Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Brenz, Johannes: Kirchenordnung. Wie es mit der Lehre und Ceremonien im Fürstenthumb Würtemberg angericht und gehalten werden sol. Frankfurt (Main), 1565.

Bild:
<< vorherige Seite

vnd gefahr zü jeder zeit begegnen sol das gemeyn Gebet in der Kirchen mit grossem ernst geübt vnnd nicht vnterlassen werden.

Es sollen aber die Kirchendiener das Volck mit allem fleiß vnterrichten / das das gemeyne Gebet nicht fruchtbar sey / noch Göttliche hülff erlange / es geschehe dann von den büßfertigen / die auß erkantnuß der schwere jrer sünden / von denselben abstehn / bessern jr leben / vnd rüffen Gottes nammen an auß rechtem vertrawen / von wegen vnd im nammen vnsers lieben Herrn Jesu Christi / Damit wir nit hören müssen / wie der Herr bey dem EsaiaEsa. 1. prediget / wann jr schon ewer hend außbreitet / verberge ich doch mein augen vor euch / vnd ob jr schon vil betet / höre ich euch doch nit / dann ewer hende seind vol blüts / etc.

Darumb sollen die Kirchendiener das gemeyn Gebet also vben vnd treiben / das sie darbey dz volck zür büß ermanen / vnd jnen wol einbilden / das keiner könne ein rechter beter sein / er sey dann züuor ein Christlicher büser.

Wiewol nün das Gebet / so vnser Herr Christus gelehret hat / das Vatter vnser genannt / an jm selbs ein gemeyn Gebet ist / sol auch als ein kurtzer begriff vnd summa aller andern Christlichen Gebet / inn allwegen den vorzüg haben / Jedoch nach dem die andern Gebet / so in der heiligen schrifft / vnd sonderlich im Psalter begriffen / oder auß den sprüchen der heiligen schrifft / auff ein gegenwertige not gezogen / ein erklärung vnnd außlegung des Vatter vnsers seind / so sollen sie nit verworffen / sondern neben vnd mit dem Vatter vnser / zü seiner zeit geübt vnd gebraucht werden.

Es seind aber zweyerley Form des gemeynen offentlichen Gebets.

vnd gefahr zü jeder zeit begegnen sol das gemeyn Gebet in der Kirchen mit grossem ernst geübt vnnd nicht vnterlassen werden.

Es sollen aber die Kirchendiener das Volck mit allem fleiß vnterrichten / das das gemeyne Gebet nicht fruchtbar sey / noch Göttliche hülff erlange / es geschehe dañ von den büßfertigẽ / die auß erkantnuß der schwere jrer sünden / von denselben abstehn / bessern jr leben / vnd rüffen Gottes nam̃en an auß rechtem vertrawen / von wegen vnd im nam̃en vnsers lieben Herrn Jesu Christi / Damit wir nit hörẽ müssen / wie der Herr bey dem EsaiaEsa. 1. prediget / wann jr schon ewer hend außbreitet / verberge ich doch mein augen vor euch / vnd ob jr schon vil betet / höre ich euch doch nit / dañ ewer hẽde seind vol blüts / etc.

Darumb sollen die Kirchendiener das gemeyn Gebet also vben vñ treiben / das sie darbey dz volck zür büß ermanen / vnd jnen wol einbilden / das keiner könne ein rechter beter sein / er sey dañ züuor ein Christlicher büser.

Wiewol nün das Gebet / so vnser Herr Christus gelehret hat / das Vatter vnser genañt / an jm selbs ein gemeyn Gebet ist / sol auch als ein kurtzer begriff vnd summa aller andern Christlichen Gebet / inn allwegen den vorzüg haben / Jedoch nach dem die andern Gebet / so in der heiligen schrifft / vñ sonderlich im Psalter begriffen / oder auß den sprüchen der heiligen schrifft / auff ein gegenwertige not gezogen / ein erklärung vnnd außlegung des Vatter vnsers seind / so sollen sie nit verworffen / sondern neben vnd mit dem Vatter vnser / zü seiner zeit geübt vnd gebraucht werden.

Es seind aber zweyerley Form des gemeynen offentlichen Gebets.

