Brenz, Johannes: Kirche[n]ordnung, wie es mit der Lehre und Ceremonien, im Fürstenthumb Würtemberg angericht und gehalten werden soll. Tübingen, 1555.Register. Von der Leer vnd Predig. fo.iij.b Von dem Tauff. vij.a Von der gahe Tauff. xviij.a Von dem Catechismo. xxij.a Der weltlichen Oberkeit. xxiiij.b Den Richtern eodem Der weltlichen Oberkeit vnd vnderthonen. xxv.a Den Ehemännern. xxv.b Den Eeweibern. xxvj.a Den Eltern. xxvj.b Den Kindern. xxvij.a Den Knechten / Mägten vnnd Taglönern. xxvij.b Den Haußhern. eod. Der gmeinen Jugendt vnd andern. xxviij.a Den Junckfrawen. xxviij.b Den Witwen. xxix.a Für jederman. eodem Die summa götlichs Gsatz. eod. Die summa des Euangelions. xxix.b Catechismus xxx.b
Register. Von der Leer vñ Predig. fo.iij.b Von dem Tauff. vij.a Von der gahe Tauff. xviij.a Von dem Catechismo. xxij.a Der weltlichen Oberkeit. xxiiij.b Den Richtern eodem Der weltlichen Oberkeit vnd vnderthonen. xxv.a Den Ehemännern. xxv.b Den Eeweibern. xxvj.a Den Eltern. xxvj.b Den Kindern. xxvij.a Den Knechten / Mägten vnnd Taglönern. xxvij.b Den Haußhern. eod. Der gmeinen Jugendt vnd andern. xxviij.a Den Junckfrawen. xxviij.b Den Witwen. xxix.a Für jederman. eodem Die summa götlichs Gsatz. eod. Die summa des Euangelions. xxix.b Catechismus xxx.b
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Register.
Von der Leer vñ Predig. fo.iij.b Von dem Tauff. vij.a Von der gahe Tauff. xviij.a Von dem Catechismo. xxij.a Der weltlichen Oberkeit. xxiiij.b Den Richtern eodem Der weltlichen Oberkeit vnd vnderthonen. xxv.a Den Ehemännern. xxv.b Den Eeweibern. xxvj.a Den Eltern. xxvj.b Den Kindern. xxvij.a Den Knechten / Mägten vnnd Taglönern. xxvij.b Den Haußhern. eod. Der gmeinen Jugendt vnd andern. xxviij.a Den Junckfrawen. xxviij.b Den Witwen. xxix.a Für jederman. eodem Die summa götlichs Gsatz. eod. Die summa des Euangelions. xxix.b Catechismus xxx.b
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