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Brenz, Johannes: Kirche[n]ordnung, wie es mit der Lehre und Ceremonien, im Fürstenthumb Würtemberg angericht und gehalten werden soll. Tübingen, 1555.

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Ehr vnd preiß in ewigkeit / Amen. 1. Timoth. 1.1. Tim. 1.

Ferner soll auch ein jetlicher Pfarher oder sein Diaconus alle Sontag ein sondere zeit zü dem Catechismo / fürnemlich für das jung Volck / in der Kirchen / wie sollichs ein jeder in seiner Pfarr / mit rhat seins Superattendenten / nach des Volcks vnd orts gelegenheit verordnet / fürnemen / vnnd die Jugendt dahin gewehnen / das sie volgenden Catechismum von wort zü wort außwendig lernen / vnnd damit sollichs nutzlich geschehe / solle der Pfarher oder sein Diaconus erstlich ein Puncten oder Artickel des volgenden Catechismi nach dem andern kurtzlich vnnd verstentlich Expliciern vnd außlegen / das die Jungen / nicht allein der wörter gewonen / sonder auch ein güten Christlichen verstand derselben überkommen. Hernach soll er etlich der Jungen

Ehr vnd preiß in ewigkeit / Amen. 1. Timoth. 1.1. Tim. 1.

Ferner soll auch ein jetlicher Pfarher oder sein Diaconus alle Sontag ein sondere zeit zü dem Catechismo / fürnemlich für das jung Volck / in der Kirchen / wie sollichs ein jeder in seiner Pfarr / mit rhat seins Superattendenten / nach des Volcks vnd orts gelegenheit verordnet / fürnemen / vnnd die Jugendt dahin gewehnen / das sie volgenden Catechismum von wort zü wort außwendig lernen / vnnd damit sollichs nutzlich geschehe / solle der Pfarher oder sein Diaconus erstlich ein Puncten oder Artickel des volgenden Catechismi nach dem andern kurtzlich vnnd verstentlich Expliciern vñ außlegen / das die Jungen / nicht allein der wörter gewonen / sonder auch ein güten Christlichen verstand derselben überkommen. Hernach soll er etlich der Jungen

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[XXX/0063] Ehr vnd preiß in ewigkeit / Amen. 1. Timoth. 1. 1. Tim. 1. Ferner soll auch ein jetlicher Pfarher oder sein Diaconus alle Sontag ein sondere zeit zü dem Catechismo / fürnemlich für das jung Volck / in der Kirchen / wie sollichs ein jeder in seiner Pfarr / mit rhat seins Superattendenten / nach des Volcks vnd orts gelegenheit verordnet / fürnemen / vnnd die Jugendt dahin gewehnen / das sie volgenden Catechismum von wort zü wort außwendig lernen / vnnd damit sollichs nutzlich geschehe / solle der Pfarher oder sein Diaconus erstlich ein Puncten oder Artickel des volgenden Catechismi nach dem andern kurtzlich vnnd verstentlich Expliciern vñ außlegen / das die Jungen / nicht allein der wörter gewonen / sonder auch ein güten Christlichen verstand derselben überkommen. Hernach soll er etlich der Jungen

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Zitationshilfe: Brenz, Johannes: Kirche[n]ordnung, wie es mit der Lehre und Ceremonien, im Fürstenthumb Würtemberg angericht und gehalten werden soll. Tübingen, 1555, S. XXX. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/brenz_kirchenordnung_1555/63>, abgerufen am 22.11.2024.