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Brenz, Johannes: Kirche[n]ordnung, wie es mit der Lehre und Ceremonien, im Fürstenthumb Würtemberg angericht und gehalten werden soll. Tübingen, 1555.

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seind wir schuldig / das wir von jrentwegen stäte Büß thün / namlich das wir disen mangel vnd gebrechen / in vns vor Gott erkennen vnd beklagen / auch von des wegen die werck vnsers gehorsams nicht für volkommne Gerechtigkeit halten / noch darauff bawen / sonder vns vor Gott / als stäte Sünder dargeben / vnd vns allein seiner Barmhertzigkeit / die er vns durch seinen lieben Son / vnsern Herrn Ihesum erzeigt hat / vertrösten / wie auch DauidPsal. 51. vns vorredt / also sprechendt / Ich erkenne mein missethat / vnd mein Sünd ist jmmer vor mir / ich sündige nur vor dir / vnnd thün nur übels vor dir. Vnnd Paulus /Roma. 7. ich weiß das in mir / das ist in meinem fleisch / nichts güts wonet / wöllen hab ich wol / aber volnbringen das güt / finde ich nicht / dann das güt / das ich will / das thü ich nit / sonder das böß das ich nit will das thüe ich /

seind wir schuldig / das wir von jrentwegen stäte Büß thün / namlich das wir disen mangel vnd gebrechen / in vns vor Gott erkennen vnd beklagen / auch von des wegen die werck vnsers gehorsams nicht für volkom̃ne Gerechtigkeit halten / noch darauff bawen / sonder vns vor Gott / als stäte Sünder dargeben / vnd vns allein seiner Barmhertzigkeit / die er vns durch seinen lieben Son / vnsern Herrn Ihesum erzeigt hat / vertrösten / wie auch DauidPsal. 51. vns vorredt / also sprechendt / Ich erkenne mein missethat / vnd mein Sünd ist jmmer vor mir / ich sündige nur vor dir / vnnd thün nur übels vor dir. Vnnd Paulus /Roma. 7. ich weiß das in mir / das ist in meinem fleisch / nichts güts wonet / wöllen hab ich wol / aber volnbringen das güt / finde ich nicht / dann das güt / das ich will / das thü ich nit / sonder das böß das ich nit will das thüe ich /

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[XL/0083] seind wir schuldig / das wir von jrentwegen stäte Büß thün / namlich das wir disen mangel vnd gebrechen / in vns vor Gott erkennen vnd beklagen / auch von des wegen die werck vnsers gehorsams nicht für volkom̃ne Gerechtigkeit halten / noch darauff bawen / sonder vns vor Gott / als stäte Sünder dargeben / vnd vns allein seiner Barmhertzigkeit / die er vns durch seinen lieben Son / vnsern Herrn Ihesum erzeigt hat / vertrösten / wie auch Dauid vns vorredt / also sprechendt / Ich erkenne mein missethat / vnd mein Sünd ist jmmer vor mir / ich sündige nur vor dir / vnnd thün nur übels vor dir. Vnnd Paulus / ich weiß das in mir / das ist in meinem fleisch / nichts güts wonet / wöllen hab ich wol / aber volnbringen das güt / finde ich nicht / dann das güt / das ich will / das thü ich nit / sonder das böß das ich nit will das thüe ich / Psal. 51. Roma. 7.

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Zitationshilfe: Brenz, Johannes: Kirche[n]ordnung, wie es mit der Lehre und Ceremonien, im Fürstenthumb Würtemberg angericht und gehalten werden soll. Tübingen, 1555, S. XL. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/brenz_kirchenordnung_1555/83>, abgerufen am 28.11.2024.