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Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Repetition und Erklerung welche gemeine öffentliche Schriffte und Confessiones, das rechte Corpus Doctrinae, das ist, summarischer Jnhalt, Fürbild, und Richtschnur der reinen Lehre sein ... Wolfenbüttel, 1574.

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man im Bapsthumb narret das etliche Sünde wieder Gottes Gebott / an sich selbs für Gott so gering / klein vnd nichtig sein solten / das sie nicht wert weren / das Gott darüber zürnen / vnd dieselbige mit ewigem fluch straffen solte / wenn er gleich damit wolte ins Gerichte gehen. Denn GOttes vrtheil stehet klar / Deut. 27. Wer nicht in allem bleibet / das im Gesetz geschrieben stehet / der sey verflucht: vnd Ja. 2 So jemand das gantze Gesetz helt / vnnd sündiget an einem / der ist des gantzen schüldig / Vnd darauff gehet die lange ernste predigt Christi / Matth. 5. Derhalben in den vnbekerten vnd vngleubigen / sind alle Sünde / peccata mortalia, Denn wer nicht gleubet an den Son Gottes / vber dem bleibt der zorn Gottes / Jo. 3.

Wenn man aber predigt den Christen / die getaufft / bekeret / vnd gleubig worden sind / so lehret die Schrifft / das in denselbigen ettliche Sünde sein / bey welchen der Glaube stehen / vnd der heilige Geist bleiben kan / wie Lutherus redet / vmb welcher Sünde willen / die gleubige Person nicht verdampt wird /

man im Bapsthumb narret das etliche Sünde wieder Gottes Gebott / an sich selbs für Gott so gering / klein vnd nichtig sein solten / das sie nicht wert weren / das Gott darüber zürnen / vnd dieselbige mit ewigem fluch straffen solte / wenn er gleich damit wolte ins Gerichte gehen. Denn GOttes vrtheil stehet klar / Deut. 27. Wer nicht in allem bleibet / das im Gesetz geschrieben stehet / der sey verflucht: vnd Ja. 2 So jemand das gantze Gesetz helt / vnnd sündiget an einem / der ist des gantzen schüldig / Vnd darauff gehet die lange ernste predigt Christi / Matth. 5. Derhalben in den vnbekerten vnd vngleubigen / sind alle Sünde / peccata mortalia, Denn wer nicht gleubet an den Son Gottes / vber dem bleibt der zorn Gottes / Jo. 3.

Wenn man aber predigt den Christen / die getaufft / bekeret / vnd gleubig worden sind / so lehret die Schrifft / das in denselbigen ettliche Sünde sein / bey welchen der Glaube stehen / vnd der heilige Geist bleiben kan / wie Lutherus redet / vmb welcher Sünde willen / die gleubige Person nicht verdampt wird /

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[0070] man im Bapsthumb narret das etliche Sünde wieder Gottes Gebott / an sich selbs für Gott so gering / klein vnd nichtig sein solten / das sie nicht wert weren / das Gott darüber zürnen / vnd dieselbige mit ewigem fluch straffen solte / wenn er gleich damit wolte ins Gerichte gehen. Denn GOttes vrtheil stehet klar / Deut. 27. Wer nicht in allem bleibet / das im Gesetz geschrieben stehet / der sey verflucht: vnd Ja. 2 So jemand das gantze Gesetz helt / vnnd sündiget an einem / der ist des gantzen schüldig / Vnd darauff gehet die lange ernste predigt Christi / Matth. 5. Derhalben in den vnbekerten vnd vngleubigen / sind alle Sünde / peccata mortalia, Denn wer nicht gleubet an den Son Gottes / vber dem bleibt der zorn Gottes / Jo. 3. Wenn man aber predigt den Christen / die getaufft / bekeret / vnd gleubig worden sind / so lehret die Schrifft / das in denselbigen ettliche Sünde sein / bey welchen der Glaube stehen / vnd der heilige Geist bleiben kan / wie Lutherus redet / vmb welcher Sünde willen / die gleubige Person nicht verdampt wird /

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Zitationshilfe: Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Repetition und Erklerung welche gemeine öffentliche Schriffte und Confessiones, das rechte Corpus Doctrinae, das ist, summarischer Jnhalt, Fürbild, und Richtschnur der reinen Lehre sein ... Wolfenbüttel, 1574, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_repetition_1574/70>, abgerufen am 26.11.2024.