Brenz, Johannes: Kirchenordnung. Wie es mit der Lehre und Ceremonien im Fürstenthumb Würtemberg angericht und gehalten werden sol. Frankfurt (Main), 1565.der sünden / auch die nutzung des Kirchendiensts / den einfeltigen dester deutlicher fürgetragen vnd eingebildet werde. Form der Absolution. DEr Allmechtige Gott hat sich ewer erbarmet / vnd durch den verdienst desaller heiligsten leidens / sterbens / vnd aufferstehens vnsers Herrn Ihesu Christi seins geliebten Sons / vergibt er euch alle ewere sünd / vnd ich / als ein verordneter Diener der Christ lichen Kirchen / verkündige euch auß befelch vnsers Herrn Ihesu Christi / vergebung solcher aller ewer sünd / im Nammen Gott des Vatters / vnnd des Sons / vnd des heiligen Geists / Amen. Geht hin im frieden / euch geschehe wie jr glaubet.Matth. 9. Oder also. Der Allmechtige vnd barmhertzige Gott vergibt euch ewere sünde / vnd ich auß befelch vnsers Herrn Jesu Christi / an stat der heiligen Christlichen Kirchen / sag euch frey / ledig vnd loß aller ewer sünde / im nammen Gott des Vatters / vnd des Sons / vnd des heiligen Geists / Amen. Geht hin / vnd sündiget nicht mehr / sondern bessert euch ohn vnterlaß / das helff euch GOtt durch seinen Sohn Jesum Christum. Oder also. In der Einsatzung des Predigampts des heiligen Euangelions / hat Jesus Christus zü seinen Aposteln gesagt: Wer euch höret / der höret mich / vnd welchen jr dieMarc. 10. sünd erlassen / den seind sie erlassen / vnd welchen jr sie behalten / den seind sie behalten / auß vermög dises befelchs der sünden / auch die nutzung des Kirchendiensts / den einfeltigen dester deutlicher fürgetragen vnd eingebildet werde. Form der Absolution. DEr Allmechtige Gott hat sich ewer erbarmet / vnd durch den verdienst desaller heiligsten leidens / sterbens / vñ aufferstehens vnsers Herrn Ihesu Christi seins geliebten Sons / vergibt er euch alle ewere sünd / vñ ich / als ein verordneter Diener der Christ lichen Kirchen / verkündige euch auß befelch vnsers Herrn Ihesu Christi / vergebung solcher aller ewer sünd / im Nammen Gott des Vatters / vnnd des Sons / vnd des heiligen Geists / Amen. Geht hin im frieden / euch geschehe wie jr glaubet.Matth. 9. Oder also. Der Allmechtige vnd barmhertzige Gott vergibt euch ewere sünde / vnd ich auß befelch vnsers Herrn Jesu Christi / an stat der heiligen Christlichen Kirchen / sag euch frey / ledig vñ loß aller ewer sünde / im nam̃en Gott des Vatters / vñ des Sons / vñ des heiligẽ Geists / Amen. Geht hin / vnd sündiget nicht mehr / sondern bessert euch ohn vnterlaß / das helff euch GOtt durch seinen Sohn Jesum Christum. Oder also. In der Einsatzung des Predigampts des heiligen Euangelions / hat Jesus Christus zü seinẽ Aposteln gesagt: Wer euch höret / der höret mich / vnd welchen jr dieMarc. 10. sünd erlassen / den seind sie erlassen / vñ welchen jr sie behalten / den seind sie behaltẽ / auß vermög dises befelchs <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0051" n="24"/> der sünden / auch die nutzung des Kirchendiensts / den einfeltigen dester deutlicher fürgetragen vnd eingebildet werde.</p> </div> <div> <head>Form der Absolution.<lb/></head> <p>DEr Allmechtige Gott hat sich ewer erbarmet / vnd durch den verdienst desaller heiligsten leidens / sterbens / vñ aufferstehens vnsers Herrn Ihesu Christi seins geliebten Sons / vergibt er euch alle ewere sünd / vñ ich / als ein verordneter Diener der Christ lichen Kirchen / verkündige euch auß befelch vnsers Herrn Ihesu Christi / vergebung solcher aller ewer sünd / im Nammen Gott des Vatters / vnnd des Sons / vnd des heiligen Geists / Amen.</p> <p>Geht hin im frieden / euch geschehe wie jr glaubet.<note place="right">Matth. 9.</note></p> </div> <div> <head>Oder also.<lb/></head> <p>Der Allmechtige vnd barmhertzige Gott vergibt euch ewere sünde / vnd ich auß befelch vnsers Herrn Jesu Christi / an stat der heiligen Christlichen Kirchen / sag euch frey / ledig vñ loß aller ewer sünde / im nam̃en Gott des Vatters / vñ des Sons / vñ des heiligẽ Geists / Amen.</p> <p>Geht hin / vnd sündiget nicht mehr / sondern bessert euch ohn vnterlaß / das helff euch GOtt durch seinen Sohn Jesum Christum.</p> </div> <div> <head>Oder also.<lb/></head> <p>In der Einsatzung des Predigampts des heiligen Euangelions / hat Jesus Christus zü seinẽ Aposteln gesagt: Wer euch höret / der höret mich / vnd welchen jr die<note place="right">Marc. 10.</note> sünd erlassen / den seind sie erlassen / vñ welchen jr sie behalten / den seind sie behaltẽ / auß vermög dises befelchs </p> </div> </body> </text> </TEI> [24/0051]
der sünden / auch die nutzung des Kirchendiensts / den einfeltigen dester deutlicher fürgetragen vnd eingebildet werde.
Form der Absolution.
DEr Allmechtige Gott hat sich ewer erbarmet / vnd durch den verdienst desaller heiligsten leidens / sterbens / vñ aufferstehens vnsers Herrn Ihesu Christi seins geliebten Sons / vergibt er euch alle ewere sünd / vñ ich / als ein verordneter Diener der Christ lichen Kirchen / verkündige euch auß befelch vnsers Herrn Ihesu Christi / vergebung solcher aller ewer sünd / im Nammen Gott des Vatters / vnnd des Sons / vnd des heiligen Geists / Amen.
Geht hin im frieden / euch geschehe wie jr glaubet.
Matth. 9. Oder also.
Der Allmechtige vnd barmhertzige Gott vergibt euch ewere sünde / vnd ich auß befelch vnsers Herrn Jesu Christi / an stat der heiligen Christlichen Kirchen / sag euch frey / ledig vñ loß aller ewer sünde / im nam̃en Gott des Vatters / vñ des Sons / vñ des heiligẽ Geists / Amen.
Geht hin / vnd sündiget nicht mehr / sondern bessert euch ohn vnterlaß / das helff euch GOtt durch seinen Sohn Jesum Christum.
Oder also.
In der Einsatzung des Predigampts des heiligen Euangelions / hat Jesus Christus zü seinẽ Aposteln gesagt: Wer euch höret / der höret mich / vnd welchen jr die sünd erlassen / den seind sie erlassen / vñ welchen jr sie behalten / den seind sie behaltẽ / auß vermög dises befelchs
Marc. 10.
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Zitationshilfe: | Brenz, Johannes: Kirchenordnung. Wie es mit der Lehre und Ceremonien im Fürstenthumb Würtemberg angericht und gehalten werden sol. Frankfurt (Main), 1565, S. 24. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/brenz_kirchenordnung_1565/51>, abgerufen am 28.07.2024. |