Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Repetition und Erklerung welche gemeine öffentliche Schriffte und Confessiones, das rechte Corpus Doctrinae, das ist, summarischer Jnhalt, Fürbild, und Richtschnur der reinen Lehre sein ... Wolfenbüttel, 1574.dem Artickel der seligkeit / Roman. 4. Ephe. 2. Tit. 3. 2. Tim. 1. Vnd weil nun Forma sanorum verborum ist Rom. 4. Beatitudo est eius hominis cui DEVS imputat iustitiam sine operibus. Et Augustana Confessio, articulo 6. citat dictum Ambrosij: Hoc constitutum est a DEO, vt qui credit in Christum, saluus sit sine opere, sola Fide, gratis accipiens remissionem peccatorum. Derhalben ist klar / das dem fürbild der heilsamen Worte strackes zuwider vnd entgegen sey / wenn mann lehret / Das gute Werck zur seligkeit von nöten / also / das es vnmüglich sey / ohne gute werck selig werden. Wie aber gleichwol hiemit nicht gelehret werde / ein todter geferbter werckloser Glaube / sondern das die Wercke dem Glauben / wo er rechtschaffen ist / gewislich volgen / sol bald hernach explicieret werden. Es ist auch das ein schedlicher Irrthumb / vnd gar ein listiger griff / das im Concilio Tridentino / vnd im Interim gesetzt wird / Christus hab wol die Gerechtigkeit vnd seligkeit verdienet / vnd dieselbige werde wol durch den Glau- dem Artickel der seligkeit / Roman. 4. Ephe. 2. Tit. 3. 2. Tim. 1. Vnd weil nun Forma sanorum verborum ist Rom. 4. Beatitudo est eius hominis cui DEVS imputat iustitiam sine operibus. Et Augustana Confessio, articulo 6. citat dictum Ambrosij: Hoc constitutum est à DEO, vt qui credit in Christum, saluus sit sine opere, sola Fide, gratis accipiens remissionem peccatorum. Derhalben ist klar / das dem fürbild der heilsamen Worte strackes zuwider vnd entgegen sey / wenn mann lehret / Das gute Werck zur seligkeit von nöten / also / das es vnmüglich sey / ohne gute werck selig werden. Wie aber gleichwol hiemit nicht gelehret werde / ein todter geferbter werckloser Glaube / sondern das die Wercke dem Glauben / wo er rechtschaffen ist / gewislich volgen / sol bald hernach explicieret werden. Es ist auch das ein schedlicher Irrthumb / vnd gar ein listiger griff / das im Concilio Tridentino / vnd im Interim gesetzt wird / Christus hab wol die Gerechtigkeit vnd seligkeit verdienet / vnd dieselbige werde wol durch den Glau- <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0084"/> dem Artickel der seligkeit / Roman. 4. Ephe. 2. Tit. 3. 2. Tim. 1.</p> <p>Vnd weil nun Forma sanorum verborum ist Rom. 4. Beatitudo est eius hominis cui DEVS imputat iustitiam sine operibus. Et Augustana Confessio, articulo 6. citat dictum Ambrosij: Hoc constitutum est à DEO, vt qui credit in Christum, saluus sit sine opere, sola Fide, gratis accipiens remissionem peccatorum. Derhalben ist klar / das dem fürbild der heilsamen Worte strackes zuwider vnd entgegen sey / wenn mann lehret / Das gute Werck zur seligkeit von nöten / also / das es vnmüglich sey / ohne gute werck selig werden. Wie aber gleichwol hiemit nicht gelehret werde / ein todter geferbter werckloser Glaube / sondern das die Wercke dem Glauben / wo er rechtschaffen ist / gewislich volgen / sol bald hernach explicieret werden.</p> <p>Es ist auch das ein schedlicher Irrthumb / vnd gar ein listiger griff / das im Concilio Tridentino / vnd im Interim gesetzt wird / Christus hab wol die Gerechtigkeit vnd seligkeit verdienet / vnd dieselbige werde wol durch den Glau- </p> </div> </body> </text> </TEI> [0084]
dem Artickel der seligkeit / Roman. 4. Ephe. 2. Tit. 3. 2. Tim. 1.
Vnd weil nun Forma sanorum verborum ist Rom. 4. Beatitudo est eius hominis cui DEVS imputat iustitiam sine operibus. Et Augustana Confessio, articulo 6. citat dictum Ambrosij: Hoc constitutum est à DEO, vt qui credit in Christum, saluus sit sine opere, sola Fide, gratis accipiens remissionem peccatorum. Derhalben ist klar / das dem fürbild der heilsamen Worte strackes zuwider vnd entgegen sey / wenn mann lehret / Das gute Werck zur seligkeit von nöten / also / das es vnmüglich sey / ohne gute werck selig werden. Wie aber gleichwol hiemit nicht gelehret werde / ein todter geferbter werckloser Glaube / sondern das die Wercke dem Glauben / wo er rechtschaffen ist / gewislich volgen / sol bald hernach explicieret werden.
Es ist auch das ein schedlicher Irrthumb / vnd gar ein listiger griff / das im Concilio Tridentino / vnd im Interim gesetzt wird / Christus hab wol die Gerechtigkeit vnd seligkeit verdienet / vnd dieselbige werde wol durch den Glau-
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools
|
URL zu diesem Werk: | https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_repetition_1574 |
URL zu dieser Seite: | https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_repetition_1574/84 |
Zitationshilfe: | Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Repetition und Erklerung welche gemeine öffentliche Schriffte und Confessiones, das rechte Corpus Doctrinae, das ist, summarischer Jnhalt, Fürbild, und Richtschnur der reinen Lehre sein ... Wolfenbüttel, 1574, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_repetition_1574/84>, abgerufen am 18.12.2024. |