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Brenz, Johannes: Kirche[n]ordnung, wie es mit der Lehre und Ceremonien, im Fürstenthumb Würtemberg angericht und gehalten werden soll. Tübingen, 1555.

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willens geleben / züuerdammen / sonder hat jnen hiemit beuolhen / das Euangelion von der verzeihung der Sünden züpredigen / dz were daran glaub / dem werde durch sie die sünde erlassen / wer aber nicht daran glaube / dem werde die Sünd behalten. Also hat er auch hiemit jhnen aufferlegt / nicht allein einen grossen hauffen / sonder auch einer einzeligen Person / das Euangelium von verzeihung der Sünden durch Jesum Christum züpredigen / vnd demnach den / so daran glaubt / von sünden zü absoluiern / dem aber / der nicht daran glaubt / die sünde zübehalten.

Darumb sollen die Pfarher jren Pfarr verwandten / nicht allein die gmein offenlich Predig thün / sonder jnen auch jren dienst insonderheit anbieten / vnnd fürnemlich / wann sie das Nachtmal Christi halten wöllen / sollen

willens geleben / züuerdammen / sonder hat jnen hiemit beuolhen / das Euangelion von der verzeihung der Sünden züpredigen / dz were daran glaub / dem werde durch sie die sünde erlassen / wer aber nicht daran glaube / dem werde die Sünd behalten. Also hat er auch hiemit jhnen aufferlegt / nicht allein einen grossen hauffen / sonder auch einer einzeligen Person / das Euangelium von verzeihung der Sünden durch Jesum Christum züpredigen / vnd demnach den / so daran glaubt / von sünden zü absoluiern / dem aber / der nicht daran glaubt / die sünde zübehalten.

Darumb sollen die Pfarher jren Pfarr verwandten / nicht allein die gmein offenlich Predig thün / sonder jnen auch jren dienst insonderheit anbieten / vnnd fürnemlich / wann sie das Nachtmal Christi halten wöllen / sollen

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[0088] willens geleben / züuerdammen / sonder hat jnen hiemit beuolhen / das Euangelion von der verzeihung der Sünden züpredigen / dz were daran glaub / dem werde durch sie die sünde erlassen / wer aber nicht daran glaube / dem werde die Sünd behalten. Also hat er auch hiemit jhnen aufferlegt / nicht allein einen grossen hauffen / sonder auch einer einzeligen Person / das Euangelium von verzeihung der Sünden durch Jesum Christum züpredigen / vnd demnach den / so daran glaubt / von sünden zü absoluiern / dem aber / der nicht daran glaubt / die sünde zübehalten. Darumb sollen die Pfarher jren Pfarr verwandten / nicht allein die gmein offenlich Predig thün / sonder jnen auch jren dienst insonderheit anbieten / vnnd fürnemlich / wann sie das Nachtmal Christi halten wöllen / sollen

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Zitationshilfe: Brenz, Johannes: Kirche[n]ordnung, wie es mit der Lehre und Ceremonien, im Fürstenthumb Würtemberg angericht und gehalten werden soll. Tübingen, 1555, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/brenz_kirchenordnung_1555/88>, abgerufen am 24.11.2024.