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Brenz, Johannes: Kirchenordnung. Wie es mit der Lehre und Ceremonien im Fürstenthumb Würtemberg angericht und gehalten werden sol. Frankfurt (Main), 1565.

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auff Gott satzten / vnd jren Männern vnterthan waren / wie die Sara Abraham gehorsam war / vñ hiesse jn Herr / welcher Töchter jr worden seind / so jr wol thüt / vñ euch nit förchten vor einichem schrecken / etc. 1. Pet. 3.

Den Eltern.

DIe wort die der Herr dir gebeut / soltu zü her tzen nem̃en / vnd solt sie deinen Kindern scherpffen / vnd dauon reden / wenn du in deinem hauß sitzest / oder auffdem weg gehest / wenn du dich niderlegest oder auffstehest / etc. Deut. 6.

Laß nicht ab das Kind zü züchtigen / dann wo du es mit den Rüthen häwest / so darff mans nicht tödten: Du hawest es mit der Rüthen / aber du errettest seine Seel von der Hell / Prouerb. 23.

Der seiner Rüthen schonet / der hasset sein Sohn / wer jn aber lieb hat / der züchtiget jn baldt / Prouerb. 13. 19. 29. Hastu Kinder / so zeuch sie / beug jhren halß von jugent auff / laß jhn jren willen nicht in der jugent / vnd entschuldige jre thorheit nicht / Ecclesiast. 7. vnd 30. Ir Vätter erbittert ewer Kinder nicht / auff das sie nicht scheuch werden / sondern ziehet sie auff in der zucht vnd vermanung zü dem Herrn / Ephes. 6. Coloss. 3.

Den Kindern.

IR Kinder seydt gehorsam ewern Eltern / in dem Herrn / dañ das ist billich / Ehre Vatter vnd Mütter / das ist das erst Gebot / das verheyssung hat / auff das dirs wolgehe vnd lang lebest auff Erden / etc. Ephes. 6. Coloss. 3.

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Zitationshilfe: Brenz, Johannes: Kirchenordnung. Wie es mit der Lehre und Ceremonien im Fürstenthumb Würtemberg angericht und gehalten werden sol. Frankfurt (Main), 1565, S. 14. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/brenz_kirchenordnung_1565/31>, abgerufen am 30.12.2024.