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Brenz, Johannes: Kirche[n]ordnung, wie es mit der Lehre und Ceremonien, im Fürstenthumb Würtemberg angericht und gehalten werden soll. Tübingen, 1555.

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So mögen wir leiden / das die Kirchendiener in allen ämptern / so sie in der Kirchen verrichten sollen / den gwonlichen Chorrock / biß auff ferner vnsern bescheid / gebrauchen / vnnd sonst auch in allweg sich einer ehrlichen / gebürlichen Kleidung fleissigen / damit nicht allein jr wort vnd Predig / sonder auch jr Kleidung / weiß vnnd geberde / ein lehr der Tugendt seien.

Ordnung der Feyertag.

Wiewolvor zeiten sich der Feyertag halben / allerlei vnrichtigkeit in der Kirchen zügetragen / jedoch so haben die heiligen Apostel vnd jre Nachkommen / klärlich vnd gnügsam dargethon / das die Christlich Kirch / an keinen Leuitischen Feyertag gebunden sei / sonder hab hierinn freiheit / was nutzlich vnnd zü erbawung des

So mögen wir leiden / das die Kirchendiener in allen ämptern / so sie in der Kirchen verrichten sollen / den gwonlichen Chorrock / biß auff ferner vnsern bescheid / gebrauchen / vnnd sonst auch in allweg sich einer ehrlichen / gebürlichen Kleidung fleissigen / damit nicht allein jr wort vnd Predig / sonder auch jr Kleidung / weiß vnnd geberde / ein lehr der Tugendt seien.

Ordnung der Feyertag.

Wiewolvor zeiten sich der Feyertag halben / allerlei vnrichtigkeit in der Kirchen zügetragen / jedoch so haben die heiligen Apostel vnd jre Nachkommen / klärlich vnd gnügsam dargethon / das die Christlich Kirch / an keinen Leuitischen Feyertag gebunden sei / sonder hab hierinn freiheit / was nutzlich vnnd zü erbawung des

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[0156] So mögen wir leiden / das die Kirchendiener in allen ämptern / so sie in der Kirchen verrichten sollen / den gwonlichen Chorrock / biß auff ferner vnsern bescheid / gebrauchen / vnnd sonst auch in allweg sich einer ehrlichen / gebürlichen Kleidung fleissigen / damit nicht allein jr wort vnd Predig / sonder auch jr Kleidung / weiß vnnd geberde / ein lehr der Tugendt seien. Ordnung der Feyertag. Wiewolvor zeiten sich der Feyertag halben / allerlei vnrichtigkeit in der Kirchen zügetragen / jedoch so haben die heiligen Apostel vnd jre Nachkommen / klärlich vnd gnügsam dargethon / das die Christlich Kirch / an keinen Leuitischen Feyertag gebunden sei / sonder hab hierinn freiheit / was nutzlich vnnd zü erbawung des

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  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
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Zitationshilfe: Brenz, Johannes: Kirche[n]ordnung, wie es mit der Lehre und Ceremonien, im Fürstenthumb Würtemberg angericht und gehalten werden soll. Tübingen, 1555, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/brenz_kirchenordnung_1555/156>, abgerufen am 20.11.2024.