Brenz, Johannes: Kirche[n]ordnung, wie es mit der Lehre und Ceremonien, im Fürstenthumb Würtemberg angericht und gehalten werden soll. Tübingen, 1555.nicht erleiden möcht / mag die vermanung außgelassen / das Gebett aber vnd die wort der Stifftung Christi / sollen in allweg gesprochen / vnd darauff der Kranck mit dem Sacrament Brots vnd Weins versehen / auch hernach mit tröstlichen Sprüchen der heiligen Schrifft / vnd Christlichen Argumenten / züm vertrawen in Herrn Christum / zür gedult vnnd gehorsam / ermanet werden. Es soll auch der Pfarher / die gesunden / beuorab die Früntschafft vnnd Nachbaurschafft / vermanen / so das Nachtmal bei einem Krancken gehalten würdt / das sie sich auch darzü verfügen / vnnd ob sie schon selbs das Nachtmal nicht empfahen / doch helffen betten vnnd jrer künfftigen not hiemit erinnert werden. nicht erleiden möcht / mag die vermanung außgelassen / das Gebett aber vnd die wort der Stifftung Christi / sollen in allweg gesprochen / vñ darauff der Kranck mit dem Sacrament Brots vnd Weins versehen / auch hernach mit tröstlichen Sprüchen der heiligen Schrifft / vnd Christlichen Argumenten / züm vertrawen in Herrn Christum / zür gedult vnnd gehorsam / ermanet werden. Es soll auch der Pfarher / die gesunden / beuorab die Früntschafft vnnd Nachbaurschafft / vermanen / so das Nachtmal bei einem Krancken gehalten würdt / das sie sich auch darzü verfügen / vnnd ob sie schon selbs das Nachtmal nicht empfahen / doch helffen betten vnnd jrer künfftigen not hiemit erinnert werden. <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0188"/> nicht erleiden möcht / mag die vermanung außgelassen / das Gebett aber vnd die wort der Stifftung Christi / sollen in allweg gesprochen / vñ darauff der Kranck mit dem Sacrament Brots vnd Weins versehen / auch hernach mit tröstlichen Sprüchen der heiligen Schrifft / vnd Christlichen Argumenten / züm vertrawen in Herrn Christum / zür gedult vnnd gehorsam / ermanet werden.</p> <p>Es soll auch der Pfarher / die gesunden / beuorab die Früntschafft vnnd Nachbaurschafft / vermanen / so das Nachtmal bei einem Krancken gehalten würdt / das sie sich auch darzü verfügen / vnnd ob sie schon selbs das Nachtmal nicht empfahen / doch helffen betten vnnd jrer künfftigen not hiemit erinnert werden.</p> </div> </body> </text> </TEI> [0188]
nicht erleiden möcht / mag die vermanung außgelassen / das Gebett aber vnd die wort der Stifftung Christi / sollen in allweg gesprochen / vñ darauff der Kranck mit dem Sacrament Brots vnd Weins versehen / auch hernach mit tröstlichen Sprüchen der heiligen Schrifft / vnd Christlichen Argumenten / züm vertrawen in Herrn Christum / zür gedult vnnd gehorsam / ermanet werden.
Es soll auch der Pfarher / die gesunden / beuorab die Früntschafft vnnd Nachbaurschafft / vermanen / so das Nachtmal bei einem Krancken gehalten würdt / das sie sich auch darzü verfügen / vnnd ob sie schon selbs das Nachtmal nicht empfahen / doch helffen betten vnnd jrer künfftigen not hiemit erinnert werden.
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Zitationshilfe: | Brenz, Johannes: Kirche[n]ordnung, wie es mit der Lehre und Ceremonien, im Fürstenthumb Würtemberg angericht und gehalten werden soll. Tübingen, 1555, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/brenz_kirchenordnung_1555/188>, abgerufen am 22.07.2024. |