Brenz, Johannes: Kirche[n]ordnung, wie es mit der Lehre und Ceremonien, im Fürstenthumb Würtemberg angericht und gehalten werden soll. Tübingen, 1555.ein rüwigs stils leben / in aller Gottseligkeit füren mögen. Bittend also. Allmechtiger ewiger Gott / in wölches hand besteht aller Menschen gewalt vnd Oberkeit / von dir zür straff der bösen / vnd wolfart der Frommen eingesetzet / in wölches hand auch stehnd alle Recht vnd Gesetz aller Reich auff erden / Wir biten dich / sihe gnediglich auff deine Diener / den Römischen Keiser / alle König / Fürsten vnd ordenlich Oberkeit / vnd sonderlich auff vnsern gnädigen Landsfürsten vnd Herrn / auch alle seine Räth vnd Amptleüt / damit sie das weltlich Schwerdt / jnen von dir beuolhen / nach deinem beuelch in deiner forcht füren mögen: Erleücht vnd erhalte sie bei deinem göttlichen Namen / gib jn lieber Herr weißheit vnnd verstand / vnnd ein fridlich Regi- ein rüwigs stils leben / in aller Gottseligkeit füren mögen. Bittend also. Allmechtiger ewiger Gott / in wölches hand besteht aller Menschen gewalt vnd Oberkeit / von dir zür straff der bösen / vnd wolfart der Frommen eingesetzet / in wölches hand auch stehnd alle Recht vnd Gesetz aller Reich auff erden / Wir biten dich / sihe gnediglich auff deine Diener / den Römischẽ Keiser / alle König / Fürsten vnd ordenlich Oberkeit / vnd sonderlich auff vnsern gnädigen Landsfürsten vnd Herrn / auch alle seine Räth vnd Amptleüt / damit sie das weltlich Schwerdt / jnen von dir beuolhen / nach deinem beuelch in deiner forcht füren mögen: Erleücht vnd erhalte sie bei deinem göttlichen Namen / gib jn lieber Herr weißheit vnnd verstand / vnnd ein fridlich Regi- <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0122"/> ein rüwigs stils leben / in aller Gottseligkeit füren mögen.</p> </div> <div> <head>Bittend also.</head><lb/> <p>Allmechtiger ewiger Gott / in wölches hand besteht aller Menschen gewalt vnd Oberkeit / von dir zür straff der bösen / vnd wolfart der Frommen eingesetzet / in wölches hand auch stehnd alle Recht vnd Gesetz aller Reich auff erden / Wir biten dich / sihe gnediglich auff deine Diener / den Römischẽ Keiser / alle König / Fürsten vnd ordenlich Oberkeit / vnd sonderlich auff vnsern gnädigen Landsfürsten vnd Herrn / auch alle seine Räth vnd Amptleüt / damit sie das weltlich Schwerdt / jnen von dir beuolhen / nach deinem beuelch in deiner forcht füren mögen: Erleücht vnd erhalte sie bei deinem göttlichen Namen / gib jn lieber Herr weißheit vnnd verstand / vnnd ein fridlich Regi- </p> </div> </body> </text> </TEI> [0122]
ein rüwigs stils leben / in aller Gottseligkeit füren mögen.
Bittend also.
Allmechtiger ewiger Gott / in wölches hand besteht aller Menschen gewalt vnd Oberkeit / von dir zür straff der bösen / vnd wolfart der Frommen eingesetzet / in wölches hand auch stehnd alle Recht vnd Gesetz aller Reich auff erden / Wir biten dich / sihe gnediglich auff deine Diener / den Römischẽ Keiser / alle König / Fürsten vnd ordenlich Oberkeit / vnd sonderlich auff vnsern gnädigen Landsfürsten vnd Herrn / auch alle seine Räth vnd Amptleüt / damit sie das weltlich Schwerdt / jnen von dir beuolhen / nach deinem beuelch in deiner forcht füren mögen: Erleücht vnd erhalte sie bei deinem göttlichen Namen / gib jn lieber Herr weißheit vnnd verstand / vnnd ein fridlich Regi-
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools
|
URL zu diesem Werk: | https://www.deutschestextarchiv.de/brenz_kirchenordnung_1555 |
URL zu dieser Seite: | https://www.deutschestextarchiv.de/brenz_kirchenordnung_1555/122 |
Zitationshilfe: | Brenz, Johannes: Kirche[n]ordnung, wie es mit der Lehre und Ceremonien, im Fürstenthumb Würtemberg angericht und gehalten werden soll. Tübingen, 1555, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/brenz_kirchenordnung_1555/122>, abgerufen am 24.02.2025. |