Brenz, Johannes: Kirche[n]ordnung, wie es mit der Lehre und Ceremonien, im Fürstenthumb Würtemberg angericht und gehalten werden soll. Tübingen, 1555.en / so vor diser zeit bei dem Tauff im brauch gewesen / sonder fürnämlich an dem gelegen sei / das der Tauff gereichet werde / im namen Gott des Vatters / vnd des Sons vnd des heiligen Geists. Darumm alle Lectiones / Vermanung vnd Gebett / bei dem Tauff dahin gerichtet werden sollen / das dises wesenlich stuck recht verstanden vnd gebraucht werde. Das aber das Kind im Tauffen einn oder außgewickelt / ain oder drei mal begossen / in das wasser eingedaucht / oder mit wasser besprengt werde / ist an im selbs mittelmässig. Jedoch dieweil in der kirchen alles ordenlich vnd zür besserung geschehen soll / haben wir für nutzlich bedacht / das die Kindlin außgewickelt / doch allerlei gefar züuerhüten / nicht ins wasser gedaucht / sonder mit dem wasser also nackend begossen werden / es were dann sach / das das kind en / so vor diser zeit bei dem Tauff im brauch gewesen / sonder fürnämlich an dem gelegen sei / das der Tauff gereichet werde / im namen Gott des Vatters / vnd des Sons vnd des heiligen Geists. Darum̃ alle Lectiones / Vermanung vnd Gebett / bei dem Tauff dahin gerichtet werden sollen / das dises wesenlich stuck recht verstanden vnd gebraucht werde. Das aber das Kind im Tauffen einn oder außgewickelt / ain oder drei mal begossen / in das wasser eingedaucht / oder mit wasser besprengt werde / ist an im selbs mittelmässig. Jedoch dieweil in der kirchen alles ordenlich vñ zür besserung geschehen soll / haben wir für nutzlich bedacht / das die Kindlin außgewickelt / doch allerlei gefar züuerhüten / nicht ins wasser gedaucht / sonder mit dem wasser also nackend begossen werden / es were dann sach / das das kind <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0022"/> en / so vor diser zeit bei dem Tauff im brauch gewesen / sonder fürnämlich an dem gelegen sei / das der Tauff gereichet werde / im namen Gott des Vatters / vnd des Sons vnd des heiligen Geists. Darum̃ alle Lectiones / Vermanung vnd Gebett / bei dem Tauff dahin gerichtet werden sollen / das dises wesenlich stuck recht verstanden vnd gebraucht werde.</p> <p>Das aber das Kind im Tauffen einn oder außgewickelt / ain oder drei mal begossen / in das wasser eingedaucht / oder mit wasser besprengt werde / ist an im selbs mittelmässig.</p> <p>Jedoch dieweil in der kirchen alles ordenlich vñ zür besserung geschehen soll / haben wir für nutzlich bedacht / das die Kindlin außgewickelt / doch allerlei gefar züuerhüten / nicht ins wasser gedaucht / sonder mit dem wasser also nackend begossen werden / es were dann sach / das das kind </p> </div> </body> </text> </TEI> [0022]
en / so vor diser zeit bei dem Tauff im brauch gewesen / sonder fürnämlich an dem gelegen sei / das der Tauff gereichet werde / im namen Gott des Vatters / vnd des Sons vnd des heiligen Geists. Darum̃ alle Lectiones / Vermanung vnd Gebett / bei dem Tauff dahin gerichtet werden sollen / das dises wesenlich stuck recht verstanden vnd gebraucht werde.
Das aber das Kind im Tauffen einn oder außgewickelt / ain oder drei mal begossen / in das wasser eingedaucht / oder mit wasser besprengt werde / ist an im selbs mittelmässig.
Jedoch dieweil in der kirchen alles ordenlich vñ zür besserung geschehen soll / haben wir für nutzlich bedacht / das die Kindlin außgewickelt / doch allerlei gefar züuerhüten / nicht ins wasser gedaucht / sonder mit dem wasser also nackend begossen werden / es were dann sach / das das kind
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Zitationshilfe: | Brenz, Johannes: Kirche[n]ordnung, wie es mit der Lehre und Ceremonien, im Fürstenthumb Würtemberg angericht und gehalten werden soll. Tübingen, 1555, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/brenz_kirchenordnung_1555/22>, abgerufen am 16.02.2025. |