Brenz, Johannes: Kirche[n]ordnung, wie es mit der Lehre und Ceremonien, im Fürstenthumb Würtemberg angericht und gehalten werden soll. Tübingen, 1555.wölche ist das Reich des Sons Gottes / vnd seinem Euangelio / vnsers besten vermügens fürderlich sein sollen / auch darfür gentzlich halten / das alle Weltliche Regiment / vnnd derselben zeitlich wolfarth / fürnemlich zür erhaltung vnnd fürderung der rechten waren Christlichen Kirchen von Gott gestifft / verordnet vnd gegeben werden. So wöllen wir durch Gotres gnad an vns nichts erwinden lassen / darmit wir dem Son Gottes vnserm lieben Herrn vnnd einigen Hailand Ihesu Christo vnd seiner Kirchen / vnsern fleiß vnnd dienst / in vnserm beuolhnen Ampt vnnd Regierung beweisen könden vnnd vermögen. Vnnd dieweil ein Christliche Kirchenordnung nicht der geringsten stuck eins ist / dardurch wölche ist das Reich des Sons Gottes / vnd seinem Euangelio / vnsers besten vermügens fürderlich sein sollen / auch darfür gentzlich halten / das alle Weltliche Regiment / vnnd derselben zeitlich wolfarth / fürnemlich zür erhaltung vnnd fürderung der rechten waren Christlichen Kirchen von Gott gestifft / verordnet vnd gegeben werden. So wöllen wir durch Gotres gnad an vns nichts erwinden lassen / darmit wir dem Son Gottes vnserm lieben Herrn vnnd einigen Hailand Ihesu Christo vnd seiner Kirchen / vnsern fleiß vnnd dienst / in vnserm beuolhnen Ampt vnnd Regierung beweisen könden vnnd vermögen. Vnnd dieweil ein Christliche Kirchenordnung nicht der geringsten stuck eins ist / dardurch <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0005" n="I"/> wölche ist das Reich des Sons Gottes / vnd seinem Euangelio / vnsers besten vermügens fürderlich sein sollen / auch darfür gentzlich halten / das alle Weltliche Regiment / vnnd derselben zeitlich wolfarth / fürnemlich zür erhaltung vnnd fürderung der rechten waren Christlichen Kirchen von Gott gestifft / verordnet vnd gegeben werden.</p> <p>So wöllen wir durch Gotres gnad an vns nichts erwinden lassen / darmit wir dem Son Gottes vnserm lieben Herrn vnnd einigen Hailand Ihesu Christo vnd seiner Kirchen / vnsern fleiß vnnd dienst / in vnserm beuolhnen Ampt vnnd Regierung beweisen könden vnnd vermögen.</p> <p>Vnnd dieweil ein Christliche Kirchenordnung nicht der geringsten stuck eins ist / dardurch </p> </div> </body> </text> </TEI> [I/0005]
wölche ist das Reich des Sons Gottes / vnd seinem Euangelio / vnsers besten vermügens fürderlich sein sollen / auch darfür gentzlich halten / das alle Weltliche Regiment / vnnd derselben zeitlich wolfarth / fürnemlich zür erhaltung vnnd fürderung der rechten waren Christlichen Kirchen von Gott gestifft / verordnet vnd gegeben werden.
So wöllen wir durch Gotres gnad an vns nichts erwinden lassen / darmit wir dem Son Gottes vnserm lieben Herrn vnnd einigen Hailand Ihesu Christo vnd seiner Kirchen / vnsern fleiß vnnd dienst / in vnserm beuolhnen Ampt vnnd Regierung beweisen könden vnnd vermögen.
Vnnd dieweil ein Christliche Kirchenordnung nicht der geringsten stuck eins ist / dardurch
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Zitationshilfe: | Brenz, Johannes: Kirche[n]ordnung, wie es mit der Lehre und Ceremonien, im Fürstenthumb Würtemberg angericht und gehalten werden soll. Tübingen, 1555, S. I. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/brenz_kirchenordnung_1555/5>, abgerufen am 16.02.2025. |