist vns aber leydt / vnd begeren deiner gnaden vnnd hülffe / Erbarme dich vber vnns aller gütigster / Barm- </p> </div> </body> </text> </TEI> [38/0079]
vnd abwendung der straff / auff das demütigest zübitten / nach außweisung der Letaney oder gemeynen Gebets / so jhnen jetzt gleich fürgehalten werd / darauff sie auch mit allem fleiß mercken sollen.
Oder so ein gemeyne Thewrung / Pestilentz / Krieg oder ander vnglück vorhanden / soll der Kirchendiener dasselb vermelden / vnd das volck ermanen / das sie solches vnglück für Gottes straff halten / vnd dardurch jre Sünde vnnd Laster erkennen lernen / auch daruon abstehn / etc. wie vorhin vermeldet / Darauff singe man als baldt die obgeschriebne Letaney / nach jrer gebürenden weiß / oder wo nicht Schüler seind / so lese sie der Kirchendiener.
Vnd so dasselb verrichtet / sol er das volgende Gebet sprechen.
Formule des Gebets auff die Letaney / etc.
Last vns betten.
ALlmechtiger ewiger Gott vnnd Vatter / wir bekennen vnnd verjehen / das wir leyder in Sünden empfangen vnnd geboren seind / vnnd daher voll Vnwissens vnnd Vnglaubens deines Göttlichen wortes / vnnd jmmer geneygt zü allem argen / vnnd träg zü allem güten / vbertretten deine heilige Gebott ohn vnterlaß / dardurch wir in ewigen Todt fallen / vnnd vns selber jmmer mehr vnnd mehr verderben / das ist vns aber leydt / vnd begeren deiner gnaden vnnd hülffe / Erbarme dich vber vnns aller gütigster / Barm-
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Zitationshilfe: | Brenz, Johannes: Kirchenordnung. Wie es mit der Lehre und Ceremonien im Fürstenthumb Würtemberg angericht und gehalten werden sol. Frankfurt (Main), 1565, S. 38. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/brenz_kirchenordnung_1565/79>, abgerufen am 28.07.2024. |