Brenz, Johannes: Kirche[n]ordnung, wie es mit der Lehre und Ceremonien, im Fürstenthumb Würtemberg angericht und gehalten werden soll. Tübingen, 1555.hertzet sie / vnnd legt die hend auff sie / vnd segnet sie. Dweil wir nun auß jetzgehörten worten / vnsers Herrn Christi des gewiß vnnd sicher seind / das die Kinder so Christo zügetragen / jhme gefällig seind / vnd nun dises Kind dem Herren Christo durch den Tauff auch überantwurt / vnd wir verhoffen / das es züm Reich der gnaden angenommen / vnd nun ein Kind des Allmechtigen / vnnd ein glidmaß vnsers Herren Ihesu Christi worden ist / dem die Engel Gottes dienen / So wöllents auch darfür halten / vnd eüch kein mühe noch arbeit verdriessen lassen / jeder nach seinem berüff vnd verwandtschafft mit disem Kind / es dem Herrn auffzüziehen / vnd zü vnderweisen das er lerne halten / das vns der Herr zühalten beuolhen hat / daran jr Eltern / Verwandten vnd Geuatter / für eüch selbs kein fleiß sparen / vnd es in die hertzet sie / vnnd legt die hend auff sie / vnd segnet sie. Dweil wir nun auß jetzgehörten worten / vnsers Herrn Christi des gewiß vnnd sicher seind / das die Kinder so Christo zügetragen / jhme gefällig seind / vnd nun dises Kind dem Herren Christo durch den Tauff auch überantwurt / vñ wir verhoffen / das es züm Reich der gnaden angenom̃en / vnd nun ein Kind des Allmechtigen / vnnd ein glidmaß vnsers Herren Ihesu Christi worden ist / dem die Engel Gottes dienen / So wöllents auch darfür halten / vnd eüch kein mühe noch arbeit verdriessen lassen / jeder nach seinem berüff vnd verwandtschafft mit disem Kind / es dem Herrn auffzüziehen / vnd zü vnderweisen das er lerne halten / das vns der Herr zühalten beuolhen hat / daran jr Eltern / Verwandten vnd Geuatter / für eüch selbs kein fleiß sparen / vnd es in die <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0044"/> hertzet sie / vnnd legt die hend auff sie / vnd segnet sie.</p> <p>Dweil wir nun auß jetzgehörten worten / vnsers Herrn Christi des gewiß vnnd sicher seind / das die Kinder so Christo zügetragen / jhme gefällig seind / vnd nun dises Kind dem Herren Christo durch den Tauff auch überantwurt / vñ wir verhoffen / das es züm Reich der gnaden angenom̃en / vnd nun ein Kind des Allmechtigen / vnnd ein glidmaß vnsers Herren Ihesu Christi worden ist / dem die Engel Gottes dienen / So wöllents auch darfür halten / vnd eüch kein mühe noch arbeit verdriessen lassen / jeder nach seinem berüff vnd verwandtschafft mit disem Kind / es dem Herrn auffzüziehen / vnd zü vnderweisen das er lerne halten / das vns der Herr zühalten beuolhen hat / daran jr Eltern / Verwandten vnd Geuatter / für eüch selbs kein fleiß sparen / vnd es in die </p> </div> </body> </text> </TEI> [0044]
hertzet sie / vnnd legt die hend auff sie / vnd segnet sie.
Dweil wir nun auß jetzgehörten worten / vnsers Herrn Christi des gewiß vnnd sicher seind / das die Kinder so Christo zügetragen / jhme gefällig seind / vnd nun dises Kind dem Herren Christo durch den Tauff auch überantwurt / vñ wir verhoffen / das es züm Reich der gnaden angenom̃en / vnd nun ein Kind des Allmechtigen / vnnd ein glidmaß vnsers Herren Ihesu Christi worden ist / dem die Engel Gottes dienen / So wöllents auch darfür halten / vnd eüch kein mühe noch arbeit verdriessen lassen / jeder nach seinem berüff vnd verwandtschafft mit disem Kind / es dem Herrn auffzüziehen / vnd zü vnderweisen das er lerne halten / das vns der Herr zühalten beuolhen hat / daran jr Eltern / Verwandten vnd Geuatter / für eüch selbs kein fleiß sparen / vnd es in die
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Zitationshilfe: | Brenz, Johannes: Kirche[n]ordnung, wie es mit der Lehre und Ceremonien, im Fürstenthumb Würtemberg angericht und gehalten werden soll. Tübingen, 1555, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/brenz_kirchenordnung_1555/44>, abgerufen am 22.07.2024. |