Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Brenz, Johannes: Kirche[n]ordnung, wie es mit der Lehre und Ceremonien, im Fürstenthumb Würtemberg angericht und gehalten werden soll. Tübingen, 1555.

Bild:
<< vorherige Seite

auch leiblich / der Leib vergehe gleich in der Erden / im Wasser / im Lufft / oder Feür / wie er wöll / von den Todten aufferstehn.

Nichts desterweniger sollen wir vnsere Verschidenen vnnd Abgestorbnen / ehrlich vnd gebürlich zür Erden mit solchen diensten / so vns / die noch im leben sein / zü nutz erschiessen mögen / bestätigen / damit wir die lieb / so wir gegen jnen in jrem leben gehabt / vor meniglich beweisen / auch vnsern Glauben / den wir in Christum haben / zür Vrstend von den Todten hiemit bekennen / vnd die Hoffnung die wir zü des Verschidnen ewigen heil vnd seeligkeit tragen / bezeügen.

Hierauff solle sich mäniglich vor allen denen Abergläubischen vnnd Heidnischen diensten / so nicht vns selbs / sonder allein den

auch leiblich / der Leib vergehe gleich in der Erden / im Wasser / im Lufft / oder Feür / wie er wöll / von den Todten aufferstehn.

Nichts desterweniger sollen wir vnsere Verschidenen vnnd Abgestorbnen / ehrlich vnd gebürlich zür Erden mit solchen diensten / so vns / die noch im leben sein / zü nutz erschiessen mögen / bestätigen / damit wir die lieb / so wir gegen jnen in jrem leben gehabt / vor meniglich beweisen / auch vnsern Glauben / den wir in Christum haben / zür Vrstend von den Todten hiemit bekeñen / vnd die Hoffnung die wir zü des Verschidnen ewigen heil vnd seeligkeit tragen / bezeügen.

Hierauff solle sich mäniglich vor allen denen Abergläubischen vnnd Heidnischen diensten / so nicht vns selbs / sonder allein den

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0190"/>
auch       leiblich / der Leib vergehe gleich in der Erden / im Wasser / im Lufft / oder Feür / wie er       wöll / von den Todten aufferstehn.</p>
        <p>Nichts desterweniger sollen wir vnsere Verschidenen vnnd Abgestorbnen / ehrlich vnd gebürlich       zür Erden mit solchen diensten / so vns / die noch im leben sein / zü nutz erschiessen mögen /       bestätigen / damit wir die lieb / so wir gegen jnen in jrem leben gehabt / vor meniglich       beweisen / auch vnsern Glauben / den wir in Christum haben / zür Vrstend von den Todten hiemit        beken&#x0303;en / vnd die Hoffnung die wir zü des Verschidnen ewigen heil vnd       seeligkeit tragen / bezeügen.</p>
        <p>Hierauff solle sich mäniglich vor allen denen Abergläubischen vnnd Heidnischen diensten / so       nicht vns selbs / sonder allein den
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0190] auch leiblich / der Leib vergehe gleich in der Erden / im Wasser / im Lufft / oder Feür / wie er wöll / von den Todten aufferstehn. Nichts desterweniger sollen wir vnsere Verschidenen vnnd Abgestorbnen / ehrlich vnd gebürlich zür Erden mit solchen diensten / so vns / die noch im leben sein / zü nutz erschiessen mögen / bestätigen / damit wir die lieb / so wir gegen jnen in jrem leben gehabt / vor meniglich beweisen / auch vnsern Glauben / den wir in Christum haben / zür Vrstend von den Todten hiemit bekeñen / vnd die Hoffnung die wir zü des Verschidnen ewigen heil vnd seeligkeit tragen / bezeügen. Hierauff solle sich mäniglich vor allen denen Abergläubischen vnnd Heidnischen diensten / so nicht vns selbs / sonder allein den

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/brenz_kirchenordnung_1555
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/brenz_kirchenordnung_1555/190
Zitationshilfe: Brenz, Johannes: Kirche[n]ordnung, wie es mit der Lehre und Ceremonien, im Fürstenthumb Würtemberg angericht und gehalten werden soll. Tübingen, 1555, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/brenz_kirchenordnung_1555/190>, abgerufen am 22.11.2024.