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Brenz, Johannes: Kirche[n]ordnung, wie es mit der Lehre und Ceremonien, im Fürstenthumb Würtemberg angericht und gehalten werden soll. Tübingen, 1555.

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ich eüch aller ewer Sünd / freiledig vnd loß / das sie euch allzümal sollen vergeben sein / so reichlich vnnd volkommen / als der Herr Jesus Christus dasselbig durch sein Leiden verdient / vnd durchs Euangelion in alle Welt zü Predigen beuolhen hat / im namen Gott des Vatters vnd des Sons vnd des heiligen Geists / Amen. Die Gnad des Herrn beware eüch / Geht hin im friden.

Wir wöllen vnnd ordnen auch / so ein Jungs vorh in das Sacrament des Nachtmals nicht empfangen / das es nicht ehe zügelassen werde / es sei dann züuor dem Pfarher fürgestelt / das es von der lehr der Religion befraget / verhöret vnd bericht werden mög. Damit es das Sacrament des Nachtmals nicht mit vnuerstand zür ergernuß der Kirchen / vnd zü nachtheil seiner seligkeit empfahe.

ich eüch aller ewer Sünd / freiledig vnd loß / das sie euch allzümal sollen vergeben sein / so reichlich vnnd volkommen / als der Herr Jesus Christus dasselbig durch sein Leiden verdient / vnd durchs Euangelion in alle Welt zü Predigen beuolhen hat / im namen Gott des Vatters vnd des Sons vnd des heiligen Geists / Amen. Die Gnad des Herrn beware eüch / Geht hin im friden.

Wir wöllen vnnd ordnen auch / so ein Jungs vorh in das Sacrament des Nachtmals nicht empfangen / das es nicht ehe zügelassen werde / es sei dann züuor dem Pfarher fürgestelt / das es von der lehr der Religion befraget / verhöret vnd bericht werden mög. Damit es das Sacrament des Nachtmals nicht mit vnuerstand zür ergernuß der Kirchen / vnd zü nachtheil seiner seligkeit empfahe.

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[0096] ich eüch aller ewer Sünd / freiledig vnd loß / das sie euch allzümal sollen vergeben sein / so reichlich vnnd volkommen / als der Herr Jesus Christus dasselbig durch sein Leiden verdient / vnd durchs Euangelion in alle Welt zü Predigen beuolhen hat / im namen Gott des Vatters vnd des Sons vnd des heiligen Geists / Amen. Die Gnad des Herrn beware eüch / Geht hin im friden. Wir wöllen vnnd ordnen auch / so ein Jungs vorh in das Sacrament des Nachtmals nicht empfangen / das es nicht ehe zügelassen werde / es sei dann züuor dem Pfarher fürgestelt / das es von der lehr der Religion befraget / verhöret vnd bericht werden mög. Damit es das Sacrament des Nachtmals nicht mit vnuerstand zür ergernuß der Kirchen / vnd zü nachtheil seiner seligkeit empfahe.

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Zitationshilfe: Brenz, Johannes: Kirche[n]ordnung, wie es mit der Lehre und Ceremonien, im Fürstenthumb Würtemberg angericht und gehalten werden soll. Tübingen, 1555, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/brenz_kirchenordnung_1555/96>, abgerufen am 28.11.2024.