Brenz, Johannes: Kirchenordnung. Wie es mit der Lehre und Ceremonien im Fürstenthumb Würtemberg angericht und gehalten werden sol. Frankfurt (Main), 1565.ALlmechtiger Gott Himmelischer Vatter / seitenmal wir dir nicht / dann allein in deinem geliebten Son vnserm HERRN wolgefallen mögen / so heilige vnser Leib vnd Seel / vnnd gibe vns sein selige gemeynschafft / in seinem heiligen Abendmal / mit recht glaubiger begierd vnd danck barkeit zü entpfahen / das wir deiner ewigen güte vnd liebe gegen vns abermals getröstet / vnd in dem newen leben gesterckt / dir züm preiß deines Göttlichen nammens / vnd besserung deines volcks / mit mehr fleiß vnd forcht leben vnd dienen mögen / durch denselbigen vnsern Herrn Ihesum Christum / Amen. Nach disem sol die Kirch das Vatter vnser deutsch mit einander singen. Auff solches sol der Kirchendiener / nach dem er züuor Brot vnnd Wein / zü des Herrn Nachtmal für sich gestelt / die stifftung des Nachtmals / wie es die Euangelisten Matt. 26.vnd S. Paulus beschrieben / mit lauter verstentlicher Marc. 14.stimm verlesen / Dann wiewol die vermanung / so Luc. 22.vorhin verlesen / die einsatzung des Nachtmals vnd die 1. Cor. 10. vnd 11.verkündigung des tods Christi vnd derselben nutzung nach notturfft begreifft (Es were auch die Kirch gnüg sam erinnert vnnd bericht / das das gegenwertig Brot vnnd Wein zür empfahung des warhafftigen Leibs vnnd Blüts Christi / durch die erste Stifftung vnsers Herrn Christi gesegnet vnd geweihet were) jedoch nach dem die wort der heiligen Euangelisten / vnnd Sanct Paulus von dem Nachtmal Christi / die bemelten stück in ein feine ordenliche kurtze Summa verfassen / So sollen sie in haltung des Nachtmals nit außgelassen / sondern offentlich vnnd verstendtlich / wie volget / verlesen werden. ALlmechtiger Gott Himmelischer Vatter / seitenmal wir dir nicht / dann allein in deinem geliebten Son vnserm HERRN wolgefallen mögen / so heilige vnser Leib vnd Seel / vnnd gibe vns sein selige gemeynschafft / in seinem heiligen Abendmal / mit recht glaubiger begierd vnd danck barkeit zü entpfahen / das wir deiner ewigen güte vnd liebe gegen vns abermals getröstet / vñ in dem newen lebẽ gesterckt / dir züm preiß deines Göttlichen nam̃ens / vñ besserung deines volcks / mit mehr fleiß vnd forcht leben vñ dienen mögen / durch denselbigen vnsern Herrn Ihesum Christum / Amen. Nach disem sol die Kirch das Vatter vnser deutsch mit einander singen. Auff solches sol der Kirchendiener / nach dem er züuor Brot vnnd Wein / zü des Herrn Nachtmal für sich gestelt / die stifftung des Nachtmals / wie es die Euangelisten Matt. 26.vñ S. Paulus beschrieben / mit lauter verstentlicher Marc. 14.stim̃ verlesen / Dann wiewol die vermanung / so Luc. 22.vorhin verlesen / die einsatzung des Nachtmals vnd die 1. Cor. 10. vnd 11.verkündigung des tods Christi vnd derselben nutzung nach notturfft begreifft (Es were auch die Kirch gnüg sam erinnert vnnd bericht / das das gegenwertig Brot vnnd Wein zür empfahung des warhafftigen Leibs vnnd Blüts Christi / durch die erste Stifftung vnsers Herrn Christi gesegnet vnd geweihet were) jedoch nach dem die wort der heiligen Euangelisten / vnnd Sanct Paulus von dem Nachtmal Christi / die bemelten stück in ein feine ordenliche kurtze Sum̃a verfassen / So sollen sie in haltung des Nachtmals nit außgelassen / sondern offentlich vnnd verstendtlich / wie volget / verlesen werden. <TEI> <text> <body> <div> <pb facs="#f0058"/> <p>ALlmechtiger Gott Himmelischer Vatter / seitenmal wir dir nicht / dann allein in deinem geliebten Son vnserm HERRN wolgefallen mögen / so heilige vnser Leib vnd Seel / vnnd gibe vns sein selige gemeynschafft / in seinem heiligen Abendmal / mit recht glaubiger begierd vnd danck barkeit zü entpfahen / das wir deiner ewigen güte vnd liebe gegen vns abermals getröstet / vñ in dem newen lebẽ gesterckt / dir züm preiß deines Göttlichen nam̃ens / vñ besserung deines volcks / mit mehr fleiß vnd forcht leben vñ dienen mögen / durch denselbigen vnsern Herrn Ihesum Christum / Amen.</p> <p>Nach disem sol die Kirch das Vatter vnser deutsch mit einander singen.</p> <p>Auff solches sol der Kirchendiener / nach dem er züuor Brot vnnd Wein / zü des Herrn Nachtmal für sich gestelt / die stifftung des Nachtmals / wie es die Euangelisten <note place="left">Matt. 26.</note>vñ S. 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ALlmechtiger Gott Himmelischer Vatter / seitenmal wir dir nicht / dann allein in deinem geliebten Son vnserm HERRN wolgefallen mögen / so heilige vnser Leib vnd Seel / vnnd gibe vns sein selige gemeynschafft / in seinem heiligen Abendmal / mit recht glaubiger begierd vnd danck barkeit zü entpfahen / das wir deiner ewigen güte vnd liebe gegen vns abermals getröstet / vñ in dem newen lebẽ gesterckt / dir züm preiß deines Göttlichen nam̃ens / vñ besserung deines volcks / mit mehr fleiß vnd forcht leben vñ dienen mögen / durch denselbigen vnsern Herrn Ihesum Christum / Amen.
Nach disem sol die Kirch das Vatter vnser deutsch mit einander singen.
Auff solches sol der Kirchendiener / nach dem er züuor Brot vnnd Wein / zü des Herrn Nachtmal für sich gestelt / die stifftung des Nachtmals / wie es die Euangelisten vñ S. Paulus beschrieben / mit lauter verstentlicher stim̃ verlesen / Dann wiewol die vermanung / so vorhin verlesen / die einsatzung des Nachtmals vnd die verkündigung des tods Christi vnd derselben nutzung nach notturfft begreifft (Es were auch die Kirch gnüg sam erinnert vnnd bericht / das das gegenwertig Brot vnnd Wein zür empfahung des warhafftigen Leibs vnnd Blüts Christi / durch die erste Stifftung vnsers Herrn Christi gesegnet vnd geweihet were) jedoch nach dem die wort der heiligen Euangelisten / vnnd Sanct Paulus von dem Nachtmal Christi / die bemelten stück in ein feine ordenliche kurtze Sum̃a verfassen / So sollen sie in haltung des Nachtmals nit außgelassen / sondern offentlich vnnd verstendtlich / wie volget / verlesen werden.
Matt. 26.
Marc. 14.
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Zitationshilfe: | Brenz, Johannes: Kirchenordnung. Wie es mit der Lehre und Ceremonien im Fürstenthumb Würtemberg angericht und gehalten werden sol. Frankfurt (Main), 1565, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/brenz_kirchenordnung_1565/58>, abgerufen am 28.07.2024. |