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Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Repetition und Erklerung welche gemeine öffentliche Schriffte und Confessiones, das rechte Corpus Doctrinae, das ist, summarischer Jnhalt, Fürbild, und Richtschnur der reinen Lehre sein ... Wolfenbüttel, 1574.

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lehre des Euangelij mus darzu komen / auff das aus der rew nicht ein verzweiffelunge werde / sondern / das es möge sein ein Busse zur Seligkeit / 2 Corin. 7. Auff die meinung ist recht gesagt / das das Euangelion sey ein Predigt der Busse / vnd vergebung der Sünden / wie Lutherus die handelt / in prima disputatione contra Antinomos, Vnd in articulis Schmalcaldicis, spricht er: Das newe Testament behelt vnd treibet das Ampt des Gesetzes / das die Sünde offenbaret / Aber zu solchem Ampt thut es fluchs die verheissung der gnaden / durchs Euangelion. Item, Apologia, in articulo iustificationis: In praedic atione poenitentiae non sufficit praedicatio legis, sed oportet addi praedicationem Euangelij, Zur Predigt der Busse ist nicht gnug die Predigt des Gesetzes / Sondern / es mus darzu gethan werden die Predigt des Euangelij. Also erkleret das Euangelion viel stück in der lehre von der Busse / so aus dem Gesetz geprediger wird / als wie Lutherus schreibt / in 3. caput ad Gal. Officium & vsus legis est, non solum ostendere peccatum, & iram DEI, sed etiam compellere ad Christum.

lehre des Euangelij mus darzu komen / auff das aus der rew nicht ein verzweiffelunge werde / sondern / das es möge sein ein Busse zur Seligkeit / 2 Corin. 7. Auff die meinung ist recht gesagt / das das Euangelion sey ein Predigt der Busse / vnd vergebung der Sünden / wie Lutherus die handelt / in prima disputatione contra Antinomos, Vnd in articulis Schmalcaldicis, spricht er: Das newe Testament behelt vnd treibet das Ampt des Gesetzes / das die Sünde offenbaret / Aber zu solchem Ampt thut es fluchs die verheissung der gnaden / durchs Euangelion. Item, Apologia, in articulo iustificationis: In praedic atione poenitentiae non sufficit praedicatio legis, sed oportet addi praedicationem Euangelij, Zur Predigt der Busse ist nicht gnug die Predigt des Gesetzes / Sondern / es mus darzu gethan werden die Predigt des Euangelij. Also erkleret das Euangelion viel stück in der lehre von der Busse / so aus dem Gesetz geprediger wird / als wie Lutherus schreibt / in 3. caput ad Gal. Officium & vsus legis est, non solùm ostendere peccatum, & iram DEI, sed etiam compellere ad Christum.

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[0061] lehre des Euangelij mus darzu komen / auff das aus der rew nicht ein verzweiffelunge werde / sondern / das es möge sein ein Busse zur Seligkeit / 2 Corin. 7. Auff die meinung ist recht gesagt / das das Euangelion sey ein Predigt der Busse / vnd vergebung der Sünden / wie Lutherus die handelt / in prima disputatione contra Antinomos, Vnd in articulis Schmalcaldicis, spricht er: Das newe Testament behelt vnd treibet das Ampt des Gesetzes / das die Sünde offenbaret / Aber zu solchem Ampt thut es fluchs die verheissung der gnaden / durchs Euangelion. Item, Apologia, in articulo iustificationis: In praedic atione poenitentiae non sufficit praedicatio legis, sed oportet addi praedicationem Euangelij, Zur Predigt der Busse ist nicht gnug die Predigt des Gesetzes / Sondern / es mus darzu gethan werden die Predigt des Euangelij. Also erkleret das Euangelion viel stück in der lehre von der Busse / so aus dem Gesetz geprediger wird / als wie Lutherus schreibt / in 3. caput ad Gal. Officium & vsus legis est, non solùm ostendere peccatum, & iram DEI, sed etiam compellere ad Christum.

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Zitationshilfe: Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Repetition und Erklerung welche gemeine öffentliche Schriffte und Confessiones, das rechte Corpus Doctrinae, das ist, summarischer Jnhalt, Fürbild, und Richtschnur der reinen Lehre sein ... Wolfenbüttel, 1574, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_repetition_1574/61>, abgerufen am 25.11.2024.