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Brenz, Johannes: Kirchenordnung. Wie es mit der Lehre und Ceremonien im Fürstenthumb Würtemberg angericht und gehalten werden sol. Frankfurt (Main), 1565.

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Den Knechten / Mägden / Taglönern / vnd Arbeitern.

IR Knechte seydt gehorsam ewern leiblichen Herren / mit forcht vnnd zittern / in einfaltigkeit ewerer hertzen / als Christo / nit mit dienst allein für augen / als den Menschen zü gefallen / sondern als die Knecht Christi / das jhr solchen willen Gottes thüt von hertzen / mit gütem willen / last euch beduncken / das jhr dem Herrn dienend vnd nicht den Menschen / vnnd wissend / was ein jeglicher güts thün wirdt / dz wirdt er von dem HErren empfahen / er sey Knecht oder Herr / Ephes. 6. Coloss. 3.Ephes. 6. Coloss. 3.

Ir Knecht seydt vnterthan mit aller forcht den Herrn / nicht allein den gütigen vnnd gelinden / sondern 1. Pet. 2.auch den wunderlichen / 1. Pet. 2.

Den Haußherrn.

IR Herrn thünd auch dasselbig gegen jnen / vnd last ewer dröwen / vnd wißt das jhr auch ein Herrn im Himmel habt / vnnd ist bey jm kein ansehen der Person / vnnd beweiset den Knechten / was Ephes. 6. Coloss. 3.recht vnd billich ist / Ephes. 6. Coloss. 3.

Der gemeynen jugent vnd andern.
Den Knechten / Mägden / Taglönern / vnd Arbeitern.

IR Knechte seydt gehorsam ewern leiblichen Herren / mit forcht vnnd zittern / in einfaltigkeit ewerer hertzen / als Christo / nit mit dienst allein für augen / als den Menschen zü gefallen / sondern als die Knecht Christi / das jhr solchen willen Gottes thüt von hertzen / mit gütem willen / last euch beduncken / das jhr dem Herrn dienend vnd nicht den Menschen / vnnd wissend / was ein jeglicher güts thün wirdt / dz wirdt er von dem HErren empfahen / er sey Knecht oder Herr / Ephes. 6. Coloss. 3.Ephes. 6. Coloss. 3.

Ir Knecht seydt vnterthan mit aller forcht den Herrn / nicht allein den gütigen vnnd gelinden / sondern 1. Pet. 2.auch den wunderlichen / 1. Pet. 2.

Den Haußherrn.

IR Herrn thünd auch dasselbig gegen jnen / vnd last ewer dröwen / vnd wißt das jhr auch ein Herrn im Himmel habt / vnnd ist bey jm kein ansehen der Person / vnnd beweiset den Knechten / was Ephes. 6. Coloss. 3.recht vnd billich ist / Ephes. 6. Coloss. 3.

Der gemeynen jugent vnd andern.
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[0032] Den Knechten / Mägden / Taglönern / vnd Arbeitern. IR Knechte seydt gehorsam ewern leiblichen Herren / mit forcht vnnd zittern / in einfaltigkeit ewerer hertzen / als Christo / nit mit dienst allein für augen / als den Menschen zü gefallen / sondern als die Knecht Christi / das jhr solchen willen Gottes thüt von hertzen / mit gütem willen / last euch beduncken / das jhr dem Herrn dienend vnd nicht den Menschen / vnnd wissend / was ein jeglicher güts thün wirdt / dz wirdt er von dem HErren empfahen / er sey Knecht oder Herr / Ephes. 6. Coloss. 3. Ephes. 6. Coloss. 3. Ir Knecht seydt vnterthan mit aller forcht den Herrn / nicht allein den gütigen vnnd gelinden / sondern auch den wunderlichen / 1. Pet. 2. 1. Pet. 2. Den Haußherrn. IR Herrn thünd auch dasselbig gegen jnen / vnd last ewer dröwen / vnd wißt das jhr auch ein Herrn im Himmel habt / vnnd ist bey jm kein ansehen der Person / vnnd beweiset den Knechten / was recht vnd billich ist / Ephes. 6. Coloss. 3. Ephes. 6. Coloss. 3. Der gemeynen jugent vnd andern.

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Zitationshilfe: Brenz, Johannes: Kirchenordnung. Wie es mit der Lehre und Ceremonien im Fürstenthumb Würtemberg angericht und gehalten werden sol. Frankfurt (Main), 1565, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/brenz_kirchenordnung_1565/32>, abgerufen am 20.11.2024.