Brenz, Johannes: Kirche[n]ordnung, wie es mit der Lehre und Ceremonien, im Fürstenthumb Würtemberg angericht und gehalten werden soll. Tübingen, 1555.warhafftig Leib vnnd das warhafftig Blüt Christi nicht gegenwürtiglich außgetheilt wurde. Darumb so man von dem heiligen Nachtmal Christi handeln will / soll man sich anfencklich fleissigen / das hieuon recht gelehret vnd geglaubt / darnach das es ordenlich vnd der Kirchen nutzlich außgetheilt vnd empfangen werde. Souil nun die lehr von dem Sacrament des Nachtmals belangt / wöllen wir das dieselbig stracks / nach vermüg des worts Christi im Nachtmal / wie sollichs in der Augspurgischen vnd vnser Confession erkläret / gericht werde / Nämlich das in dem Nachtmal Christi der Leib vnd das Blüt Christi warhafftiglich vn gegenwürtiglich mit Brot vnd Wein außgetheilt / entpfangen vnd genossen werde. warhafftig Leib vnnd das warhafftig Blüt Christi nicht gegenwürtiglich außgetheilt wurde. Darumb so man von dem heiligen Nachtmal Christi handeln will / soll man sich anfencklich fleissigen / das hieuon recht gelehret vnd geglaubt / darnach das es ordenlich vnd der Kirchen nutzlich außgetheilt vnd empfangen werde. Souil nun die lehr von dem Sacrament des Nachtmals belangt / wöllen wir das dieselbig stracks / nach vermüg des worts Christi im Nachtmal / wie sollichs in der Augspurgischen vnd vnser Confession erkläret / gericht werde / Nämlich das in dem Nachtmal Christi der Leib vnd das Blüt Christi warhafftiglich vn gegenwürtiglich mit Brot vñ Wein außgetheilt / entpfangen vnd genossen werde. <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0098"/> warhafftig Leib vnnd das warhafftig Blüt Christi nicht gegenwürtiglich außgetheilt wurde.</p> <p>Darumb so man von dem heiligen Nachtmal Christi handeln will / soll man sich anfencklich fleissigen / das hieuon recht gelehret vnd geglaubt / darnach das es ordenlich vnd der Kirchen nutzlich außgetheilt vnd empfangen werde.</p> <p>Souil nun die lehr von dem Sacrament des Nachtmals belangt / wöllen wir das dieselbig stracks / nach vermüg des worts Christi im Nachtmal / wie sollichs in der Augspurgischen vnd vnser Confession erkläret / gericht werde / Nämlich das in dem Nachtmal Christi der Leib vnd das Blüt Christi warhafftiglich vn gegenwürtiglich mit Brot vñ Wein außgetheilt / entpfangen vnd genossen werde.</p> </div> </body> </text> </TEI> [0098]
warhafftig Leib vnnd das warhafftig Blüt Christi nicht gegenwürtiglich außgetheilt wurde.
Darumb so man von dem heiligen Nachtmal Christi handeln will / soll man sich anfencklich fleissigen / das hieuon recht gelehret vnd geglaubt / darnach das es ordenlich vnd der Kirchen nutzlich außgetheilt vnd empfangen werde.
Souil nun die lehr von dem Sacrament des Nachtmals belangt / wöllen wir das dieselbig stracks / nach vermüg des worts Christi im Nachtmal / wie sollichs in der Augspurgischen vnd vnser Confession erkläret / gericht werde / Nämlich das in dem Nachtmal Christi der Leib vnd das Blüt Christi warhafftiglich vn gegenwürtiglich mit Brot vñ Wein außgetheilt / entpfangen vnd genossen werde.
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Zitationshilfe: | Brenz, Johannes: Kirche[n]ordnung, wie es mit der Lehre und Ceremonien, im Fürstenthumb Würtemberg angericht und gehalten werden soll. Tübingen, 1555, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/brenz_kirchenordnung_1555/98>, abgerufen am 16.02.2025. |