Brenz, Johannes: Kirche[n]ordnung, wie es mit der Lehre und Ceremonien, im Fürstenthumb Würtemberg angericht und gehalten werden soll. Tübingen, 1555.Vnd nach dem es noch kein Namen hat / soll es N. genannt werden / Darumm sollen vnd wöllen wir vns dises N. als eins rechten glids vnsers Herren Ihesu Christi / vnd seiner heiligen Kirchen annemen. Wir wöllen auch hören das Euangelion / darinn sich vnser Herr Christus / der Kindlin auff das freüntlichst annimpt / darmit wir erinnert werden / wes wir von den Kindern halten sollen. Also schreibt Marcus cap. x. Sie brachtenMar. 10. Kindlin zü Ihesu / das er sie anrürte / die Junger aber füren die an / die sie trügen / da es aber Ihesus sahe / warde er vnwillig / vnd sprach zü jnen / lasset die Kindlin zü mir kommen / vnnd weret jhnen nicht / dann solcher ist das Reich Gottes / Warlich ich sage eüch / wer das Reich Gottes nicht empfahet wie ein Kindlin / der würdt nicht hinein kommen / vnd er Vñ nach dem es noch kein Namen hat / soll es N. genannt werden / Darum̃ sollen vnd wöllen wir vns dises N. als eins rechten glids vnsers Herren Ihesu Christi / vnd seiner heiligen Kirchen annemen. Wir wöllen auch hören das Euangelion / darinn sich vnser Herr Christus / der Kindlin auff das freüntlichst annimpt / darmit wir erinnert werden / wes wir von den Kindern halten sollen. Also schreibt Marcus cap. x. Sie brachtenMar. 10. Kindlin zü Ihesu / das er sie anrürte / die Junger aber füren die an / die sie trügen / da es aber Ihesus sahe / warde er vnwillig / vnd sprach zü jnen / lasset die Kindlin zü mir kommen / vnnd weret jhnen nicht / dann solcher ist das Reich Gottes / Warlich ich sage eüch / wer das Reich Gottes nicht empfahet wie ein Kindlin / der würdt nicht hinein kom̃en / vnd er <TEI> <text> <body> <div> <pb facs="#f0043" n="XX"/> <p>Vñ nach dem es noch kein Namen hat / soll es N. genannt werden / Darum̃ sollen vnd wöllen wir vns dises N. als eins rechten glids vnsers Herren Ihesu Christi / vnd seiner heiligen Kirchen annemen.</p> <p>Wir wöllen auch hören das Euangelion / darinn sich vnser Herr Christus / der Kindlin auff das freüntlichst annimpt / darmit wir erinnert werden / wes wir von den Kindern halten sollen. Also schreibt Marcus cap. x. Sie brachten<note place="right">Mar. 10.</note> Kindlin zü Ihesu / das er sie anrürte / die Junger aber füren die an / die sie trügen / da es aber Ihesus sahe / warde er vnwillig / vnd sprach zü jnen / lasset die Kindlin zü mir kommen / vnnd weret jhnen nicht / dann solcher ist das Reich Gottes / Warlich ich sage eüch / wer das Reich Gottes nicht empfahet wie ein Kindlin / der würdt nicht hinein kom̃en / vnd er </p> </div> </body> </text> </TEI> [XX/0043]
Vñ nach dem es noch kein Namen hat / soll es N. genannt werden / Darum̃ sollen vnd wöllen wir vns dises N. als eins rechten glids vnsers Herren Ihesu Christi / vnd seiner heiligen Kirchen annemen.
Wir wöllen auch hören das Euangelion / darinn sich vnser Herr Christus / der Kindlin auff das freüntlichst annimpt / darmit wir erinnert werden / wes wir von den Kindern halten sollen. Also schreibt Marcus cap. x. Sie brachten Kindlin zü Ihesu / das er sie anrürte / die Junger aber füren die an / die sie trügen / da es aber Ihesus sahe / warde er vnwillig / vnd sprach zü jnen / lasset die Kindlin zü mir kommen / vnnd weret jhnen nicht / dann solcher ist das Reich Gottes / Warlich ich sage eüch / wer das Reich Gottes nicht empfahet wie ein Kindlin / der würdt nicht hinein kom̃en / vnd er
Mar. 10.
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Zitationshilfe: | Brenz, Johannes: Kirche[n]ordnung, wie es mit der Lehre und Ceremonien, im Fürstenthumb Würtemberg angericht und gehalten werden soll. Tübingen, 1555, S. XX. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/brenz_kirchenordnung_1555/43>, abgerufen am 22.07.2024. |