Brenz, Johannes: Kirche[n]ordnung, wie es mit der Lehre und Ceremonien, im Fürstenthumb Würtemberg angericht und gehalten werden soll. Tübingen, 1555.solle aber sich wider zü Christo bekeren / vnd von hertzen glauben / das sein Sünd jme von wegen Jesu Christi vergeben werden / auch soll er für ohin sich vor der Sünde / als vor seinem ewigen verderben / hüten / vnd widerumm in den gehorsam Göttlichs Berüffs eintretten / etc. Das ist die summa der lehr von der rechten waren Christlichen Büß. Wiewol nun sollich gmein Predig / darinn der Herr Christus für ein Versöner vnserer Sünden fürgehalten würt / an jr selbs ein Absolution von den Sünden ist / vnd wölcher sie mit rechtem Glauben auffnimpt / der würdt dardurch vor Gott im Himmel von allen Sünden Absoluiert vnd entbunden / wölcher aber nicht glaubt / dem werden alle seine Sünd vorbehalten: Jedoch nach dem die Predig des Euangelions von Christo / nicht allein in solle aber sich wider zü Christo bekeren / vnd von hertzen glauben / das sein Sünd jme von wegen Jesu Christi vergeben werden / auch soll er für ohin sich vor der Sünde / als vor seinem ewigen verderben / hüten / vñ widerum̃ in den gehorsam Göttlichs Berüffs eintretten / etc. Das ist die summa der lehr von der rechten waren Christlichen Büß. Wiewol nun sollich gmein Predig / darinn der Herr Christus für ein Versöner vnserer Sünden fürgehalten würt / an jr selbs ein Absolution von den Sünden ist / vnd wölcher sie mit rechtem Glauben auffnimpt / der würdt dardurch vor Gott im Him̃el von allen Sünden Absoluiert vñ entbunden / wölcher aber nicht glaubt / dem werden alle seine Sünd vorbehalten: Jedoch nach dem die Predig des Euangelions von Christo / nicht allein in <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0086"/> solle aber sich wider zü Christo bekeren / vnd von hertzen glauben / das sein Sünd jme von wegen Jesu Christi vergeben werden / auch soll er für ohin sich vor der Sünde / als vor seinem ewigen verderben / hüten / vñ widerum̃ in den gehorsam Göttlichs Berüffs eintretten / etc. Das ist die summa der lehr von der rechten waren Christlichen Büß.</p> <p>Wiewol nun sollich gmein Predig / darinn der Herr Christus für ein Versöner vnserer Sünden fürgehalten würt / an jr selbs ein Absolution von den Sünden ist / vnd wölcher sie mit rechtem Glauben auffnimpt / der würdt dardurch vor Gott im Him̃el von allen Sünden Absoluiert vñ entbunden / wölcher aber nicht glaubt / dem werden alle seine Sünd vorbehalten: Jedoch nach dem die Predig des Euangelions von Christo / nicht allein in </p> </div> </body> </text> </TEI> [0086]
solle aber sich wider zü Christo bekeren / vnd von hertzen glauben / das sein Sünd jme von wegen Jesu Christi vergeben werden / auch soll er für ohin sich vor der Sünde / als vor seinem ewigen verderben / hüten / vñ widerum̃ in den gehorsam Göttlichs Berüffs eintretten / etc. Das ist die summa der lehr von der rechten waren Christlichen Büß.
Wiewol nun sollich gmein Predig / darinn der Herr Christus für ein Versöner vnserer Sünden fürgehalten würt / an jr selbs ein Absolution von den Sünden ist / vnd wölcher sie mit rechtem Glauben auffnimpt / der würdt dardurch vor Gott im Him̃el von allen Sünden Absoluiert vñ entbunden / wölcher aber nicht glaubt / dem werden alle seine Sünd vorbehalten: Jedoch nach dem die Predig des Euangelions von Christo / nicht allein in
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Zitationshilfe: | Brenz, Johannes: Kirche[n]ordnung, wie es mit der Lehre und Ceremonien, im Fürstenthumb Würtemberg angericht und gehalten werden soll. Tübingen, 1555, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/brenz_kirchenordnung_1555/86>, abgerufen am 16.02.2025. |