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Brenz, Johannes: Kirche[n]ordnung, wie es mit der Lehre und Ceremonien, im Fürstenthumb Würtemberg angericht und gehalten werden soll. Tübingen, 1555.

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Vnnd das wir je das festiglich glauben / frölich in seinem willen leben möchten / name er in dem Abendtmal das Brodt / saget danck / brachs / vnnd sprach / Nemet hin vnnd esset / das ist mein Leib / der für eüch dargeben würdt (das ist) das ich Mensch bin worden / vnnd alles was ich leid vnd thü / ist alles ewer eigen / für eüch vnd eüch zü güt geschehen / Diß zü einem gwissen anzeigen vnnd zeügknuß / vnnd das jr jmmer in mir bleiben vnd leben / vnd ich in eüch / gebe ich eüch mein Leib zür speiß.

Deßgleichen name er auch den Kelch vnnd sprach / Nemet hin / vnnd trincket alle darauß / das ist der Kelch des Neüwen Testaments / in meinem Blüt / das für eüch vnd für vil vergossen würdt zür vergebung der Sünden / so offt jr das thüt / solt jr mein dabei gedencken (das ist) Dieweil ich

Vnnd das wir je das festiglich glauben / frölich in seinem willen leben möchten / name er in dem Abendtmal das Brodt / saget danck / brachs / vnnd sprach / Nemet hin vnnd esset / das ist mein Leib / der für eüch dargeben würdt (das ist) das ich Mensch bin worden / vnnd alles was ich leid vnd thü / ist alles ewer eigen / für eüch vnd eüch zü güt geschehen / Diß zü einem gwissen anzeigen vnnd zeügknuß / vnnd das jr jmmer in mir bleiben vnd leben / vnd ich in eüch / gebe ich eüch mein Leib zür speiß.

Deßgleichen name er auch den Kelch vnnd sprach / Nemet hin / vnnd trincket alle darauß / das ist der Kelch des Neüwen Testaments / in meinem Blüt / das für eüch vnd für vil vergossen würdt zür vergebung der Sünden / so offt jr das thüt / solt jr mein dabei gedencken (das ist) Dieweil ich

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[0104] Vnnd das wir je das festiglich glauben / frölich in seinem willen leben möchten / name er in dem Abendtmal das Brodt / saget danck / brachs / vnnd sprach / Nemet hin vnnd esset / das ist mein Leib / der für eüch dargeben würdt (das ist) das ich Mensch bin worden / vnnd alles was ich leid vnd thü / ist alles ewer eigen / für eüch vnd eüch zü güt geschehen / Diß zü einem gwissen anzeigen vnnd zeügknuß / vnnd das jr jmmer in mir bleiben vnd leben / vnd ich in eüch / gebe ich eüch mein Leib zür speiß. Deßgleichen name er auch den Kelch vnnd sprach / Nemet hin / vnnd trincket alle darauß / das ist der Kelch des Neüwen Testaments / in meinem Blüt / das für eüch vnd für vil vergossen würdt zür vergebung der Sünden / so offt jr das thüt / solt jr mein dabei gedencken (das ist) Dieweil ich

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Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
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  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
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  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
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Zitationshilfe: Brenz, Johannes: Kirche[n]ordnung, wie es mit der Lehre und Ceremonien, im Fürstenthumb Würtemberg angericht und gehalten werden soll. Tübingen, 1555, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/brenz_kirchenordnung_1555/104>, abgerufen am 25.11.2024.