Brenz, Johannes: Kirche[n]ordnung, wie es mit der Lehre und Ceremonien, im Fürstenthumb Würtemberg angericht und gehalten werden soll. Tübingen, 1555.vnd mit was worten das Kind getaufft / vnd wer dabei gewesen. Darnach verhöre er auch die andern so darbei gewesen / wölcher gestalt das Kind getaufft sei. So er dann befindet das recht in dem namen Gottes des Vatters vnnd Sons vnd heiligen Geists getaufft worden sei / soll er gegen der versamlung der Kirchen sprechen. Lieben freünd / das Kindlin vns hie fürgebracht / ist seiner sorglichen schwacheit halben / da heimen im Hauß / in dem Namen Gottes des Vatters / Sons vnnd heiligen Geists / nach der ordnung Christi getaufft worden. Hierauff das das heilig hochwirdig Sacrament des Tauffs nicht geschendt / noch Gottes wort / darbei gefüret / für ein spot gehalten werde / soll es bei dem empfangnen Tauff beleiben / vnnd nicht wider geteüfft werden. vnd mit was worten das Kind getaufft / vnd wer dabei gewesen. Darnach verhöre er auch die andern so darbei gewesen / wölcher gestalt das Kind getaufft sei. So er dann befindet das recht in dem namen Gottes des Vatters vnnd Sons vnd heiligen Geists getaufft worden sei / soll er gegen der versamlung der Kirchen sprechen. Lieben freünd / das Kindlin vns hie fürgebracht / ist seiner sorglichen schwacheit halben / da heimen im Hauß / in dem Namen Gottes des Vatters / Sons vnnd heiligen Geists / nach der ordnung Christi getaufft worden. Hierauff das das heilig hochwirdig Sacrament des Tauffs nicht geschendt / noch Gottes wort / darbei gefüret / für ein spot gehalten werde / soll es bei dem empfangnen Tauff beleiben / vnnd nicht wider geteüfft werden. <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0042"/> vnd mit was worten das Kind getaufft / vnd wer dabei gewesen.</p> <p>Darnach verhöre er auch die andern so darbei gewesen / wölcher gestalt das Kind getaufft sei.</p> <p>So er dann befindet das recht in dem namen Gottes des Vatters vnnd Sons vnd heiligen Geists getaufft worden sei / soll er gegen der versamlung der Kirchen sprechen.</p> <p>Lieben freünd / das Kindlin vns hie fürgebracht / ist seiner sorglichen schwacheit halben / da heimen im Hauß / in dem Namen Gottes des Vatters / Sons vnnd heiligen Geists / nach der ordnung Christi getaufft worden. Hierauff das das heilig hochwirdig Sacrament des Tauffs nicht geschendt / noch Gottes wort / darbei gefüret / für ein spot gehalten werde / soll es bei dem empfangnen Tauff beleiben / vnnd nicht wider geteüfft werden.</p> </div> </body> </text> </TEI> [0042]
vnd mit was worten das Kind getaufft / vnd wer dabei gewesen.
Darnach verhöre er auch die andern so darbei gewesen / wölcher gestalt das Kind getaufft sei.
So er dann befindet das recht in dem namen Gottes des Vatters vnnd Sons vnd heiligen Geists getaufft worden sei / soll er gegen der versamlung der Kirchen sprechen.
Lieben freünd / das Kindlin vns hie fürgebracht / ist seiner sorglichen schwacheit halben / da heimen im Hauß / in dem Namen Gottes des Vatters / Sons vnnd heiligen Geists / nach der ordnung Christi getaufft worden. Hierauff das das heilig hochwirdig Sacrament des Tauffs nicht geschendt / noch Gottes wort / darbei gefüret / für ein spot gehalten werde / soll es bei dem empfangnen Tauff beleiben / vnnd nicht wider geteüfft werden.
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Zitationshilfe: | Brenz, Johannes: Kirche[n]ordnung, wie es mit der Lehre und Ceremonien, im Fürstenthumb Würtemberg angericht und gehalten werden soll. Tübingen, 1555, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/brenz_kirchenordnung_1555/42>, abgerufen am 16.02.2025. |