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Brenz, Johannes: Kirchenordnung. Wie es mit der Lehre und Ceremonien im Fürstenthumb Würtemberg angericht und gehalten werden sol. Frankfurt (Main), 1565.

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dieses N. als eins rechten Glieds vnsers Herren Ihesu Christi / vnd seiner heiligen Kirchen annemmen.

Wir wöllen auch hören das Euangelion / darinn sich vnser Herr Christus / der Kindlin auff das freundtlichst annimpt / darmit wir erinnert werden / was wir von den Kindern halten sollen. Also schreibt Marcus Mar. 10.am 10. Cap. Sie brachten Kindlin zü Ihesu / das er sie anrürte / die Jünger aber füren die an / die sie trügen / da es aber Ihesus sahe / warde er vnwillig / vnnd sprach zü jnen: Lasset die Kindlin zü mir kommen / vnd wehret jnen nicht / dann solcher ist das Reich Gottes / Warlich ich sage euch / Wer das Reich Gottes nicht empfahet wie ein Kindlin / der wirdt nicht hinein kommen / vnnd er hertzet sie / vnd legt die hend auff sie / vnd segnet sie.

Dieweil wir nün auß jetztgehörten worten / vnsers Herrn Christi deß gewiß vnd sicher seind / das die Kinder so Christo zügetragen / jm gefellig seind / vnd nün dieses Kindt dem Herrn Christo durch den Tauff auch vberantwort / vnd wir verhoffen das es züm Reich der gnaden angenommen / vnnd nün ein Kindt des Allmechtigen / vnd ein gliedmaß vnsers Herrn Ihesu Christi worden ist / dem die Engel Gottes dienen / So wöllends auch darfür halten / vnnd euch kein mühe noch arbeyt verdriessen lassen / jeder nach seinem berüff vnd verwandtschafft mit diesem Kind / es dem HErrn auffzüziehen / vnnd zü vnterweisen / das es lerne halten / das vns der Herr zü halten befohlen hat / daran jr eltern / verwandtten vnd geuattern / für euch selbs kein fleiß sparen / vnd es in die Kirchen zü dem Catechismo getrewlich fürdern sollen / so balde es des alters vnd verstands halber fehig sein mag / darmit es wol vnd gründtlich erkennen lerne /

dieses N. als eins rechten Glieds vnsers Herren Ihesu Christi / vnd seiner heiligen Kirchen annemmen.

Wir wöllen auch hören das Euangelion / darinn sich vnser Herr Christus / der Kindlin auff das freundtlichst annimpt / darmit wir erinnert werden / was wir von den Kindern halten sollen. Also schreibt Marcus Mar. 10.am 10. Cap. Sie brachten Kindlin zü Ihesu / das er sie anrürte / die Jünger aber füren die an / die sie trügen / da es aber Ihesus sahe / warde er vnwillig / vnnd sprach zü jnen: Lasset die Kindlin zü mir kommen / vnd wehret jnen nicht / dann solcher ist das Reich Gottes / Warlich ich sage euch / Wer das Reich Gottes nicht empfahet wie ein Kindlin / der wirdt nicht hinein kommen / vnnd er hertzet sie / vnd legt die hend auff sie / vnd segnet sie.

Dieweil wir nün auß jetztgehörten worten / vnsers Herrn Christi deß gewiß vñ sicher seind / das die Kinder so Christo zügetragen / jm gefellig seind / vnd nün dieses Kindt dem Herrn Christo durch den Tauff auch vberantwort / vnd wir verhoffen das es züm Reich der gnaden angenommen / vnnd nün ein Kindt des Allmechtigen / vñ ein gliedmaß vnsers Herrn Ihesu Christi wordẽ ist / dem die Engel Gottes dienen / So wöllends auch darfür halten / vnnd euch kein mühe noch arbeyt verdriessen lassen / jeder nach seinem berüff vnd verwandtschafft mit diesem Kind / es dem HErrn auffzüziehen / vnnd zü vnterweisen / das es lerne halten / das vns der Herr zü halten befohlen hat / daran jr eltern / verwandtten vnd geuattern / für euch selbs kein fleiß sparen / vnd es in die Kirchẽ zü dem Catechismo getrewlich fürdern sollen / so balde es des alters vnd verstands halber fehig sein mag / darmit es wol vnd gründtlich erkennen lerne /

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[0024] dieses N. als eins rechten Glieds vnsers Herren Ihesu Christi / vnd seiner heiligen Kirchen annemmen. Wir wöllen auch hören das Euangelion / darinn sich vnser Herr Christus / der Kindlin auff das freundtlichst annimpt / darmit wir erinnert werden / was wir von den Kindern halten sollen. Also schreibt Marcus am 10. Cap. Sie brachten Kindlin zü Ihesu / das er sie anrürte / die Jünger aber füren die an / die sie trügen / da es aber Ihesus sahe / warde er vnwillig / vnnd sprach zü jnen: Lasset die Kindlin zü mir kommen / vnd wehret jnen nicht / dann solcher ist das Reich Gottes / Warlich ich sage euch / Wer das Reich Gottes nicht empfahet wie ein Kindlin / der wirdt nicht hinein kommen / vnnd er hertzet sie / vnd legt die hend auff sie / vnd segnet sie. Mar. 10. Dieweil wir nün auß jetztgehörten worten / vnsers Herrn Christi deß gewiß vñ sicher seind / das die Kinder so Christo zügetragen / jm gefellig seind / vnd nün dieses Kindt dem Herrn Christo durch den Tauff auch vberantwort / vnd wir verhoffen das es züm Reich der gnaden angenommen / vnnd nün ein Kindt des Allmechtigen / vñ ein gliedmaß vnsers Herrn Ihesu Christi wordẽ ist / dem die Engel Gottes dienen / So wöllends auch darfür halten / vnnd euch kein mühe noch arbeyt verdriessen lassen / jeder nach seinem berüff vnd verwandtschafft mit diesem Kind / es dem HErrn auffzüziehen / vnnd zü vnterweisen / das es lerne halten / das vns der Herr zü halten befohlen hat / daran jr eltern / verwandtten vnd geuattern / für euch selbs kein fleiß sparen / vnd es in die Kirchẽ zü dem Catechismo getrewlich fürdern sollen / so balde es des alters vnd verstands halber fehig sein mag / darmit es wol vnd gründtlich erkennen lerne /

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Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
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Zitationshilfe: Brenz, Johannes: Kirchenordnung. Wie es mit der Lehre und Ceremonien im Fürstenthumb Würtemberg angericht und gehalten werden sol. Frankfurt (Main), 1565, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/brenz_kirchenordnung_1565/24>, abgerufen am 24.11.2024.