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Brenz, Johannes: Kirche[n]ordnung, wie es mit der Lehre und Ceremonien, im Fürstenthumb Würtemberg angericht und gehalten werden soll. Tübingen, 1555.

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die geringsten / vnder den beschwerdten vnd beladnen / als die so nicht allein jhrer leiblichen kranckheit halben / sonder auch von wegen der sünden / des tods / vnnd der verdamnuß / deren sie durch die Kranckheit erinnert werden / grosse beschwärliche bekümmernuß vnd anfechtung haben.

Darumb sollen sich auch die Kirchendiener der Krancken / so jres Kirchendiensts begeren / mit allem ernst vnd fleiß annemen / vnnd denselben / vermög jres Berüffs / Christlich trost beweisen.

Es sicht vns auch auß allerlei bewegenden vrsachen für güt an / das die Kirchendiener / auch denen Krancken / so jrer nit begeren / jren güten willen vnd dienst / durch sich selbs oder jre Verwand ten vnd zügethonen / erzeigen vnd anbieten.

die geringsten / vnder den beschwerdten vnd beladnen / als die so nicht allein jhrer leiblichen kranckheit halben / sonder auch von wegen der sünden / des tods / vnnd der verdamnuß / deren sie durch die Kranckheit erinnert werden / grosse beschwärliche bekümmernuß vnd anfechtung haben.

Darumb sollen sich auch die Kirchendiener der Krancken / so jres Kirchendiensts begeren / mit allem ernst vnd fleiß annemen / vnnd denselben / vermög jres Berüffs / Christlich trost beweisen.

Es sicht vns auch auß allerlei bewegenden vrsachen für güt an / das die Kirchendiener / auch denen Krancken / so jrer nit begeren / jren güten willen vnd dienst / durch sich selbs oder jre Verwand ten vnd zügethonen / erzeigen vnd anbieten.

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[XC/0183] die geringsten / vnder den beschwerdten vnd beladnen / als die so nicht allein jhrer leiblichen kranckheit halben / sonder auch von wegen der sünden / des tods / vnnd der verdamnuß / deren sie durch die Kranckheit erinnert werden / grosse beschwärliche bekümmernuß vnd anfechtung haben. Darumb sollen sich auch die Kirchendiener der Krancken / so jres Kirchendiensts begeren / mit allem ernst vnd fleiß annemen / vnnd denselben / vermög jres Berüffs / Christlich trost beweisen. Es sicht vns auch auß allerlei bewegenden vrsachen für güt an / das die Kirchendiener / auch denen Krancken / so jrer nit begeren / jren güten willen vnd dienst / durch sich selbs oder jre Verwand ten vnd zügethonen / erzeigen vnd anbieten.

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Zitationshilfe: Brenz, Johannes: Kirche[n]ordnung, wie es mit der Lehre und Ceremonien, im Fürstenthumb Würtemberg angericht und gehalten werden soll. Tübingen, 1555, S. XC. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/brenz_kirchenordnung_1555/183>, abgerufen am 25.11.2024.