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0063" n="30"/>
vnd gefahr zü jeder zeit begegnen sol das gemeyn Gebet in der Kirchen mit                      grossem ernst geübt vnnd nicht vnterlassen werden.</p>
        <p>Es sollen aber die Kirchendiener das Volck mit allem fleiß vnterrichten / das das                      gemeyne Gebet nicht fruchtbar sey / noch Göttliche hülff erlange / es geschehe                          dan&#x0303; von den büßfertige&#x0303; / die auß erkantnuß der                      schwere jrer sünden / von denselben abstehn / bessern jr leben / vnd rüffen                      Gottes nam&#x0303;en an auß rechtem vertrawen / von wegen vnd im nam&#x0303;en vnsers lieben Herrn Jesu Christi / Damit wir nit höre&#x0303; müssen / wie der Herr bey dem Esaia<note place="right">Esa. 1.</note> prediget / wann jr schon ewer hend außbreitet / verberge ich                      doch mein augen vor euch / vnd ob jr schon vil betet / höre ich euch doch nit /                          dan&#x0303; ewer he&#x0303;de seind vol blüts / etc.</p>
        <p>Darumb sollen die Kirchendiener das gemeyn Gebet also vben vn&#x0303;                      treiben / das sie darbey dz volck zür büß ermanen / vnd jnen wol einbilden / das                      keiner könne ein rechter beter sein / er sey dan&#x0303; züuor ein                      Christlicher büser.</p>
        <p>Wiewol nün das Gebet / so vnser Herr Christus gelehret hat / das Vatter vnser                          genan&#x0303;t / an jm selbs ein gemeyn Gebet ist / sol auch als ein                      kurtzer begriff vnd summa aller andern Christlichen Gebet / inn allwegen den                      vorzüg haben / Jedoch nach dem die andern Gebet / so in der heiligen schrifft /                          vn&#x0303; sonderlich im Psalter begriffen / oder auß den sprüchen                      der heiligen schrifft / auff ein gegenwertige not gezogen / ein erklärung vnnd                      außlegung des Vatter vnsers seind / so sollen sie nit verworffen / sondern neben                      vnd mit dem Vatter vnser / zü seiner zeit geübt vnd gebraucht werden.</p>
        <p>Es seind aber zweyerley Form des gemeynen offentlichen Gebets.</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[30/0063] vnd gefahr zü jeder zeit begegnen sol das gemeyn Gebet in der Kirchen mit grossem ernst geübt vnnd nicht vnterlassen werden. Es sollen aber die Kirchendiener das Volck mit allem fleiß vnterrichten / das das gemeyne Gebet nicht fruchtbar sey / noch Göttliche hülff erlange / es geschehe dañ von den büßfertigẽ / die auß erkantnuß der schwere jrer sünden / von denselben abstehn / bessern jr leben / vnd rüffen Gottes nam̃en an auß rechtem vertrawen / von wegen vnd im nam̃en vnsers lieben Herrn Jesu Christi / Damit wir nit hörẽ müssen / wie der Herr bey dem Esaia prediget / wann jr schon ewer hend außbreitet / verberge ich doch mein augen vor euch / vnd ob jr schon vil betet / höre ich euch doch nit / dañ ewer hẽde seind vol blüts / etc. Esa. 1. Darumb sollen die Kirchendiener das gemeyn Gebet also vben vñ treiben / das sie darbey dz volck zür büß ermanen / vnd jnen wol einbilden / das keiner könne ein rechter beter sein / er sey dañ züuor ein Christlicher büser. Wiewol nün das Gebet / so vnser Herr Christus gelehret hat / das Vatter vnser genañt / an jm selbs ein gemeyn Gebet ist / sol auch als ein kurtzer begriff vnd summa aller andern Christlichen Gebet / inn allwegen den vorzüg haben / Jedoch nach dem die andern Gebet / so in der heiligen schrifft / vñ sonderlich im Psalter begriffen / oder auß den sprüchen der heiligen schrifft / auff ein gegenwertige not gezogen / ein erklärung vnnd außlegung des Vatter vnsers seind / so sollen sie nit verworffen / sondern neben vnd mit dem Vatter vnser / zü seiner zeit geübt vnd gebraucht werden. Es seind aber zweyerley Form des gemeynen offentlichen Gebets.

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/brenz_kirchenordnung_1565
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/brenz_kirchenordnung_1565/63
Zitationshilfe: Brenz, Johannes: Kirchenordnung. Wie es mit der Lehre und Ceremonien im Fürstenthumb Würtemberg angericht und gehalten werden sol. Frankfurt (Main), 1565, S. 30. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/brenz_kirchenordnung_1565/63>, abgerufen am 22.11.2024.